Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt?
Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können wir Ihnen Ihre Zinseinkünfte bis zur Höhe des Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug gutschreiben.
- Ab 2009 wird auf sämtliche Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine Abgeltungsteuer erhoben.
- Es gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Ein Ausschluss einzelner Konten aus dem Freistellungsauftrag ist ab 2009 nicht mehr möglich.
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