Bleiben Sie flexibel – mit einer Bankbürgschaft
Mit einem Aval – häufig auch als Bankbürgschaft bezeichnet – erweitern Sie Ihren finanziellen Handlungsspielraum. Denn damit müssen Sie Beträge an Ihre Geschäftspartner nicht aus Ihren liquiden Mitteln zahlen, sondern lassen einfach uns dafür bürgen – schnell, zuverlässig, professionell.
Ob Mietkaution, Anzahlungen oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – wir bieten Ihnen genau die richtigen Bürgschaften für Ihre Bedürfnisse. Ihr persönlicher Geschäftskundenberater berät Sie gerne zu allen Fragen rund um Avalkredite und findet gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die exakt auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist.
Situation: Sie haben von einem Kunden bei einem großen Projekt z. B. für die Deckung der Materialkosten eine hohe Anzahlung erhalten. Ihr Kunde erwartet für die Anzahlung eine Sicherheit.
Lösung: Wir geben Ihrem Kunden in diesem Fall eine sogenannte Anzahlungsbürgschaft. Das heißt, dass wir uns als BW-Bank verpflichten, die Anzahlung zurückzuzahlen, falls Sie die vereinbarte Leistung oder Lieferung nicht erbringen.
Situation: Sie mieten für Ihr Unternehmen eine Immobilie, beispielsweise eine Lagerhalle, eine Werkstatt, ein Büro oder ein Ladenlokal. Ihr Vermieter verlangt eine Kaution.
Lösung: Damit Sie die Kaution nicht zahlen müssen und so Ihre Liquidität schonen, geben wir Ihrem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit.
Situation: Sie haben für einen Kunden einen Auftrag ordnungsgemäß erfüllt und Ihre Leistung wurde abgenommen. Falls Ihre Leistung nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder Mängel aufweist, hat Ihr Kunde jetzt einen Anspruch auf Gewährleistung.
Lösung: Mit einer Gewährleistungsbürgschaft verpflichten wir uns gegenüber Ihrem Kunden, seine eventuell entstehenden Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.
Situation: Ein Gerichtsurteil ist gegen Sie ergangen. Es ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber vorläufig vollstreckbar.
Lösung: Eine Prozessbürgschaft sichert Sie gegen den gerichtlich zuerkannten Anspruch inklusive der Prozesskosten ab, bis das Urteil gegebenenfalls rechtskräftig ist.
Situation: Sie haben einen Auftrag übernommen und haften dafür, die darin eingegangenen Verpflichtungen vertragsgerecht zu erfüllen.
Lösung: Wir stellen für Sie eine Vertragserfüllungsbürgschaft aus. Diese gibt Ihrem die Kunden die gewünschte Sicherheit für den Fall, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen.
Situation: Sie wollen sich an einer Ausschreibung für ein Bauvorhaben beteiligen. Insbesondere öffentlich-rechtliche Bauherren verlangen in diesem Fall eine Bietungsbürgschaft.
Lösung: Mit einer Bietungsbürgschaft der BW-Bank können Sie sich an der Ausschreibung beteiligen. In der Regel beträgt die Bürgschaftssumme zwischen 1 und 5 Prozent der Auftragssumme. Die Laufzeit der Bürgschaft hängt von der Ausschreibungsdauer ab und liegt meist zwischen drei und sechs Monaten.
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