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Kundeninformation zur Sicherheit angelegter Gelder.

Kundeninformation zur Sicherheit angelegter Gelder.
 

Die Sicherheit Ihrer Geldanlage.

Die bei der LBBW, BW-Bank, Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank angelegten Gelder sind über das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt.

Die gesetzliche Mindestsicherung. 

 

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sieht als Regelfall die Zugehörigkeit eines Kreditinstituts zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung vor. Die vorgeschriebene Mindestsicherung nach dem EAEG beträgt:

  • EUR 100.000 für Einlagen bzw.
  • 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bzw.
    EUR 20.000.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. 

 

Daneben werden durch das EAEG ausdrücklich Sicherungseinrichtungen anerkannt, welche den Fortbestand der ihnen angeschlossenen Institute selbst schützen. Über eine solche Institutssicherung verfügt die Sparkassen-Finanzgruppe mit dem Haftungsverbund.

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe ist somit auch eine gesetzlich anerkannte Form der Einlagensicherung.

Einlagen von Kunden der LBBW, BW-Bank, Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank sind aufgrund der Institutssicherung des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe grundsätzlich in vollem Umfang, d.h. ohne betragsmäßige und ohne prozentuale Begrenzung abgesichert.

Abgesicherte Kundeneinlagen. 

 

Zins- und Rückzahlungen sind bei folgenden Anlagen der LBBW, BW-Bank, Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank abgesichert: (die Liste ist beispielhaft, nicht abschließend!)

  • Spareinlagen (z.B. Sparbuch, BW Garant, BW Zuwachssparen)
  • Sparpläne (z.B. BW Express) Sparbriefe (z.B. BW Sparbrief)
  • Festgelder (auch in der Niederlassung der LBBW in London).
  • Guthaben auf Girokonten bzw. Geschäftskonten (z.B. BW extend gold)
  • Tagesgeldanlagen (z.B. BW cash-Konto, Liquiditätskonto, BW Park + Ride-Konto, Kreditkartenguthaben)
  • Inhaberschuldverschreibungen und Pfandbriefe (z.B. BW Combi IHS)
  • Passive Schuldscheine
  • Die Bedienung von Zertifikaten (z.B. LBBW Zanonia) gemäß Emissionsbedingungen

Für folgende Anlagen gelten besondere Regelungen: 

 

  • Bei der LBBW, BW-Bank, Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank verwahrte Wertpapiere
    Aktien und Rentenpapiere werden vom depotführenden Institut lediglich für den Kunden verwahrt und verwaltet. Diese Papiere sind also unabhängig von der LBBW und bleiben stets Eigentum des Kunden.
  • Investmentfonds
    Ähnliches gilt für Investmentfonds: Das von Kunden angelegte Kapital wird von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft separat von deren eigenem Vermögen getrennt verwahrt und als so genanntes Sondervermögen ausgewiesen.