Hausgeld zahlen Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Enthalten sind die Nebenkosten und Beiträge für die Instandhaltung und die Verwaltung. All diese Kosten zahlen die Wohnungseigentümer in eine gemeinsame Kasse ein. Die Abrechnung erfolgt zum Jahresende. Das Hausgeld fällt i.d.R. 20 % bis 30 % höher aus als die Nebenkostenabrechnung für einen Mieter. Wer also eine Wohnung kauft, sollte neben dem Kaufpreis auch diesen Aspekt immer berücksichtigen. Die Höhe des Hausgeldes legt der Hausverwalter fest. In der jährlichen Eigentümerversammlung wird zudem der Wirtschaftsplan beschlossen. In diesem werden die Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt, mit denen der Verwalter rechnet. Die Verteilung von Hausgeld und Instandhaltungsrücklage erfolgt i.d.R. nach Miteigentumsanteil.
Folgende Kosten zählen zum Hausgeld:
Reinigung, Hausmeister, Wohngebäudeversicherung, Abfallentsorgung, Hausstrom, Wasser und Abwasser, Heizkosten bei Zentralheizung, Fahrstuhlwartung
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine Instandhaltungsrücklage bilden. Sollten größere Ausgaben für z.B. Reparaturen oder Modernisierungen anfallen, werden diese aus der Rücklage gezahlt. Der zu zahlende Betrag wird ebenfalls nach Anteilen festgelegt. Sollte die Rücklage für geplante Maßnahmen nicht ausreichen, muss eine Sonderumlage gebildet werden. Die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage trägt der Eigentümer. Diese Kosten werden nicht auf den Mieter umgelegt.
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