Für Überweisungen ins europäische Ausland empfehlen wir die kostengünstigere Variante SEPA-Ausland.
Einschränkungen im Zahlungsverkehr mit RusslandAufgrund der aktuellen Sanktionen gegen Russland und der sehr dynamischen Marktlage und möglicher Risikoerwägungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es hier kurzfristig zu Anpassungen kommen kann und mit Einschränkungen, Verzögerungen und Rücküberweisungen im Zahlungsverkehr mit Russland und russischen Banken (auch außerhalb Russlands) zu rechnen ist.
Restrictions payments Russia
Due to the current sanctions against Russia and the very dynamic market situation and possible risk considerations, we would like to indicate that there may be adjustments at short notice and that restrictions, delays and rejections in payment transactions with Russia and Russian banks (also outside Russia) are to be expected.
Ein großer Teil des Zahlungsverkehrs lässt sich heutzutage bequem mit SEPA-Überweisungen abwickeln. Allerdings ist dies bei Überweisungen ins Ausland nur dann möglich, wenn das entsprechende Land Mitglied des SEPA-Raums ist. Wenn die Kriterien für eine SEPA- oder eine Europa-Überweisung nicht erfüllt sind, können Sie auf die „klassische“ Auslandsüberweisung zurückgreifen.
Sie können in der Eingabemaske zur Auslandsüberweisung detailliert festlegen, wie die Überweisung auszuführen ist. Beachten Sie dabei bitte, dass nur folgende Zeichen verwendet werden dürfen:
(Leerzeichen)
. (Punkt)
, (Komma)
- (Trennstrich, Minus)
/ (Schrägstrich, Slash)
+ (Plus)
Zeichen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen nicht verwendet werden.
Folgende Punkte sind in der Maske einstellbar:
Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Zahlungen ins Ausland für die Außenhandels-Bilanz statistisch erfasst werden. Dazu gehören Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitalverkehrs-Transaktionen. Sie sind daher dazu verpflichtet, auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank die erforderlichen Angaben zu machen – dies geschieht nicht automatisch über die BW-Bank.
Hinweise zur Meldepflicht
Bei Gebietsansässigen handelt es sich um juristische oder natürliche Personen, die ihren festen Wohn- oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wenn Gebietsansässige im Inland eine Zahlung in Auftrag geben, muss diese in folgenden Fällen bei der Bundesbank gemeldet werden:
Nicht meldepflichtig sind:
Auftragsverarbeitung
Wenn Sie alle Daten in die Maske eingetragen haben, klicken Sie bitte auf „Weiter“. Die Daten werden daraufhin (soweit möglich) auf ihre Richtigkeit hin überprüft.
Wenn Sie einen Fehler bei der Eingabe gemacht haben und das System ihn erkennt, gibt es Ihnen einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann die entsprechenden Stellen korrigieren.
Wenn alles korrekt eingegeben wurde, geben Sie den Auftrag frei.
Beachten Sie bitte, dass Sie diesen Auftrag via Online-Banking nicht mehr zurückrufen können. Die übermittelten Daten werden darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert.