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Überblick

Das Rundum-Sorglos-Paket: der E-BikeSchutz der SV SparkassenVersicherung

Die Einsatz­möglichkeiten eines E-Bikes sind weitaus größer als die eines her­kömmlichen Fahrrades – leider auch die Risiken. Unfälle durch schnelleres Fahren, elektronische Defekte oder Dieb­stähle sind keine Selten­heit für E-Bike-Fahrer. Daher hat die SV SparkassenVersicherung mit dem E-BikeSchutz eine optimale Absicherung für Ihr E-Bike entwickelt.

  • Vollkasko­versicherung für Ihr E-Bike, Mountain­bike oder Rennrad mit Mobilitäts­garantie und Akku-Schutz
  • Versicherungs­schutz weltweit
  • Schnelle und unbüro­kratische Schaden­abwicklung
  • Jederzeit garantiert: Umfassende Beratung und Absicherung durch kompetente Berater

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Leistungen

Die Vorteile gegen­über der Hausrat­versicherung auf einen Blick

  E-BikeSchutz Hausrat­versicherung
Diebstahl (Info)


max. 1.000 Euro mit der Top-Deckung (in­divi­duell erhöh­bar) 

Raub

Brand, Blitz­schlag, Explo­sion, Sturm, Hagel

Erweiterte Elementar­gefahren (zum Beispiel Über­schwemmung oder Stark­regen)

optional
Vandalis­mus­schäden


Schutz bei Unfall und Sturz­schäden


Bedienungsfehler


Elektronik­schäden beziehungs­weise Schäden am Akku, Motor und Steuer­geräten durch Kurz­schluss, Feuchtig­keit, In­duktion und Über­spannung


Mobilitäts­garantie: Kosten­erstattung für Pannen­hilfe, Repa­ra­tur, Trans­port zur nächsten Werk­statt / nach Hause, Ersatz­rad, Über­nachtung oder Weiter- und Rückfahrt mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln


Über­nahme von Bergungs- und Verschrottungs­kosten


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Details

Schaden­beispiele für den E-BikeSchutz

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten zum E-BikeSchutz

Was ist versichert?

Versichert ist das im Versicherungs­schein bezeichnete Zwei­rad (Fahr­rad, Pedelec, S-Pedelec) und die mit diesem fest verbundenen und zur Funktion des Zwei­rads gehörenden Teile (zum Beispiel Sattel, Lenker) sowie der zum (S-)Pedelec gehörende Akku.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?

Ein Pedelec ist ein Fahr­rad, das über eine elektronische Tret­kraft­unterstützung bis maximal 25 km/h verfügt. Das S-Pedelec hingegen verfügt über eine Tret­kraft­unterstützung bis maximal 45 km/h und benötigt somit eine zusätzliche Haft­pflicht­versicherung (nicht Bestand­teil des E-BikeSchutzes). Das S-Pedelec muss mit einem entsprechenden Haft­pflicht-Kenn­zeichen ausgestattet werden.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Die SV leistet Entschädigung bei

  • Abhanden­kommen des im Versicherungs­schein bezeichneten Zwei­rads oder der fest mit dem Zwei­rad verbundenen Teile durch Dieb­stahl
  • Einbruch­dieb­stahl
  • Raub
  • Beschädigung und Zerstörung
  • Unfall und Fall- oder Sturz­schäden
  • Vandalismus
  • Brand, Blitz­schlag und Explosion
  • Elementar­gefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen und Erd­rutsch)
  • Bedienungs­fehlern
  • Beschädigungen oder Zerstörung des Akkus durch Feuchtigkeit, Kurz­schluss, Induktion oder Überspannung
Welche Kosten sind versichert?

Wenn ein Versicherungs­fall eintritt, übernimmt die SV folgende Kosten gemäß den Bedingungen:

  • Pannen­hilfe (max. 150 Euro)
  • Abschlepp- und Taxi­kosten (max. 100 Euro)
  • Bergungs­kosten (max. 2.000 Euro)
  • Verschrottungs­kosten
  • Kosten für Ersatz­teile
  • Kosten für Weiter- oder Rück­fahrt, Ersatz­zwei­rad und/oder Übernachtungs­kosten, sofern der Schaden­ort 10 km vom Wohn­ort entfernt ist (summarisch, max. 500 Euro)
Was wird bei einem Totalschaden oder abhandenkommen des Zweirads als Versicherungsleistung ausbezahlt?

Bei einem Total­schaden oder Dieb­stahl erhalten Sie:

  • 100 Prozent Ihres angegebenen Neu­preises, sofern das Zwei­rad nicht älter als drei Jahre ist
  • 75 Prozent Ihres angegebenen Neu­preises, sofern das Zwei­rad zwischen drei und fünf Jahre alt ist
  • 50 Prozent Ihres angegebenen Neu­preises, sofern das Zwei­rad älter als fünf Jahre ist
Was übernimmt die Versicherung bei einer Beschädigung des Zweirades?

Für beschädigte Zweiräder leistet die SV eine Entschädigung in Höhe der notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile und Arbeitslohn). So wird die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt, jedoch maximal zu dem zum Schadeneintritt gültigen Wert* des Zweirads. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei der Reparatur auf Ihren Wunsch Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen vorgenommen werden, müssen Sie selbst tragen.

Die Entschädigung der Versicherung beträgt

  • bis drei Jahre (36 Monate) 100 Prozent des Neupreises
  • von drei bis fünf Jahren (37 bis 60 Monate) 75 Prozent des Neupreises
  • von über fünf Jahren (60 Monate) 50 Prozent des Neu­preises.

*Der Wert entspricht bei einem Alter des Zwei­rads

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht für Schäden, die weltweit entstehen.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind nicht fest mit dem Zweirad verbundene Teile sowie zusätzlich erworbenes Zubehör wie zum Beispiel Kinder­sitze, GPS-Geräte, Tachos, Fahrrad­körbe, Gepäck­taschen, Anhänger, anbring­bare Fahrrad­beleuchtungen, Werk­zeuge aller Art, defekte Zwei­räder sowie Zwei­räder, die nicht unter die Definition eines Pedelecs fallen, da sie auf Knopf­druck auch ohne Pedal­unterstützung fahren und/oder zulassungs­pflichtig sind.

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