Hauptnavigation

Restschuldversicherung

Auf den Darlehens­­nehmer ausgelegte Risikolebens­versicherung, deren Versicherungs­­summe sich entsprechend der sinkenden Darlehens­­schuld jährlich vermindert. Tritt der Versicherungs­­fall ein, wird die vollständige Restschuld durch die abgetretene oder verpfändete Versicherungs­summe getilgt.

Oftmals dienen sie zur zusätzlichen Sicherung von Personal­krediten, die im Rahmen einer Bau­finanzierung eingesetzt werden. Bei vielen Bauspar­kassen ist dies obligatorisch mit der Darlehens­gewährung verbunden. Die Versicherungs­beiträge sind zumeist besonders günstig, da zwischen Bausparkasse und Versicherungs­unternehmen oftmals Gruppenversicherungs­verträge bestehen.

Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.

i