Hauptnavigation

Sondertilgung

Der Begriff Sondertilgung bezeichnet eine Tilgung, die über die im Kredit­vertrag festgelegten Leistungs­raten hinausgeht. Sonder­tilgungen sind für Bauspar­darlehen bei Bauspar­kassen jederzeit problemlos möglich.

Bei anderen Kredit­instituten wird die Möglichkeit von Sondertilgungen im Kreditvertrag oder den Allgenmeinen Geschäftsbedingungen im Vorfeld geregelt bzw. festgelegt. Dort ist auch die Häufigkeit und die maximale Höhe möglicher Sondertilgungen festgesetzt, die ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder Zinsausgleich geleistet werden können. Über die vereinbarte Häufigkeit hinaus sind zwar weiterhin Sondertilgungen möglich, ziehen aber dann eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, wodurch sich häufig eine Sondertilgung nicht mehr lohnt.

 Im Gegensatz dazu sind Sondertilgungen bei Vorfinanzierungs- und Zwischen­krediten nicht möglich.

 

i