Gewährt eine Sparkasse, Bank oder Bausparkasse einen Kredit, geht sie immer ein gewisses Risiko ein. Es besteht die Gefahr, dass der Kreditnehmer den vereinbarten Betrag nicht zurückzahlen kann. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, verlangen Kreditinstitute eine dingliche Absicherung.
Als dingliche Sicherheiten versteht man Kreditsicherheiten, die als Sachwert vorhanden sind und von Kreditinstituten zur Sicherung von Darlehen verwendet werden können. Zu den dinglichen Sicherheiten zählen u.a die Eintragung einer Grundschuld oder auch die Hypothek auf ein Beleihungsobjekt.
Bei einer dinglichen Sicherung in Form einer Grundschuld oder eines Pfandrechtes kann die Bank oder das Kreditinstitut nämlich direkt darauf zurückgreifen. Obwohl der Kreditnehmer zwar Eigentümer des Grundstückes bleibt, hat das Kreditinstitut aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit das Recht, die Zwangsvollstreckung des Objektes zu betreiben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.
Weitere dingliche Sicherheiten sind beispielsweise die Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben oder auch die Abtretung von Forderungen aus einer Lebensversicherung oder eines Sparbriefes an die Bank. Dies stellt eine unkomplizierte und bei Banken beliebte Methode dar.
Die Eintragung einer Grundschuld als dingliche Sicherheit ist bei der Aufnahme eines Immobilienkredites und letztendlich auch für die Kreditzusage obligatorisch. Bei sogenannten Blankokrediten, wie Dispokrediten oder Ratenkrediten werden meistens keine dinglichen Sicherheiten benötigt.
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