Der Begriff Zuteilung beschreibt die Tatsache, dass der Bausparer das Vertragsziel, also die Bereitstellung seines Bausparguthabens und eines Bauspardarlehens durch die Bausparkasse, erreicht hat. Ob die Bausparsumme dann automatisch, auf Antrag oder mit der Annahme der Zuteilung zur Auszahlung bereitgestellt wird, variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse.
Zu den Zuteilungsvoraussetzungen zählen unter anderem der Ablauf der Mindestsparzeit, die Erreichung des Mindestsparguthabens sowie einer von der Bausparkasse festgelegten Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf (Mindestbewertungszahl).
Da die für die Zuteilung verfügbaren Mittel (Zuteilungsmasse) im Wesentlichen von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Vertragsabschluss noch unbestimmt. Aus diesem Grund verbietet es das Bausparkassengesetz explizit, einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen.
Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man Wartezeit. Ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellter Vertrauensmann gibt darauf acht, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.
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