Altersvorsorge-Reform 2027 – Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente

Neue Chancen für Ihre private Altersvorsorge: Mit dem Altersvorsorgedepot und der Frühstart-Rente sollen ab 2027 neue Förderwege entstehen. Erfahren Sie, wie die Modelle funktionieren, welche Zulagen und Garantien geplant sind und was der aktuelle Zeitplan für Sie bedeutet.

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Status quo der Rentenreform

Die Bundesregierung hat eine Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 beschlossen. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot, eine neue kapitalmarktorientierte private Altersvorsorge. Gleichzeitig soll die Frühstart-Rente Kindern durch staatliche Einzahlungen von 10 EUR monatlich einen frühen Einstieg in die Altersvorsorge ermöglichen.

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist Teil der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz 2026 beschlossen.

Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente ist als ergänzendes Vorhaben geplant, aber noch nicht gesetzlich verabschiedet. Vorgesehen sind 10 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.

Geplanter Start

Das Altersvorsorgedepot soll ab Januar 2027 als neue geförderte Vorsorgemöglichkeit angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten, für Neuverträge kommen flexiblere Vorsorgeprodukte. Die Frühstart-Rente soll 2026 gesetzlich geregelt und rückwirkend zum 1. Januar 2026 eingeführt werden – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020.

Altersvorsorge-Reform 2027

Finden Sie heraus, welche neuen Möglichkeiten das Altersvorsorgedepot für Ihre Ruhestandsplanung bietet.  Unsere Beraterinnen und Berater prüfen gern gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation.

Mehr Geld für die Altersvorsorge: So profitieren Kinder, Berufsstarter und Familien von staatlichen Zulagen

Die Reform stärkt die private Alters­vorsorge. Wer früh plant und sich beraten lässt, nutzt die neuen Chancen von Anfang an.

Johannes Koch / Leiter Vorsorgeberatung

Altersvorsorge-Reform 2027: Chancen erkennen, passende Lösungen finden

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge bietet neue Möglichkeiten - vor allem mit dem Altersvorsorgedepot und kapitalmarktorientierten Lösungen. Unsere qualifizierten Altersvorsorge-Expertinnen und -Experten sind für Sie da.

FAQ zur Altersvorsorge-Reform 2027

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es soll ab dem 1. Januar 2027 für neue geförderte Altersvorsorgeverträge zur Verfügung stehen. Der Grundgedanke: Die gesetzliche Rente soll durch private Vorsorge ergänzt werden. Wie bereits die Riester-Rente soll auch das Altersvorsorgedepot helfen, die durch das sinkende Rentenniveau entstehende individuelle Versorgungslücke im Alter zu verringern — es wird diese aber in der Regel nicht vollständig schließen können.

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz.

Wie funktioniert die Förderung im Altersvorsorgedepot?

Die Förderung im Altersvorsorgedepot funktioniert beitragsbezogen: Wer selbst einzahlt, erhält dafür staatliche Zulagen.

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine Grundzulage von 50 Cent je eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es zusätzlich 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr. Für Familien gibt es zusätzlich eine Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann ein Elternteil bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr erhalten.

Darüber hinaus können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus zusätzlich zur Zulage ein weiterer Steuervorteil ergibt.

Welche Anlageformen Altersvorsorgedepot stehen zur Auswahl?
  • Förderberechtigt sind grundsätzlich die bisherigen Riester-Berechtigten, insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neu hinzukommen Selbstständige und Freiberufler mit entsprechenden Einkünften sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
  • Nicht förderberechtigt ist, wer keinen förderfähigen Status hat; Eigenbeiträge allein genügen dafür nicht. Minijobber sind nur förderberechtigt, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind.
Wer ist für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
  • Förderberechtigt sind Selbstständige und Freiberufler mit ausreichendem Einkommen, Pflichtversicherte und alle, die Eigenbeiträge leisten.
  • Nicht förderberechtigt sind Personen ohne eigenständigen Rentenversicherungsanspruch, Minijobber ohne Rentenversicherungspflicht oder ohne förderrelevante Einkünfte.
Bestehende Riester-Verträge – was tun?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Ab 2027 ist alternativ ein freiwilliger Wechsel in die neuen Angebote möglich, z. B. in ein Altersvorsorgedepot – ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung. Vor einem Wechsel sollten jedoch Garantien, Zulagenvorteile und mögliche Kosten sorgfältig geprüft werden.

Wann lohnt sich der Wechsel von der Riester-Rente in das Altersvorsorgedepot?

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das Altersvorsorgedepot besser zur persönlichen Situation passt – zum Beispiel wegen höherer Renditechancen, geringerer Kosten oder einer günstigeren Förderung.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch vom bestehenden Riester-Vertrag, vorhandenen Garantien, möglichen Kosten, der Restlaufzeit und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Deshalb sollte die Entscheidung immer individuell geprüft werden.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Fördermodell für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit.  Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungs phase steuerfrei bleiben. Wichtig: Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die eine Schule in Deutschland besuchen.

Wie läuft die Frühstart-Rente ab dem 18. Geburtstag?

Ab dem 18. Lebensjahr endet die staatliche 10-Euro-Förderung. Das Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot kann dann nahtlos als geförderte private Altersvorsorge weitergeführt und mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Besteht nur eine Auffanglösung, kann das angesparte Kapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei.

Ab wann gelten diese Reformregelungen?
  • Frühstart-Rente: Gesetzlicher Start ab 2026, erstmalige Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026; betrifft zuerst Geburtsjahrgang 2020.
  • Altersvorsorgedepot: Start ab dem 1. Januar 2027.
Wie hängen Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot mit den aktuellen Empfehlung Alterssicherungskommission (Rentenkommission) zur Kapitalrente zusammen?

Frühstart-Rente, Altersvorsorgedepot und gesetzliche Kapitalrente sind unterschiedliche, aber miteinander verzahnbare Bausteine der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente gehören zur zusätzlichen privaten bzw. staatlich geförderten Vorsorge. 

Die von der Alterssicherungskommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente betrifft dagegen die gesetzliche Rentenversicherung und soll diese um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzen. Die Kommission empfiehlt, insbesondere Frühstart-Rente, Altersvorsorgedepot und gesetzliche Kapitalrente möglichst effizient miteinander zu verbinden und lange Ansparzeiten zu nutzen.

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