Abbruchkosten | Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes (Neubau) |
Abfindung | Von Miterben (siehe Erbfolge) |
Ablösung | a) Von Verbindlichkeiten, soweit Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke aufgenommen wurden (auch Verwandtendarlehen) b) Zahlung des Ablösebetrags an Gemeinde und Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer Garage |
Abtretung | Siehe Übertragung |
Alarmanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anliegerbeiträge | Nur bei Wohngrundstücken |
Antennenanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Arbeitslöhne | Soweit sie wohnungswirtschaftliche Maßnahmen betreffen |
Architektenhonorar | Soweit die geplanten Maßnahmen Wohnzwecken dienen |
Ausbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Außenanlagen | Soweit erstmalige Anlage und im Zusammenhang mit Wohngebäuden |
Badein-/-umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Bauerwartungsland | Wenn Bebaubarkeit zu Wohnzwecken unmittelbar bevorsteht (Nachweis durch Bescheinigung der Gemeindebehörde) |
Baukostenzuschuss | Bei Beteiligung an der Finanzierung eines Wohngebäudes gegen Überlassung einer Wohnung (Finanzierungsbeitrag muss über mindestens fünf Jahre erfolgen) |
Bauland/Bauplatz | Wenn in der Absicht erworben, ein Wohngebäude zu errichten (ändert sich nicht, wenn Bausparer später seine Bauabsicht aufgibt) |
Baunebenkosten | Soweit im Zusammenhang mit Wohngebäuden (zum Beispiel Prüfungs- und Genehmigungsgebühren) |
Bodenbeläge | Wenn mit dem Untergrund fest verbunden und Wohnzwecken dienend |
Dauerwohnrecht | Sofern es eigentumsähnlich ist |
Eigenleistung | Nur Materialkosten bei Wohngebäuden |
Einfriedung | Soweit die Kosten zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes rechnen (zum Beispiel Gartenzaun, Hecke) |
Energetische Sanierungs-maßnahmen | Zum Beispiel Belüftung von Wohngebäuden, Wärmedämmung, Heizungsanlagen |
Entschuldung | Siehe Ablösung a) |
Erbbaurecht | Nur bei wohnungswirtschaftlicher Nutzung des Grundstückes |
Erbfolge | a) Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben, soweit Wohngebäude/Wohnung betroffen b) Zahlung von Gleichstellungsgeldern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung Gegenleistung für Erwerb eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder von Bauland für Wohnbebauung ist |
Erhaltungsaufwand | Wenn zugleich auch erhebliche Verbesserung |
Erneuerbare Energien | Zum Beispiel Photovoltaik-/Solaranlagen, Wärmepumpen (sofern wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder eine entsprechende Außenanlage) |
Erschließungskosten | Für Grund und Boden, soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Erweiterungsbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Ferienwohnung/-haus | Zum dauernden Wohnen im Inland geeignet und nicht gewerblich genutzt |
Garage | Aber nur bei nicht gewerblicher Nutzung (muss nicht auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus errichtet werden). Geringe Entfernung zwischen Wohnung und Garage ist zulässig. |
Gartenanlage | Soweit erstmalige Gartenanlage (nicht Nutzgarten) |
Grundbucheintragungen | Soweit in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Wohngebäudes (nicht für die Eintragung von Sicherheiten) |
Grunderwerbsteuer | Bei Erwerb von Bauland zu Wohnzwecken oder soweit sie auf den wohnungswirtschaftlich genutzten Teil entfällt |
Hausanschlusskosten | Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Heizungsanlagen | Bei Modernisierung oder Umstellung |
Immobilienfonds | Nur bei Bruchteilseigentum an Wohneigentum |
Instandsetzung | Bei, gemessen am Verkehrswert, nicht unerheblicher Verbesserung des Wohngebäudes |
Isolierungen | Aller Art für Wärme-/Schallschutz von Wohngebäuden |
Kabelanschluss TV | Unschädlich |
Kachelofen | Soweit Wohnzwecken dienend (auch wenn andere Heizmöglichkeit besteht) |
Kanalanschluss | Soweit Wohnzwecken dienend |
Kaution | Beleihung zu Kautionszwecken unschädlich, solange nur Verfügungsbeschränkung besteht. Schädlich dagegen mit Eintritt des Kautionfalles |
Landwirtschaftliches Gebäude | Soweit Verwendung für wohnungswirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes |
Maklerprovision | Bei Erwerb von Bauland oder eines Wohngebäudes |
Mietvorauszahlungen | Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines Gebäudes, wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens fünf Jahre erstreckt |
Modernisierung | Siehe Instandsetzung |
Notargebühren | Wenn sie mit wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen |
Pergola | Wenn wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes |
Planungskosten | Bei Wohngebäuden |
Renovierung | Siehe Instandsetzung |
Rentenzahlung | Wenn Gegenleistung für Wohneigentumserwerb |
Reparaturen | Siehe Instandsetzung |
Seniorenwohnheim | Nur Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts |
Sondertilgung | Von Darlehen, die zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet wurden |
Teilablösung | Siehe Ablösung |
Übertragung | Wenn Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar wohnungswirtschaftlich für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO verwendet wird |
Umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Umschuldung | Siehe Ablösung |
Vermessungskosten | Soweit Erstellungskosten eines Wohngebäudes |
Wärmeschutz | Siehe Isolierungen |
Wintergarten | Soweit Wohnzwecken dienend |
Wochenendhaus | Siehe Ferienwohnung/-haus |