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Überblick

Staatlicher Zuschuss für Ihr Wohneigentum sichern!

Ihr Traum vom Eigenheim muss kein Traum bleiben: Die Wohnungsbauprämie* - ein Zuschuss vom Staat - unterstützt Sie dabei und muss nicht zurückgezahlt werden. Dies ist besonders hilfreich, um das nötige Eigenkapital für eine Immobilie aufzubauen.

Ihr Vertragspartner

Was ist die Wohnungsbauprämie?Die Wohnungsbauprämie* ist ein staatlicher Zuschuss zum Bausparvertrag, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen, renovieren oder modernisieren möchte. Zum Sparjahr 2021 wurde die Wohnungsbauprämie auf 10 % der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag. So sind über 50 % mehr Förderung als bisher für Sie drin. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wie funktioniert’s?

  1. Prüfen Sie, ob Sie die Fördervoraussetzungen für die Wohnungsbauprämie erfüllen.
  2. Sichern Sie sich die Wohnungsbauprämie mit dem Abschluss eines Bausparvertrages. 
  3. Zahlen Sie 700 Euro jährlich (1.400 Euro jährlich bei Verheirateten) für die maximale Förderung ein.
  4. Beantragen Sie einmal jährlich die Wohnungsbauprämie. Das Formular erhalten Sie mit dem Jahreskontoauszug von Ihrer LBS.

Ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten können, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Wofür können Sie das geförderte Bausparguthaben nutzen?

Die Wohnungsbauprämie* dient laut Gesetzgeber dazu, „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ zu unterstützen. Mit diesem Begriff ist aber nicht zwangsläufig der Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes gemeint. Sie können die Prämie in Verbindung mit Ihrem Sparguthaben beispielsweise auch für Nebengebäude wie Garagen und andere Infrastruktur auf einem Grundstück verwenden. Welche Projekte sich so finanzieren lassen, können Sie unserer Übersicht entnehmen – von A bis Z.

Sonderfall: Bausparer vor dem 25. Lebensjahr

Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, sind Sie nicht an die „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ gebunden. In diesem Fall dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen, inklusive der Wohnungsbauprämien aus den letzten sieben Sparjahren.

* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.

Details zur neuen Prämie

Die Wohnungsbauprämie im Überblick

Der Gesetzgeber macht’s möglich: Bald gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für Bausparer, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigenheims sparen. Was genau sich verändert und wie Sie von der neuen Prämie* profitieren – wir zeigen es Ihnen auf einen Blick.

Neue Wohnungsbauprämie seit dem Sparjahr 2021

Bedingungen Alleinstehend Verheiratet
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 700 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenze** 35.000 Euro 70.000 Euro

* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.

** Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Dies darf aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein.

Mehr Sparer profitieren

Dank der deutlich erhöhten Einkommensgrenzen kommen seit 2021 mehr Bausparer in den Genuss der Förderung: Bis zu 60 % der deutschen Bevölkerung können dann die neue Wohnungsbauprämie erhalten.

Tragen auch Sie Ihren Immobilien-Traum nicht länger vor sich her. Wir beraten Sie gern – und mit der staatlichen Prämie und dem Sparplan kommen Sie schneller und günstiger ins eigene Zuhause.

Unschädliche Verwendungsmöglichkeiten von Bausparmitteln (bezüglich Wohnungsbauprämie)

Was gilt als „wohnwirtschaftlicher Zweck“? Wofür dürfen Sie das geförderte Bausparguthaben nutzen? Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Immobilien und die Wohnungsbauprämie.

A
Abbruchkosten Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes (Neubau)
Abfindung Von Miterben (siehe Erbfolge)
Ablösung a)    Von Verbindlichkeiten, soweit Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke aufgenommen wurden (auch Verwandtendarlehen)
b)    Zahlung des Ablösebetrags an Gemeinde und Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer Garage
Abtretung Siehe Übertragung
Alarmanlagen Soweit Wohnzwecken dienend
Anbau Soweit Wohnzwecken dienend
Anliegerbeiträge Nur bei Wohngrundstücken
Antennenanlagen Soweit Wohnzwecken dienend
Arbeitslöhne Soweit sie wohnungswirtschaftliche Maßnahmen betreffen
Architektenhonorar Soweit die geplanten Maßnahmen Wohnzwecken dienen
Ausbau Soweit Wohnzwecken dienend
Außenanlagen Soweit erstmalige Anlage und im Zusammenhang mit Wohngebäuden
B
Badein-/umbau Soweit Wohnzwecken dienend
Bauerwartungsland Wenn Bebaubarkeit zu Wohnzwecken unmittelbar bevorsteht (Nachweis durch Bescheinigung der Gemeindebehörde)
Baukostenzuschuss Bei Beteiligung an der Finanzierung eines Wohngebäudes gegen Überlassung einer Wohnung (Finanzierungsbeitrag muss über mindestens fünf Jahre erfolgen)
Bauland/Bauplatz Wenn in der Absicht erworben, ein Wohngebäude zu errichten (ändert sich nicht, wenn Bausparer später seine Bauabsicht aufgibt)
Baunebenkosten Soweit im Zusammenhang mit Wohngebäuden (zum Beispiel Prüfungs- und Genehmigungsgebühren)
Bodenbeläge Wenn mit dem Untergrund fest verbunden und Wohnzwecken dienend
D
Dauerwohnrecht Sofern es eigentumsähnlich ist
E
Eigenleistung Nur Materialkosten bei Wohngebäuden
Einfriedung Soweit die Kosten zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes rechnen (zum Beispiel Gartenzaun, Hecke)
Energetische Sanierungs-maßnahmen Zum Beispiel Belüftung von Wohngebäuden, Wärmedämmung, Heizungsanlagen
Entschuldung Siehe Ablösung a)
Erbbaurecht Nur bei wohnungswirtschaftlicher Nutzung des Grundstückes
Erbfolge a)    Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben, soweit Wohngebäude/Wohnung betroffen
b)    Zahlung von Gleichstellungsgeldern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung Gegenleistung für Erwerb eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder von Bauland für Wohnbebauung ist
Erhaltungsaufwand Wenn zugleich auch erhebliche Verbesserung
Erneuerbare Energien Zum Beispiel Photovoltaik-/Solaranlagen, Wärmepumpen (sofern wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder eine entsprechende Außenanlage)
Erschließungskosten Für Grund und Boden, soweit das Gebäude Wohnzwecken dient
Erweiterungsbau Soweit Wohnzwecken dienend
F
Ferienwohnung/-haus Zum dauernden Wohnen im Inland geeignet und nicht gewerblich genutzt
G
Garage Aber nur bei nicht gewerblicher Nutzung (muss nicht auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus errichtet werden). Geringe Entfernung zwischen Wohnung und Garage ist zulässig.
Gartenanlage Soweit erstmalige Gartenanlage (nicht Nutzgarten)
Grundbucheintragungen Soweit in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Wohngebäudes (nicht für die Eintragung von Sicherheiten)
Grunderwerbsteuer Bei Erwerb von Bauland zu Wohnzwecken oder soweit sie auf den wohnungswirtschaftlich genutzten Teil entfällt
H
Hausanschlusskosten Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient
Heizungsanlagen Bei Modernisierung oder Umstellung
I
Immobilienfonds Nur bei Bruchteilseigentum an Wohneigentum
Instandsetzung Bei, gemessen am Verkehrswert, nicht unerheblicher Verbesserung des Wohngebäudes
Isolierungen Aller Art für Wärme-/Schallschutz von Wohngebäuden
K
Kabelanschluss TV Unschädlich
Kachelofen Soweit Wohnzwecken dienend (auch wenn andere Heizmöglichkeit besteht)
Kanalanschluss Soweit Wohnzwecken dienend
Kaution Beleihung zu Kautionszwecken unschädlich, solange nur Verfügungsbeschränkung besteht. Schädlich dagegen mit Eintritt des Kautionfalles
L
Landwirtschaftliches Gebäude Soweit Verwendung für wohnungswirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes
M
Maklerprovision Bei Erwerb von Bauland oder eines Wohngebäudes
Mietvorauszahlungen Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines Gebäudes, wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens fünf Jahre erstreckt
Modernisierung Siehe Instandsetzung
N
Notargebühren Wenn sie mit wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen
P
Pergola Wenn wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes
Planungskosten Bei Wohngebäuden
R
Renovierung Siehe Instandsetzung
Rentenzahlung Wenn Gegenleistung für Wohneigentumserwerb
Reparaturen Siehe Instandsetzung
S
Seniorenwohnheim Nur Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Sondertilgung Von Darlehen, die zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet wurden
T
Teilablösung Siehe Ablösung
U
Übertragung Wenn Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar wohnungswirtschaftlich für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO verwendet wird
Umbau Soweit Wohnzwecken dienend
Umschuldung Siehe Ablösung
V
Vermessungskosten Soweit Erstellungskosten eines Wohngebäudes
W
Wärmeschutz Siehe Isolierungen
Wintergarten Soweit Wohnzwecken dienend
Wochenendhaus Siehe Ferienwohnung/-haus

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