Das sind Informationen über die digitale Vermögensverwaltung BW-Bank ON nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Datum: 15.05.2025

Name und Adresse der BW-Bank:

Baden-Württembergische Bank
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg,
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ist eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart.

- im Weiteren BW-Bank genannt-

Landesbank Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart

Postfach 10 60 49 70049 Stuttgart

Telefon-Nummer der BW-Bank:

Tel: +49 711 124 44005 (BW-Bank Service-Center)
Tel: +49 711 127 0 (LBBW)

Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das wird abgekürzt mit BFSG.


Diese Information ist wichtig.

Sie erfüllt die Regeln des BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz.

Das Gesetz will, dass alle Menschen alles nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.


Das hier ist nur eine Information.

Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.


Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.

Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.


1 Digitale Vermögensverwaltung

2 Zusätzliche Informationen

3 Technische Barriere-Freiheit

4 Markt-Überwachungs-Behörde

1. Digitale Vermögensverwaltung BW-Bank ON


Die BW-Bank erklärt Ihnen, wie die digitale Vermögensverwaltung BW-Bank ON funktioniert.

Hier stehen manchmal Fach-Wörter.

Diese Fach-Wörter werden Ihnen erklärt.

1.1.    Beschreibung der wesentlichen Inhalte und Funktionsweise der Vermögensverwaltung

Im Rahmen einer Vermögensverwaltung treffen wir als Vermögensverwalter eigenverantwortlich Anlageentscheidungen für die Vermögenswerte (Geld oder Wertpapiere), die Sie uns anvertrauen.

Eine Vermögensverwaltung kommt nur dann für Sie in Betracht, wenn Sie über ein hinreichend großes „freies“ Vermögen verfügen und Sie bereit sind, Ihre Anlageentscheidungen an uns zu delegieren.

Mittels der Anlagestrategie legen Sie fest, wie wir Ihr Vermögen anlegen.

Die Auswahl der für Sie passenden Anlagestrategie richtet sich nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen, Ihren finanziellen Verhältnissen, Nachhaltigkeitspräferenzen und Ihren weiteren Anlagezielen.

Letztere umfassen auch die Frage, wie lange Sie uns Ihr Vermögen für die Vermögensverwaltung anvertrauen wollen oder ob Sie Bedarf für etwaige Entnahmen aus dem verwalteten Vermögen haben.

Ferner ist wichtig, wie groß Ihre Bereitschaft ist, Risiken einzugehen:

Die Anlagestrategie kann zum Beispiel vorsehen, dass wir mit geringen Risiken und dem vorrangigen Ziel, das Kapital zu erhalten, anlegen.

Sie können sich aber auch für eine Anlagestrategie entscheiden, die darauf abzielt, eine höhere Rendite zu erzielen und damit einhergehend mit größeren Risiken verbunden ist.

Wir treffen als Vermögensverwalter – unter Wahrung Ihrer Interessen – alle Maßnahmen, die uns für die Verwaltung zweckmäßig erscheinen, um mit dem von Ihnen überlassenen Vermögen im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie eine möglichst gute Rendite zu erzielen.

Je nach vereinbarter Anlagestrategie investieren wir für Sie zum Beispiel in Aktien, Anleihen oder Edelmetalle.

1.2.    Nebendienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsvertrag

Wenn der Vermögensverwalter für Sie Wertpapiere kauft, werden diese Wertpapiere in einem für Ihre Vermögensverwaltung vorgesehenen Depot verbucht.

Ein Depot ist Voraussetzung dafür, dass Wertpapiere erworben werden können.

Es ist sozusagen ein besonderes Konto für Wertpapiere, das Wertpapiergeschäfte ermöglicht.

Auf dem zugehörigen Verrechnungskonto liegt das uns überlassene Geld, das beispielsweise für Wertpapierkäufe vorgesehen ist oder aus Verkäufen von Wertpapieren stammt und noch nicht (erneut) investiert wurde.

Für Ihr Depot und das dazugehörige Verrechnungskonto arbeiten wir bei BW-Bank ON mit der Baader Bank AG zusammen.

Die Baader Bank ist ein führender Anbieter im Bereich Digitalisierung, der uns bei der Umsetzung der technischen Prozesse unterstützt.  

2 Zusätzliche Informationen

2.1 Kosten der Vermögensverwaltung einschließlich Steuern und sonstiger Kosten

Im Rahmen der Vermögensverwaltung können je nach Vermögensverwaltungsstrategie folgende Arten von Kosten anfallen, die nachfolgend erläutert werden:

Vermögensverwaltungsgebühr (Managementvergütung und Transaktionskostenpauschale), sonstige Kosten.

2.2. Vermögensverwaltungsgebühr

Die Vermögensverwaltungsgebühr setzt sich in der Regel aus der Managementvergütung und der Transaktionskostenpauschale zusammen.

Die konkrete Zusammensetzung der Vermögensverwaltungsgebühr findet sich in unseren Verträgen.

Für unsere Leistungen als Vermögensverwalter erhalten wir eine Vergütung. Diese ermittelt sich bei BW-Bank ON in Abhängigkeit vom verwalteten Vermögen.

  • Vergütung in Abhängigkeit vom verwalteten Vermögen: Das bedeutet, dass unsere Vergütung als fester Prozentsatz des uns von Ihnen anvertrauten Vermögens berechnet wird.
  • Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Wenn Sie uns 100.000 € für die digitale Vermögensverwaltung überlassen, zahlen Sie bei einer vereinbarten Vergütung von 1,5 Prozent p.a. eine Managementvergütung von 1,0 Prozent p.a. oder 1.000 € p.a. und zusätzlich eine Transaktionskostenpauschale von 0,5 Prozent p.a. oder 500 € p.a. Die Abkürzung p.a. steht für „per annum“ und bringt zum Ausdruck, dass der Prozentsatz auf eine Berechnung „pro Jahr“ bezieht. Dabei ist zu beachten, dass sich der Wert des verwalteten Vermögens stetig ändert, etwa durch Marktbewegungen, Einzahlung oder Entnahmen durch Sie oder Zinsänderungen, wodurch auch die von Ihnen zu zahlende Gebühr Schwankungen unterliegt.
2.3 Hinweise zu etwaigen Steuern

Die Vermögensverwaltungsgebühr ist umsatzsteuerpflichtig.

Erträge aus Wertpapieren können der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern diese nicht (teilweise) steuerbefreit sind (zum Beispiel durch Freibeträge oder eine Befreiung von der Steuerpflicht durch das Finanzamt). Einbehalten wird die Kapitalertragsteuer in der Regel von dem depotführenden Institut, der Baader Bank AG und dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Daneben können weitere Steuern anfallen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung erbringen. Die steuerlichen Auswirkungen einer Vermögensverwaltung sind stets von Ihren persönlichen Umständen abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Wir empfehlen daher, bei steuerlichen Fragen in Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung oder sonstigen Wertpapiergeschäften einen Steuerberater einzubeziehen.

2.4 Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Unsere Hauptaufgabe im Rahmen der Vermögensverwaltung ist es, das überlassene Kapital im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie für Sie möglichst effizient anzulegen.

Daneben gibt es weitere Leistungen, die wir im Rahmen der Vermögensverwaltung erbringen.

2.5. Berichts- und Rechenschaftspflichten des Vermögensverwalters

Im Rahmen der digitalen Vermögensverwaltung sind wir zum Beispiel verpflichtet, Ihnen folgende Unterlagen und Informationen zukommen zu lassen:


•    Regelmäßige Rechenschaftsberichte über die von uns getätigten Geschäfte bzw. über die Bestände in der Vermögensverwaltung. Diese enthalten auch eine Angabe der Wertentwicklung der uns von Ihnen anvertrauten Vermögenswerte.
•    Depotübersicht zum Jahresende.
•    Regelmäßige Erteilung von Kontoauszügen für das Verrechnungskonto.
•    Information über von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung erhaltene und an Sie ausgekehrte Provisionen.

2.6. Pflichten des Kunden

Wie unter 2.1. beschrieben, entstehen in der Vermögensverwaltung verschiedene Kosten.

Die anfallenden Kosten werden von Ihrem Verrechnungskonto bei der Baader Bank AG eingezogen.

Weitere Pflichten von uns und Ihnen können sich gegebenenfalls aus dem Vermögensverwaltungsvertrag ergeben. Daher ist es wichtig, dass Sie den Vertrag genau lesen, bevor Sie eine Vermögensverwaltung abschließen.

2.7. Haftung und Garantien

Für die digitale Vermögensverwaltung sieht das Gesetz keine explizite Haftung vor.

Unabhängig davon kann es jedoch zu einer Haftung von uns oder Ihnen kommen, wenn vertragliche Leistungspflichten aus dem Vermögensverwaltungsvertrag nicht eingehalten werden (zum Beispiel im Fall der Nichteinhaltung der mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien). 

2.8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Eine Mindestlaufzeit des Vermögensverwaltungsvertrags besteht nicht.

Die beiderseitigen Kündigungsrechte richten sich nach dem Vermögensverwaltungsvertrag. 

2.9. Digitale Funktionalität und Kompatibilität

Sie können im Rahmen der digitalen Vermögensverwaltung einige Funktionen der BW-Bank ON App oder Website nutzen, zum Beispiel eine Depotabfrage durchführen, Rechenschaftsberichte oder weitere Mitteilungen im Postfach abrufen.

2.10. Hinweise auf das Recht zum Widerruf

Vermögensverwaltungsvertrag
In Hinblick auf den Vermögensverwaltungsvertrag kann Ihnen im Einzelfall ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht nach den besonderen Bestimmungen des Verbraucherrechts zustehen. Dies gilt für Vermögensverwaltungsverträge, die im Fernabsatz (das heißt ohne persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und uns und unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, zum Beispiel Telefon oder Internet) geschlossen wurden, und für Vermögensverwaltungsverträge, die außerhalb unserer Geschäftsräume (zum Beispiel bei Ihnen zuhause) geschlossen wurden. In diesen Fällen erhalten Sie eine gesonderte Information über Ihr Widerrufsrecht, die wichtig ist und die Sie daher aufmerksam lesen und zur Kenntnis nehmen sollten.

Einzelne Transaktionen des Vermögensverwalters
Wenn wir für Sie Wertpapiere kaufen oder verkaufen, können Sie diese Geschäfte nicht widerrufen.

2.11. Beschwerden

Die BW-Bank will, dass Sie zufrieden sind.

Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden?

Oder haben Sie Vorschläge für Ihre BW-Bank?

Dann sagen Sie Ihrer BW-Bank das bitte.


Die BW-Bank hat eine Stelle für Beschwerden.

Dort kümmert sie sich um Ihre Probleme.

Die BW-Bank will Ihre Probleme gut und schnell lösen.

Sie schaut sich alle Beschwerden genau an.

So kann sie Fehler finden und beheben.

Das Ziel der BW-Bank ist es, dass Sie zufrieden sind und bleiben.

Sie haben eine Beschwerde über die BW-Bank?

Dann können Sie das der BW-Bank sagen.

Das können Sie auf verschiedene Weisen machen:

Sie können eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: beschwerdemanagement@LBBW.de

Sie können einen Brief schreiben.

Sie können mit jemandem von der BW-Bank sprechen.

Sie haben eine Beschwerde.

Dann schreiben Sie bitte an:

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Beschwerdemanagement (2173/H)
70144 Stuttgart

Sie wollen die Regeln für Beschwerden wissen.

Dann klicken Sie auf diesen Link:

Beschwerdestelle in der BW-Bank

Bitte schreiben sie in Ihre Beschwerde Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Was ist der Sachverhalt.

Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen?

Zum Beispiel:

  • Fehler beheben
  • Dienst-Leistungen verbessern
  • Meinungs-Verschiedenheit klären.

Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen.

Nur wenn Sie welche haben.

Sie wollen für eine andere Person sprechen.

Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.

Sie haben sich beschwert.

Dann bekommen Sie von der BW-Bank eine Bestätigung.

Die BW-Bank bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.

Ihre Beschwerde ist kompliziert.

Dann braucht die BW-Bank etwas mehr Zeit.

Die BW-Bank kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.

Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.

Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.

Weitere Wege Beschwerden einzulegen

Die BW-Bank kann Ihr Problem vielleicht nicht lösen.

Dann können Sie sich auch woanders beschweren.

Die Beschwerde geht an die Verbraucher-Schlichtungs-Stelle.

Die Adresse ist:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
(VÖB) Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 110272
D-10832 Berlin

Die E-Mail-Adresse ist:ombudsmann@voeb-kbs.de

Die Internet-Seite ist: www.voeb.de

Die BW-Bank macht bei dem Streit-Beilegungs-Verfahren mit.

Sie sind unzufrieden.

Dann können Sie sich vielleicht auch bei der Bundes-Anstalt für Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsicht beschweren.

Das ist eine Behörde, die Banken überwacht.

Diese Behörde heißt auch BaFin.

Sie können sich bei der BaFin beschweren.

Aber nur, wenn es um Regeln geht, die diese Behörde kontrolliert.

Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie behindert sind.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Die Schlichtungs-Stelle prüft, ob die BW-Bank sich an die Regeln für Barriere-Freiheit hält.

Die Adresse der Schlichtungs-Stelle ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin

Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Oder Sie können den Antrag mündlich stellen.

Für Gehörlose gibt es eine spezielle Technik.

Mehr Infos gibt es auf der Web-Seite der Schlichtungs-Stelle.

Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.

Oder Sie können den Antrag mit Hilfe der SQATtechnik stellen.

Das ist eine Technik für gehörlose Menschen.

Mehr Informationen finden Sie auf dieser Web-Seite:

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

3 Technische Barriere-Freiheit


Hier erfahren Sie, wie die Web-Seiten und Apps der BW-Bank barrierefrei sind.

Gesetze sagen: Web-Seiten und Apps müssen leicht zu nutzen sein.

Das bedeutet:

  • Man muss sie gut sehen können. 
  • Man muss sie gut bedienen können.
  • Man muss sie gut verstehen können.
  • Sie müssen gut funktionieren.

Wahrnehmbarkeit

Die Infos sind gut lesbar.

Die Schrift ist passend.

Sie können die Schrift größer machen.

Sie können den Kontrast ändern.

Manchmal gibt es auch Bilder dazu.

Bedienbarkeit

Sie können die Infos jederzeit mit der Tastatur abrufen.

Die Infos haben Überschriften.

Sie finden die Infos im Inhalts-Verzeichnis.

Oder Sie nutzen die Suchfunktion auf der Web-Seite.

Die Infos sind mit den Angeboten verlinkt.

Verständlichkeit

Die BW-Bank erklärt ihre Dienste.

Die Sprache ist nicht schwerer als „B2“.

Die BW-Bank gibt die Infos auf mehreren Wegen.

Sie können sie lesen und hören.

Fach-Begriffe werden erklärt.

Robustheit

Die Web-Seiten und Techniken passen zusammen.

4 Markt-Überwachungs-Behörde


Die Produkte und Dienst-Leistungen sind nicht barrierefrei?

Dann können Sie uns das sagen.

Auch die Markt-Überwachungs-Behörde kümmert sich darum.

Sie heißt:

Markt-Überwachungs-Stelle der Länder für die Barriere-Freiheit von Produkten und Dienst-Leistungen.

Abgekürzt wird das mit MLBF.

Sie prüft und überwacht die Regeln.

Sie wollen der Markt-Überwachungs-Behörde etwas melden.

Dann gehen Sie auf die Web-Seite der MLBF:

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

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