Zur Regelung im Fall eines Trauerfalls sind drei Dokumente besonders relevant. Sie erleichtern Ihnen die notwendigen Prozesse erheblich.
Um den Nachlass zu regeln, ist die Sterbeurkunde notwendig. Die amtliche Bestätigung des Todesfalls ist ein wichtiger Nachweis für viele Vorgänge. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag müssen Sie laut Gesetz das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist, darüber informieren. Dort wird Ihnen auch die Sterbeurkunde ausgestellt. Auf Wunsch erledigt das oft auch das Bestattungsunternehmen. Hilfreich sind mehrere Ausfertigungen, weil die Sterbeurkunde oft bei mehreren Stellen eingereicht werden muss.
Durch die Vorlage des Erbscheins weisen Sie Ihre Ansprüche am Vermögen des Verstorbenen nach. Das Dokument können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Dafür zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Verstorbenen. Notwendig dafür sind in der Regel Personalausweis und Sterbeurkunde des Verstorbenen. Alternativ kann für den Nachweis der Erbenstellung auch eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll ausreichen. Das gilt, wenn aus dem Testament die eindeutige Erbfolge hervorgeht.
Im Fall eines existierenden Testaments muss das Nachlassgericht umgehend darüber informiert werden. Zuständig ist wieder das Amtsgericht, in dessen Region der Verstorbene zuvor gewohnt oder sich aufgehalten hat. Wird das Testament amtlich verwahrt, wird das 2012 eingerichtete Zentrale Testamentsregister (ZTR) über den Todesfall durch das zuständige Standesamt informiert.
Mit Versicherungsgesellschaften und Versorgungseinrichtungen können unterschiedliche Verträge bestehen. Manche gilt es zu kündigen, andere müssen umgeschrieben werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die finanziellen Angelegenheiten und kontaktieren Sie alle Banken, bei denen der Verstorbene ein Kunde war. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Wenn es um Haus und Wohnung geht, kommt es darauf an, wie der Verstorbene gelebt hat. So steigt der Aufwand, wenn er allein gewohnt hat. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Damit Sie keine wichtigen Aufgaben vergessen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie nach und nach alle Aufgaben abhaken können.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Wenn Sie mit dem Verstorbenen ein Gemeinschaftskonto oder -depot mit Einzelverfügungsberechtigung geführt haben, können Sie darauf ohne weitere Nachweise zugreifen. Eine weitere Möglichkeit besteht bei einer Bankvollmacht für den Todesfall oder bei einer unbegrenzten Vollmacht.
Alternativ können Sie Auskünfte über das Vermögen verlangen oder darüber verfügen, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments/Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein im Original vorlegen und keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
Daueraufträge oder SEPA-Lastschriftmandate auf dem Konto bestehen auch nach dem Tod des Inhabers weiter. Mitkontoinhaber, Erben oder Bevollmächtigte müssen diese widerrufen beziehungsweise löschen lassen.