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Guthabenzinsen

Zinsen werden unterschieden in Aktiv- bzw. Sollzinsen und Passiv- bzw. Habenzinsen. Sollzinsen sind Zinsen, die der Kunde an die Bank zahlen muss (z.B. für Kredite). Habenzinsen sind Zinsen, die die Bank an den Kunden zahlt (z.B. für Spareinlagen).  Die Höhe der Zinsen wird vertraglich vereinbart und in Prozent gemessen.

Es werden drei Einlagearten unterschieden:

  • Habenzinsen für Sichteinlagen
  • Termingeldzinsen für Termineinlagen
  • Sparzinsen

Die Gutschrift der Zinsen kann unterjährig erfolgen, bei den meisten Anlageformen werden sie jährlich gutgeschrieben. Wenn der Zinssatz der Guthabenzinsen über die Laufzeit einer Geldanlage fest vereinbart wird, spricht man von Festzins. In vielen Fällen wird dabei auch die Laufzeit fest vereinbart. Eine variable Verzinsung findet man bei Anlagen mit einer unbefristeten Laufzeit, wie z.B. einem Tagesgeldkonto. Guthabenzinsen werden auch bei kapitalbildenden Rentenversicherungen und Lebensversicherungen gezahlt, ebenso zahlen Bausparkassen auf Bausparverträge Guthabenzinsen.

Die Zinserträge unterliegen seit 2009 in voller Höhe der Abgeltungssteuer in Höhe von 25%. Hinzu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, wenn der Anleger kirchensteuerpflichtig ist. Um von den Erträgen keine Steuer oder nur teilweise Steuern abzuführen, kann der Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen und den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen (801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare). Abhängig vom Einkommen können sich Geringverdiener auch über den Sparer­pauschbetrag hinaus mit einer NV-Bescheinigung von der Abgeltungssteuer befreien lassen.

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