Freistellungsauftrag

 

Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt?

Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können wir Ihnen Ihre Zinseinkünfte bis zur Höhe des Freistellungsauftrags ohne Steuerabzug gutschreiben.

  • Ab 2009 wird auf sämtliche Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine Abgeltungsteuer erhoben.
  • Es gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Ein Ausschluss einzelner Konten aus dem Freistellungsauftrag ist ab 2009 nicht mehr möglich.

Freistellungsauftrag erteilen 

 

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Unterschreiben Sie den Freistellungsauftrag.
  • Senden Sie uns den Freistellungsauftrag per Post zu. Die Adresse finden Sie in dem Formular.
  • Sie können den Freistellungsauftrag auch in einer BW-Bank Filiale » abgeben.

Download Formular Freistellungsauftrag » (pdf 291 KB)

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