Zur Regelung im Fall eines Trauerfalls sind drei Dokumente besonders relevant. Sie erleichtern Ihnen die notwendigen Prozesse erheblich.
Um den Nachlass zu regeln, ist die Sterbeurkunde notwendig. Die amtliche Bestätigung des Todesfalls ist ein wichtiger Nachweis für viele Vorgänge. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag müssen Sie laut Gesetz das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist, darüber informieren. Dort wird Ihnen auch die Sterbeurkunde ausgestellt. Auf Wunsch erledigt das oft auch das Bestattungsunternehmen. Hilfreich sind mehrere Ausfertigungen, weil die Sterbeurkunde oft bei mehreren Stellen eingereicht werden muss.
Durch die Vorlage des Erbscheins weisen Sie Ihre Ansprüche am Vermögen des Verstorbenen nach. Das Dokument können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Dafür zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Verstorbenen. Notwendig dafür sind in der Regel Personalausweis und Sterbeurkunde des Verstorbenen. Alternativ kann für den Nachweis der Erbenstellung auch eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll ausreichen. Das gilt, wenn aus dem Testament die eindeutige Erbfolge hervorgeht.
Im Fall eines existierenden Testaments muss das Nachlassgericht umgehend darüber informiert werden. Zuständig ist wieder das Amtsgericht, in dessen Region der Verstorbene zuvor gewohnt oder sich aufgehalten hat. Wird das Testament amtlich verwahrt, wird das 2012 eingerichtete Zentrale Testamentsregister (ZTR) über den Todesfall durch das zuständige Standesamt informiert.
Mit Versicherungsgesellschaften und Versorgungseinrichtungen können unterschiedliche Verträge bestehen. Manche gilt es zu kündigen, andere müssen umgeschrieben werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die finanziellen Angelegenheiten und kontaktieren Sie alle Banken, bei denen der Verstorbene ein Kunde war. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Wenn es um Haus und Wohnung geht, kommt es darauf an, wie der Verstorbene gelebt hat. So steigt der Aufwand, wenn er allein gewohnt hat. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Damit Sie keine wichtigen Aufgaben vergessen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie nach und nach alle Aufgaben abhaken können.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, die neben der Trauer auch bürokratische Aufgaben mit sich bringt.Im Folgenden finden Sie erste Informationen zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten.
Damit wir den Nachlass abschließend bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Nur im Original genießen die Unterlagen den sogenannten öffentlichen Glauben.
Ein Erbnachweis ist ein Erbschein, ein Testament mit Eröffnungsniederschrift oder in Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Diese Unterlagen werden vom Nachlassgericht ausgestellt.
Verzögerungen in der Nachlassbearbeitung entstehen, wenn nicht alle Unterlagen im Original vorliegen. Daher ist es am besten, einen Termin in der Filiale oder bei dem Berater der bzw. des Verstorbenen zu vereinbaren und zu diesem Termin alle Dokumente im Original mitzubringen.
Auskünfte zum Nachlass erhalten ausschließlich legitimierte Erben. Aus diesem Grund sind auch keine telefonischen Auskünfte zu einem Nachlass möglich.
Wenn es um Versicherungen geht, sind vielfältige Dinge nach einem Trauerfall zu klären. Bestand zum Beispiel eine Lebens- bzw. Risikolebensversicherung oder eine private Unfallversicherung mit vereinbarter Todesfallleistung? Daraus können sich verschiedene Zahlungen ergeben.
Weiterhin können andere Sachversicherungen bestehen. Hausrat- sowie Kfz-Versicherungen müssen entweder umgeschrieben oder gekündigt werden.
Benachrichtigen Sie am besten auch gleich die Krankenkasse über den Todesfall. Falls Sie über den Verstorbenen versichert waren, gilt es auch zu klären, wie Sie künftig krankenversichert sind. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten informiert der Arbeitgeber die entsprechende Berufsgenossenschaft. Das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenenrente, Sterbegeld sowie die Kosten einer eventuellen Überführung des Verstorbenen übernimmt.
Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.