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Prolongation

Im Allgemeinen bedeutet das Wort „Prolongation“ die Verlängerung der Laufzeit eines befristeten Vertrags. Auch Zahlungs­fristen können „prolongiert“ werden.

Im Zusammenhang mit einer Immobilien­finanzierung bezeichnet es die Verlängerung einer bestehenden Baufinan­zierung in Form einer Anschluss­finanzierung. Wenn die Sollzinsbindung endet, läuft die Baufinanzierung aus und übrig bleibt eine Restschuld. Die Fortführung einer Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindungs­frist bei demselben Kreditgeber wird dann als Prolongation bezeichnet.

Finanzierung einer Prolongation

Spätestens drei Monate vor Ablauf der ersten Zinsbindung teilt die Bank dem Kreditnehmer mit, ob sie zur Verlängerung der Baufinan­zierung bereit ist. Sofern dies der Fall ist, unterbreitet die Bank dem Kreditnehmer ein Prolongations­angebot. Bei einer Prolongation bleibt der alte Vertrag mit den allgemeinen Vertragsbedingungen bestehen, jedoch können bestimmte Konditionen neu ausge­handelt werden. Zum einen legt die Bank die Höhe des Sollzinses – angepasst an den aktuellen Marktzins – neu fest und zum anderen entscheidet sich der Kreditnehmer für eine neue Zinsbindung.

Banken sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Prolongation anzubieten. Ein Antrag eines Kreditnehmers auf Prolongation des Darlehens kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn sich seine Bonität seit dem Abschluss der Erstfinanzierung deutlich verschlechtert hat.

Vor- und Nachteile

Einer der größten Vorteile einer Prolongation ist die unkomplizierte Verlängerung des Darlehens. Jedoch muss sich das Angebot der Bank auch lohnen, da nicht in jedem Fall das Zinsangebot wirklich das bestmögliche Ange­bot am Markt ist. Im Folgenden finden Sie die Vor- und Nachteile im Überblick.

Vorteile:

  • Unkomplizierte Abwicklung
  • Gleiche Ansprechpartner
  • Keine Wechselgebühren und keine Grund­buch­eintragung nötig

Nachteile:

  • Zinsen können schlechter sein als bei einer Umschuldung
  • Übernahme der alten allgemeinen Vertrags­bedingungen
  • Eventuell geringerer Verhandlungs­spielraum
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