Mit dem BW PrämienStar sparen Staat und Arbeitgeber für Sie
Beim BW PrämienStar werden Sie von Ihrem Chef und vom Staat tatkräftig unterstützt. Zum einen können alle Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen. Zum anderen können Sie von staatlichen Förderungen profitieren – hier gelten jedoch individuelle Einkommensgrenzen, Förderhöchstbeträge und Verwendungsregeln. Am Ende dieser Seite finden Sie eine aktuelle Aufstellung der Bedingungen und wir zeigen Ihnen warum seit 2021 die Wohnungsbauprämie noch attraktiver ist!
* Es gelten Höchstbeträge, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
Mit einem Bausparvertrag der BW-Bank und der LBS lassen sich Wohnträume leichter erfüllen. Ganz gleich wie Ihre Wünsche auch sind – mit BW Bausparen kommen Sie ihnen ein Stück näher.
Bauen, kaufen, modernisieren: Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie sich für die Zukunft vorstellen – mit BW Bausparen bauen Sie ein sicheres Eigenkapital auf und entscheiden später flexibel, wofür Sie das Bauspardarlehen nutzen.
Mit Wohn-Riester, der verbesserten Wohnungsbauprämie, vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber und der Arbeitnehmersparzulage können Sie Ihren eigenen vier Wänden ein Stück näherkommen. Welche der staatlichen Förderung Sie erhalten hängt von verschiedensten Faktoren ab, wir beraten Sie hierzu gerne.
Zusätzlich zu Ihrem angesparten Geld erhalten Sie beim Bausparen noch das Bauspardarlehen ab Zuteilung des Bausparvertrages – damit haben Sie die Summe für Ihr Eigenkapital schneller zusammen als beim klassischen Sparen.
Die LBS ist Ihr kompetenter Partner rund ums Bauen, Wohnen und Finanzieren innerhalb der BW-Bank. Profitieren Sie jetzt von den Verbesserungen der Wohnungsbauprämie. Ihre BW-Bank berät Sie gerne.
Der Gesetzgeber hat eine Verbesserung der Wohnungsbauprämie* (WoP) ab 2021 verabschiedet. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat, damit auch Sie wohnen können, wie Sie möchten.
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davon zu unterscheiden ist das Bruttoeinkommen, das aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein darf.
*Es gelten Fördervoraussetzungen.
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