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Unsere AGB & Preise

Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen, unsere Konditionen und weitere Bedingungen.

Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 EUR erforderlich

Für Kundinnen und Kunden, die Einzahlungen von mehr als 10.000 EUR durchführen, gelten ab 8. August 2021 erhöhte Sorgfalts­pflichten gemäß Geldwäschegesetz (GwG). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt deswegen bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungs­betrag. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
  • letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.

Wenn Sie die Bareinzahlung bei einer anderen Bank als Ihrer Hausbank tätigen, gelten strengere Regeln. Hier müssen Sie bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 Euro einen Nachweis über die Herkunft erbringen.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Einzahlungen an unseren Geldautomaten ab dem 8. August 2021 auf maximal 10.000,- Euro pro Transaktion begrenzt sind. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin.

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