Neue Chancen für Ihre private Altersvorsorge: Mit dem Altersvorsorgedepot und der Frühstart-Rente sollen ab 2027 neue Förderwege entstehen. Erfahren Sie, wie die Modelle funktionieren, welche Zulagen und Garantien geplant sind und was der aktuelle Zeitplan für Sie bedeutet.
Die Bundesregierung hat eine Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 beschlossen. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot, eine neue kapitalmarktorientierte private Altersvorsorge. Gleichzeitig soll die Frühstart-Rente Kindern durch staatliche Einzahlungen von 10 EUR monatlich einen frühen Einstieg in die Altersvorsorge ermöglichen.
Das Altersvorsorgedepot soll ab Januar 2027 als neue geförderte Vorsorgemöglichkeit angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten, für Neuverträge kommen flexiblere Vorsorgeprodukte. Die Frühstart-Rente soll 2026 gesetzlich geregelt und rückwirkend zum 1. Januar 2026 eingeführt werden – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020.
Die Reform stärkt die private Altersvorsorge. Wer früh plant und sich beraten lässt, nutzt die neuen Chancen von Anfang an.
Johannes Koch / Leiter Vorsorgeberatung
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es soll ab dem 1. Januar 2027 für neue geförderte Altersvorsorgeverträge zur Verfügung stehen. Der Grundgedanke: Die gesetzliche Rente soll durch private Vorsorge ergänzt werden. Wie bereits die Riester-Rente soll auch das Altersvorsorgedepot helfen, die durch das sinkende Rentenniveau entstehende individuelle Versorgungslücke im Alter zu verringern — es wird diese aber in der Regel nicht vollständig schließen können.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz.
Die Förderung im Altersvorsorgedepot funktioniert beitragsbezogen: Wer selbst einzahlt, erhält dafür staatliche Zulagen.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine Grundzulage von 50 Cent je eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es zusätzlich 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Für Familien gibt es zusätzlich eine Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann ein Elternteil bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr erhalten.
Darüber hinaus können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus zusätzlich zur Zulage ein weiterer Steuervorteil ergibt.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Ab 2027 ist alternativ ein freiwilliger Wechsel in die neuen Angebote möglich, z. B. in ein Altersvorsorgedepot – ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung. Vor einem Wechsel sollten jedoch Garantien, Zulagenvorteile und mögliche Kosten sorgfältig geprüft werden.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das Altersvorsorgedepot besser zur persönlichen Situation passt – zum Beispiel wegen höherer Renditechancen, geringerer Kosten oder einer günstigeren Förderung.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch vom bestehenden Riester-Vertrag, vorhandenen Garantien, möglichen Kosten, der Restlaufzeit und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Deshalb sollte die Entscheidung immer individuell geprüft werden.
Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Fördermodell für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungs phase steuerfrei bleiben. Wichtig: Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die eine Schule in Deutschland besuchen.
Ab dem 18. Lebensjahr endet die staatliche 10-Euro-Förderung. Das Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot kann dann nahtlos als geförderte private Altersvorsorge weitergeführt und mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Besteht nur eine Auffanglösung, kann das angesparte Kapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei.
Frühstart-Rente, Altersvorsorgedepot und gesetzliche Kapitalrente sind unterschiedliche, aber miteinander verzahnbare Bausteine der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente gehören zur zusätzlichen privaten bzw. staatlich geförderten Vorsorge.
Die von der Alterssicherungskommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente betrifft dagegen die gesetzliche Rentenversicherung und soll diese um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzen. Die Kommission empfiehlt, insbesondere Frühstart-Rente, Altersvorsorgedepot und gesetzliche Kapitalrente möglichst effizient miteinander zu verbinden und lange Ansparzeiten zu nutzen.
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