Nach § 22 WertV gehören zu den Baunebenkosten unter anderem die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (Baugenehmigung) und die Kosten der erforderlichen Finanzierung. Die Baunebenkosten sollten nicht unterschätzt werden, denn sie können 15 – 20 Prozent des Bauprojekts ausmachen. Baunebenkosten können in allen Bauphasen entstehen:
Beim Kauf eines Grundstücks setzt man häufig auf die Hilfe von Experten. Die Honorare von Maklern und Notaren müssen bei der Finanzierung eines Bauprojekts berücksichtigt werden. Auch behördliche Angelegenheiten wie der Eintrag ins Grundbuch und die Grunderwerbssteuer verursachen zusätzliche Kosten.
Während der Bauvorbereitung entstehen Nebenkosten durch Dienstleistungen wie das Einholen von Gutachten und Genehmigungen. Bei der Prüfung von Verträgen können Anwaltskosten entstehen. Bauunternehmen, die Altlasten vom neuen Grundstück entfernen, müssen bezahlt werden. Auch das Einrichten der Baustelle kostet den Bauherren etwas. Unter Umständen fallen auch Erschließungskosten an, wenn Anschlüsse wie zum Beispiel Gas oder Strom eingerichtet werden müssen.
In der Bauphase müssen beteiligte Unternehmer und Dienstleister sowie Architekten und Bauleiter bezahlt werden. Auch Versicherungskosten (zum Beispiel Bauherrenhaftpflichtversicherung) fallen an. Die Unterstützung vom Bauherrenschutzbund bei der Begleitung und Begutachtung der Baustelle sowie Forderungen des Kreditgebers in Form von Bauzeitzinsen sind möglich.
Nach der Fertigstellung des Hausbaus stehen der Innenausbau sowie die Instandsetzung von Außenanlagen an, die erneute Kosten verursachen.