Fallbeispiel 1:
Sie stornieren aus Sorge vor dem Coronavirus eine Reise/Veranstaltung selbst. In diesem Fall unterliegen Sie den Stornierungsbedingungen des Veranstalters. Die BW-Bank kann über den Kreditkartenverrechnungsweg nicht für Sie aktiv werden, d.h. Sie müssen den Fall individuell mit Ihrem Veranstalter klären.
Fallbeispiel 2:
Der Veranstalter storniert die Reise/Veranstaltung und sendet Ihnen eine entsprechende Stornierungsnachricht/-bestätigung. Auch hier führt der erste Weg zu Ihrem Veranstalter, da der zwischen Ihnen und ihm geschlossene Vertrag betroffen ist. Bitte gehen Sie schriftlich wegen einer Erstattung auf ihn zu. Erhalten Sie eine Erstattungszusage und kurze Zeit später die Gutschrift, ist weiter nichts zu tun.
Erhalten Sie eine Erstattungszusage, es geht innerhalb von 15 bis 30 Tagen aber keine Rückbuchung auf Ihrer Kreditkarte ein, dann kommen Sie bitte auf uns zu.
Gleiches gilt, wenn Sie trotz Kontaktaufnahme keine Rückmeldung von Ihrem Veranstalter erhalten oder Ihnen schriftlich die Rückbuchung verweigert wird. In den genannten Fällen führen wir über den Kreditkartenverrechnungsweg einen Rückbuchungsversuch für Sie durch.
Halten Sie hierfür bitte folgende Unterlagen bereit: ·
Bitte senden Sie die Anfrage per E-Mail an: kartenservice@bw-bank.de
Ein wichtiger Hinweis: Sollte Ihnen der Händler/Veranstalter einen Gutschein zur Kompensation anbieten, stellt sich der Sachverhalt aktuell unklar dar - auch bedingt durch eine Gesetzesinitiative des Bundes. Sobald in diesem Punkt Klarheit besteht, veröffentlichen wir weitere Informationen hier auf der Seite. Wir bitten um etwas Geduld.
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