Hola, olá und bonjour: Wir erfüllen Ihren Traum von der eigenen Auslandsimmobilie. In drei Ländern – Spanien, Portugal und Frankreich – bieten wir sogar eine Besicherung der dortigen Immobilie an. Wo liegt Ihr Sehnsuchtsort: Balearen, Algarve oder Provence? Oder ganz woanders? Wir finanzieren Immobilien weltweit und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
Ferienhaus, Zweitwohnsitz oder Kapitalanlage: Welchen Traum Sie auch haben, wir machen ihn wahr. Profitieren Sie von der jahrzehntelangen Expertise unserer Expertinnen und Experten.
Wir beraten Sie kompetent und umfassend – von der ersten Idee bis zum endgültigen Eigentumsübergang. Und ermöglichen Ihnen die passgenaue Finanzierung von Deutschland aus.
Ihre Auslandsimmobilie finanzieren wir nicht als klassisches Annuitätendarlehen. Stattdessen läuft die Finanzierung über ein endfälliges Darlehen, einen sogenannten Vorfinanzierungskredit. Parallel dazu schließen Sie in dessen Höhe einen Bausparvertrag
ab, der den Vorfinanzierungskredit bei seiner Endfälligkeit ablöst.
Üblicherweise erhalten Sie eine Finanzierung von bis zu 57 Prozent des Beleihungswertes Ihrer Auslandsimmobilie (Frankreich bis 64 Prozent). Bei der Kombination von Sicherheiten in Deutschland und im Ausland (Spanien, Frankreich, Portugal) von bis zu 130 Prozent.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise. Mit unserem breiten Netzwerk unterstützen wir Sie kompetent in jeder Phase des Kaufprozesses – auch vor Ort in Spanien bei Rechtsanwälten und Notaren. Und garantieren Ihnen so eine professionelle Unterstützung, Begleitung und Abwicklung.
Ob eine Finca auf den Balearen, der Alterswohnsitz an der Algarve oder die Ferienimmobilie in der Provence: Wir finanzieren Ihren Immobilientraum im Ausland an verschiedenen europäischen Orten – aktuell mit Beleihung in Spanien, Portugal, Frankreich und Deutschland.
Gut zu wissen: In Spanien brauchen Sie für den Immobilienkauf die sogenannte „NIE“-Nummer (Número de Identificación Extranjero). Diese Identifikations- und Steuernummer erhalten Sie in der spanischen Botschaft in Deutschland – und vor Ort in Spanien bei der Einwanderungsbehörde oder der zuständigen Polizeidienststelle der Gemeinde.
Gut zu wissen: In Portugal bezahlen Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer eine jährliche kommunale Grundsteuer („IMI“ – Imposto Municipal Sobre Imóveis). Sie besitzen am letzten Tag des jeweiligen Steuerjahres eine Immobilie? Dann wird die „IMI“-Steuer fällig.
Gut zu wissen: In Frankreich gilt der Vorvertrag („compromis de vente“) bereits als gegenseitiges Verkaufsverspechen und ist bindend. Für die Verpflichtung zum Kauf von Ferienhaus oder Ferienwohnung braucht es somit keine notarielle Beurkundung oder den Grundbucheintrag. Ein großer Unterschied zu Deutschland.
Schauen Sie zuerst nach einer passenden Finanzierung, bevor Sie sich auf die Suche nach einer passenden Immobilie begeben.
Sie haben bereits ein Eigenheim in Deutschland? Dann nutzen Sie dieses als (Zusatz-)Sicherheit bei der Finanzierung Ihrer Auslandsimmobilie.
Vergleichen Sie rechtzeitig die Angebote. Mit genügend Vorlaufzeit und der richtigen Planung sichern Sie sich langfristig günstige Darlehenszinsen.
Der Kauf eines Ferienhauses oder einer Wohnung im Ausland sollte gut vorbereitet sein. Häufig gelten andere rechtliche Regelungen und Voraussetzungen als im Heimatland. Daher ist es wichtig, einen erfahrenen Finanzierungspartner an der Seite zu haben, um die Immobilienfinanzierung zu stemmen. Die Expertinnen und Experten der BW-Bank sind gemeinsam mit Ihrem Partner, der LBS Süd, auf den Kauf von ausländischen Immobilien mit Beleihung in Spanien, Portugal, Frankreich und Deutschland spezialisiert.
Der Hauskauf im Ausland ist für Deutsche in vielen Ländern möglich. Die Vorschriften und rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vorab umfassend informieren – und die Details mit Expertinnen und Experten besprechen. Die BW-Bank und LBS Süd sind Ihre Partner für den Hauskauf im Ausland.
Ja. Die BW-Bank gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Traumimmobilie zu finanzieren. Wir besichern Objekte in Spanien, Portugal, Frankreich und Deutschland – und ermöglichen Ihnen auch eine Kombination dieser Sicherheiten.
Grundsätzlich gibt es in jedem Land unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Immobilienkauf. So fallen häufig höhere Nebenkosten an, beispielsweise für Notare, oder zusätzliche Steuern. Um davon nicht überrascht zu werden, sollte vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages eine persönliche Beratung stehen, die über die Möglichkeiten und eventuelle Hürden informiert.
Grundsätzlich gilt für die Immobilienfinanzierung im In- und Ausland: je mehr Eigenkapital, desto besser. Weitere Voraussetzungen für einen Kredit und günstige Zinsen sind ein sicheres Einkommen und eine sehr gute Bonität. Ein Eigenheim in Deutschland kann ebenfalls als Sicherheit dienen, um Ihren Immobilienkauf außerhalb Deutschlands zu ermöglichen.
Ja, eine Vermietung ist möglich. Im Idealfall könnten die Mieteinnahmen beispielsweise in die Tilgung des Kredites fließen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die gesetzlichen Regelungen für die Vermietung von Ferienhäusern oder Wohnungen in vielen Ländern sehr unterschiedlich sind. Daher sollten Sie sich darüber vorab umfassend informieren.
Beim Erwerb einer Immobilie im Ausland gibt es umfangreiche rechtliche und steuerliche Belange zu berücksichtigen. Jedes Land hat in der Regel seine eigenen Rahmenbedingungen hierzu. Gerade deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben. Die LBS Süd ist seit vielen Jahren ein etablierter Partner rund um die Finanzierung und den Erwerb einer Immobilie im In- und Ausland. Sie zählt außerdem zu den wenigen Banken und Bausparkassen in Deutschland, die eine direkte Absicherung auf einem Auslandsobjekt in Spanien, Frankreich und Portugal anbieten. Ihr Berater der BW-Bank steht Ihnen hierzu mit Rat und Tat zur Seite – kommen Sie auf uns zu.
Grundsätzlich sind immer die persönlichen Planungen bei einer Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen. Bei Erwerb und Finanzierung einer Immobilie im Ausland ist es empfehlenswert einerseits flexibel zu bleiben, andererseits aber auch planungssicher und möglichst ohne Zinsänderungsrisiken zu finanzieren. Hierzu bieten sich Kombimodelle mit einer Laufzeit zwischen 18 und 30 Jahren an. Details erfahren Sie jederzeit bei Ihrem Berater.
Die Erwerbsnebenkosten – also die Kosten beispielsweise für Grunderwerbsteuer, Notar und Makler – sind nicht einheitlich geregelt, sondern je nach Land sehr unterschiedlich. So müssen Sie beispielsweise in Portugal mit Erwerbsnebenkosten in Höhe von ca. 15 Prozent rechnen, in Frankreich aber nur mit rund 10 Prozent. Wie viel Geld Sie für die Erwerbsnebenkosten Ihrer Traumimmobilie einplanen müssen, besprechen Sie am besten mit den Expertinnen und Experten Ihrer BW-Bank.
Nein, das ist nicht möglich. In Spanien, Portugal und Frankreich dienen allein Hypotheken zur Besicherung. Das ist ein Unterschied zu Deutschland: Hier lässt sich für deutsche Immobilien eine Grundschuld eintragen, die als Sicherheit für Ihre Finanzierung dient.
In der Regel ist es besser, sich zuerst um die Finanzierung zu kümmern. So lassen sich wichtige Eckdaten besser konkretisieren, beispielsweise wieviel das Haus oder die Ferienwohnung maximal kosten sollten. Zudem können Sie im nächsten Schritt auch dem Verkäufer Ihrer Traumimmobilie direkt eine verlässlichere Zusage machen, dass Sie sich die Immobilie leisten können.
Im Vergleich mit einem Kauf in Deutschland sind die Kosten für ausländische Notare und auch anfallende Steuern meist höher. Dies gilt besonders in beliebten Urlaubsregionen. Daher kann es sich lohnen, eine im Inland gelegene Immobilie als Besicherung einzusetzen, um bessere Konditionen für den Kredit zu erhalten und Geld zu sparen.
Wir finanzieren auch vermögensbildende GmbHs oder KGs. Ob dieses Modell für Ihre Auslandsfinanzierung sinnvoll ist, sollten Sie vorab mit Ihrem Steuerberater klären. Wichtig: Wir finanzieren keine ausländischen Gesellschaften wie zum Beispiel eine spanische SL.
Fragen Sie am besten nach dem Wertgutachten. Es ist die beste Informationsquelle für die tatsächliche Größe des Grundstücks – und für Kauf und Verkauf zwingend erforderlich. Häufig liegt es der Verkäuferin oder dem Verkäufer bereits vor.
Ja, eine Bewohnbarkeitsbescheinigung benötigen Sie spätestens, wenn Sie das Objekt beziehen. Sie wird von der zuständigen Gemeinde ausgestellt. Erst wenn dieser Nachweis vorliegt, können wir den Kaufpreis freigeben. Das Dokument dient Ihrer Sicherheit.
Das kann vorkommen. Wir empfehlen Ihnen, diesen Aspekt vorab zu prüfen.
Der Vorvertrag ist ein Vertrag, den Sie mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer schließen. Achtung bei mündlichen Zusagen: Sagen Sie zu und kaufen dann doch nicht, müssen Sie zum Beispiel in Spanien 10 Prozent Schadenersatz zahlen.
Sprechen Sie zeitnah mit uns, damit wir Ihnen ein passendes Angebot erstellen können. Grundsätzlich gilt: Für die Vorbereitung der Unterlagen benötigen wir von Ihnen die gleichen Unterlagen wie für einen Baufinanzierungsantrag im Inland. Von dem Haus oder der Ferienimmobilie im Ausland genügt uns ein Exposé. Im Unterschied zu deutschem Recht muss in Spanien eine offizielle Wertermittlung erstellt werden, die wir ebenfalls verwenden. Darin sind auch alle Angaben zur Hypothekeneintragung enthalten.
Bei privat gekauften Immobilien sollten auch die steuerlichen Altlasten betrachtet werden. Unsere Partner unterstützen Sie dabei
– und prüfen diesen Aspekt, bevor wir die Kaufpreiszahlung an den Verkäufer freigeben. Denn nach der Zahlung lässt sich nur schwer nachverhandeln. Dann gilt meist: „gekauft wie gesehen“.
Nein. Unser Rechtsanwalt begleitet Ihren Kauf der Auslandsimmobilie und die dazugehörige Finanzierung. Dafür prüfen wir vorab alle Rahmenbedingungen, da beispielsweise eine nicht legalisierte Immobilie bei uns zu Problemen bei der Besicherung führen würde.
In Spanien ist das Grundstücksrecht von Region zu Region sehr unterschiedlich geregelt. Daher unterscheiden sich auch die Kosten und anfallenden Steuern erheblich. Wir beraten Sie gern über die für Sie besten Optionen.
Ja. Und es gibt weitere Regelungen, die Sie beachten sollten. So besteht beispielsweise mit Spanien – im Unterschied zu vielen anderen Ländern – kein Doppelbesteuerungsabkommen. Klären Sie daher am besten frühzeitig direkt mit Ihrem Steuerberater, welche Regelungen und Freigrenzen für Sie gelten. Wir können diese Beratung als Bank nicht übernehmen, da sie steuerberatenden Berufen vorbehalten ist.
Ja. Bei Ihrer Auslandsfinanzierungsanfrage für Spanien prüfen wir auch diesen Aspekt genau.
Die „NIE“-Nummer ist die spanische Identifikations- und Steuernummer – vergleichbar mit der Steuer Identnummer in Deutschland. Ohne diese Steuernummer können Sie keine Immobilie in Spanien erwerben. Die „NIE“-Nummer können Sie in der spanischen Botschaft in Deutschland beantragen – und vor Ort bei der Einwanderungsbehörde oder der zuständigen Polizeidienststelle der Gemeinde. Die Kosten betragen in der Regel rund 10 Euro, können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch variieren.
Wenden Sie sich einfach an Ihren Berater vor Ort, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Beratung. Gemeinsam klären wir alle offenen Punkte – und bringen Ihre maßgeschneiderte Finanzierung auf den Weg!
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