Das Coronavirus beschränkt das öffentliche Leben und bringt so für viele Wirtschaftsbereiche verheerende Folgen mit sich. Die Nachfrage sinkt, Lieferketten reißen, Messen sind abgesagt, und viele Unternehmen haben wegen der Einbußen bereits Kurzarbeit angemeldet. Der Wirtschaftseinbruch könnte drastische Konsequenzen haben – für alle.
Das gemeinsame Ziel der Bundesrepublik, der Förderinstitute des Bundes und der Länder sowie der Kreditwirtschaft ist daher, in dieser schwierigen Phase besonders eng zusammenzuarbeiten. Alle betroffenen Unternehmen oder Selbstständige sollen sofortige Hilfe erhalten: durch schnelle Auszahlung von Förderkrediten.
Die Sofortmaßnahmen unterstützen die deutsche Wirtschaft dabei, die Covid-19-Pandemie möglichst unbeschadet zu überstehen. Der Faktor Zeit spielt bei den Darlehen eine entscheidende Rolle. Sie können Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) daher seit 23. März 2020 unkompliziert und direkt bei uns als Ihrer Hausbank beantragen. Wichtig bei der Auswahl des Programms ist, wie lange Ihr Unternehmen schon am Markt ist.
Es sind genügend Reserven vorhanden, um die Krise abzumildern: Rund 460 Milliarden Euro beträgt der Garantierahmen der Bundesregierung. Diese Mittel stehen sofort für Beschäftigte und Unternehmen zur Verfügung – und können in Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss im Bundestag kurzfristig um weitere 93 Milliarden Euro erhöht werden. Dieser Milliarden-Schutzschirm der Bundesregierung half vielen Unternehmen bereits in der Finanzkrise 2008/2009.
Das Ziel der Förderung ist es, deutsche Unternehmen vor ernsthaften Finanzierungsschwierigkeiten oder – wenn diese bereits vorliegen – vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Dafür weitet die KfW ihre Liquiditätshilfen aus und erleichtert den Zugang zu günstigen Krediten. Nur wenn die von der Coronakrise betroffenen Branchen und Unternehmen solvent bleiben, können sie auch weiterhin Arbeitsplätze sicherstellen.
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens dauern an, die Lage der Wirtschaft verschlechtert sich: Seit dem 15. April können bestimmte Unternehmen daher ein weiteres Förderkreditprogramm der Bundesregierung bei der BW-Bank beantragen: den KfW-Schnellkredit.
Da für den Schnellkredit auf die sonst übliche Risikoprüfung verzichtet wird, richtet er sich vornehmlich an Unternehmen, die unbedingt sofort Kredit benötigen. Die KfW trägt dabei das volle Haftungsrisiko. Als Kreditlaufzeit sind bis zu zehn Jahre vorgesehen bei einer Verzinsung von drei Prozent und bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
Antragsberechtigte für den Schnellkredit sind Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre Gewinn erwirtschaftet haben. Diese können kurzfristig bis zu 25 Prozent ihres Jahresumsatzes im Jahr 2019 als Kredit bekommen. Bis zu 800.000 Euro sind so maximal möglich.
Ganz neu seit November 2020: Auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können den Schnellkredit beantragen. Alle Details und aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Wenden Sie sich bei Fragen zu den Soforthilfen gern an Ihren Berater. Wir unterstützen die Kreditprogramme der Bundesregierung zusätzlich mit eigenen Krediten und Haftungsübernahmen, um Kunden der BW-Bank schnell die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der BW-Bank sowie die Kolleginnen und Kollegen des Unternehmens- und Geschäftskundengeschäfts der BW-Bank beraten Sie gerne detailliert zu den schnellen Krediten der KfW. Hier finden Sie vorab die wichtigsten Antworten zum Thema.
Die finanzielle Unterstützung besteht aus erweiterten Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer. Die Programme unterscheiden zwischen Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, solchen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind, und Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.
Die KfW-Förderungen richten sich grundsätzlich an Unternehmen jeder Größe, die wegen der Coronakrise in Not geraten sind, aber Ende 2019 noch gesund waren. Darunter fallen Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Konzerne.
Sie können Ihren KfW-Kredit direkt bei der BW-Bank beantragen. Wir prüfen Ihren Antrag und leiten alles Weitere in die Wege. Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Start-ups mit bis zu 10 Beschäftigten können zudem beim Bund und den Kommunen Zuschüsse beantragen. Die Bundesregierung stellt hier zusätzliche 50 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für den Antrag auf Soforthilfe bereiten Sie bitte eine Selbstauskunft und Ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018 sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung per Dezember 2019 vor. Außerdem legen Sie bitte ein kurzes Dokument an, in dem Sie die Auswirkungen des Coronavirus auf Ihr Unternehmen beschreiben. Ihr BW-Bank Berater erklärt Ihnen gern, welche weiteren Unterlagen und Informationen im Einzelfall noch erforderlich sind.
Nein. Sie können auch bei einem zugesagten KfW-Kredit auf Teilbeträge verzichten, kostenfrei und ohne Gebühren.
Um die Kreditvergabe zu beschleunigen, werden Soforthilfen bis 3 Millionen Euro direkt durch Ihre BW-Bank geprüft, ohne zusätzliche Prüfung durch die KfW. Durch die gute Zusammenarbeit können wir das Geld so oft schon innerhalb weniger Tage zur Verfügung stellen.
Die BW-Bank stellt Ihnen das Geld für die Kredite im Corona-Sofortkredit-Programm zur Verfügung. Die KfW übernimmt dabei einen Großteil des Haftungsrisikos. Je nach Programm sind das zwischen 70 und 100 Prozent der Haftung. Für den Rest der Summen haftet die BW-Bank selbst.
Für die Corona-Soforthilfen hat die KfW die Zinsen erheblich abgesenkt: Je nach Bonität zahlen kleine und mittlere Unternehmen zwischen 1,00 und 1,46 Prozent Zinsen pro Jahr, größere Unternehmen höchstens 2,12 Prozent. Es besteht die Möglichkeit, in den ersten zwei Jahren nur Zinsen und keine Tilgung zu zahlen, um die Anfangsbelastung zu senken. Für den KfW-Schnellkredit fallen 3 Prozent Zinsen an.
Detaillierte Informationen und Konditionen finden Sie auf den Seiten der KfW zum ERP-Gründerkredit, zum KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen oder zum KfW-Schnellkredit.
Reden Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. In der aktuellen Situation können Sie zum Beispiel auf Antrag Steuerzahlungen zinsfrei hinausschieben. Voraussetzung dafür ist, dass die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Die Finanzbehörden stellen an dieses Kriterium derzeit nur geringe Anforderungen.
Das Finanzamt kann außerdem Ihre Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer anpassen, wenn Ihre Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden.
Bis Ende 2020 verzichten Finanzämter zudem auf Vollstreckungsmaßnahmen bei fälligen Steuerzahlungen. Kontopfändungen oder Säumniszuschläge werden damit vorerst ausgesetzt, wenn ein Schuldner unmittelbar von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen ist.
Entsprechend kommt Ihnen aktuell auch die Zollverwaltung bei der Energiesteuer und Luftverkehrssteuer entgegen sowie das Bundeszentralamt bei der Versicherungssteuer und der Umsatzsteuer.
Exporteure können sich vom Bund mit Exportkreditgarantien, den sogenannten Hermesdeckungen, absichern lassen. Vor dem Hintergrund der Coronakrise wurde diese Möglichkeit jetzt ausgeweitet, und die staatlichen Garantien sind auch für Exportgeschäfte innerhalb der EU und ausgewählten OECD-Staaten verfügbar. Darüber hinaus gibt es ein KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften.
Der Gesetzgeber hat im Eilverfahren den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Die neuen Regelungen besagen, dass
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