Ihr Traum vom Eigenheim muss kein Traum bleiben: Die Wohnungsbauprämie* - ein Zuschuss vom Staat - unterstützt Sie dabei und muss nicht zurückgezahlt werden. Dies ist besonders hilfreich, um das nötige Eigenkapital für eine Immobilie aufzubauen.
Was ist die Wohnungsbauprämie?Die Wohnungsbauprämie* ist ein staatlicher Zuschuss zum Bausparvertrag, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen, renovieren oder modernisieren möchte. Zum Sparjahr 2021 wurde die Wohnungsbauprämie auf 10 % der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag. So sind über 50 % mehr Förderung als bisher für Sie drin. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie funktioniert’s?
Ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten können, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Die Wohnungsbauprämie* dient laut Gesetzgeber dazu, „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ zu unterstützen. Mit diesem Begriff ist aber nicht zwangsläufig der Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes gemeint. Sie können die Prämie in Verbindung mit Ihrem Sparguthaben beispielsweise auch für Nebengebäude wie Garagen und andere Infrastruktur auf einem Grundstück verwenden. Welche Projekte sich so finanzieren lassen, können Sie unserer Übersicht entnehmen – von A bis Z.
Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, sind Sie nicht an die „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ gebunden. In diesem Fall dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen, inklusive der Wohnungsbauprämien aus den letzten sieben Sparjahren.
* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
Der Gesetzgeber macht’s möglich: Bald gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für Bausparer, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigenheims sparen. Was genau sich verändert und wie Sie von der neuen Prämie* profitieren – wir zeigen es Ihnen auf einen Blick.
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenze** | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
** Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Dies darf aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein.
Dank der deutlich erhöhten Einkommensgrenzen kommen seit 2021 mehr Bausparer in den Genuss der Förderung: Bis zu 60 % der deutschen Bevölkerung können dann die neue Wohnungsbauprämie erhalten.
Tragen auch Sie Ihren Immobilien-Traum nicht länger vor sich her. Wir beraten Sie gern – und mit der staatlichen Prämie und dem Sparplan kommen Sie schneller und günstiger ins eigene Zuhause.
Unschädliche Verwendungsmöglichkeiten von Bausparmitteln (bezüglich Wohnungsbauprämie)
Was gilt als „wohnwirtschaftlicher Zweck“? Wofür dürfen Sie das geförderte Bausparguthaben nutzen? Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Immobilien und die Wohnungsbauprämie.
Abbruchkosten | Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes (Neubau) |
Abfindung | Von Miterben (siehe Erbfolge) |
Ablösung | a) Von Verbindlichkeiten, soweit Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke aufgenommen wurden (auch Verwandtendarlehen) b) Zahlung des Ablösebetrags an Gemeinde und Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer Garage |
Abtretung | Siehe Übertragung |
Alarmanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anliegerbeiträge | Nur bei Wohngrundstücken |
Antennenanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Arbeitslöhne | Soweit sie wohnungswirtschaftliche Maßnahmen betreffen |
Architektenhonorar | Soweit die geplanten Maßnahmen Wohnzwecken dienen |
Ausbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Außenanlagen | Soweit erstmalige Anlage und im Zusammenhang mit Wohngebäuden |
Badein-/umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Bauerwartungsland | Wenn Bebaubarkeit zu Wohnzwecken unmittelbar bevorsteht (Nachweis durch Bescheinigung der Gemeindebehörde) |
Baukostenzuschuss | Bei Beteiligung an der Finanzierung eines Wohngebäudes gegen Überlassung einer Wohnung (Finanzierungsbeitrag muss über mindestens fünf Jahre erfolgen) |
Bauland/Bauplatz | Wenn in der Absicht erworben, ein Wohngebäude zu errichten (ändert sich nicht, wenn Bausparer später seine Bauabsicht aufgibt) |
Baunebenkosten | Soweit im Zusammenhang mit Wohngebäuden (zum Beispiel Prüfungs- und Genehmigungsgebühren) |
Bodenbeläge | Wenn mit dem Untergrund fest verbunden und Wohnzwecken dienend |
Dauerwohnrecht | Sofern es eigentumsähnlich ist |
Eigenleistung | Nur Materialkosten bei Wohngebäuden |
Einfriedung | Soweit die Kosten zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes rechnen (zum Beispiel Gartenzaun, Hecke) |
Energetische Sanierungs-maßnahmen | Zum Beispiel Belüftung von Wohngebäuden, Wärmedämmung, Heizungsanlagen |
Entschuldung | Siehe Ablösung a) |
Erbbaurecht | Nur bei wohnungswirtschaftlicher Nutzung des Grundstückes |
Erbfolge | a) Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben, soweit Wohngebäude/Wohnung betroffen b) Zahlung von Gleichstellungsgeldern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung Gegenleistung für Erwerb eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder von Bauland für Wohnbebauung ist |
Erhaltungsaufwand | Wenn zugleich auch erhebliche Verbesserung |
Erneuerbare Energien | Zum Beispiel Photovoltaik-/Solaranlagen, Wärmepumpen (sofern wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder eine entsprechende Außenanlage) |
Erschließungskosten | Für Grund und Boden, soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Erweiterungsbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Ferienwohnung/-haus | Zum dauernden Wohnen im Inland geeignet und nicht gewerblich genutzt |
Garage | Aber nur bei nicht gewerblicher Nutzung (muss nicht auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus errichtet werden). Geringe Entfernung zwischen Wohnung und Garage ist zulässig. |
Gartenanlage | Soweit erstmalige Gartenanlage (nicht Nutzgarten) |
Grundbucheintragungen | Soweit in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Wohngebäudes (nicht für die Eintragung von Sicherheiten) |
Grunderwerbsteuer | Bei Erwerb von Bauland zu Wohnzwecken oder soweit sie auf den wohnungswirtschaftlich genutzten Teil entfällt |
Hausanschlusskosten | Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Heizungsanlagen | Bei Modernisierung oder Umstellung |
Immobilienfonds | Nur bei Bruchteilseigentum an Wohneigentum |
Instandsetzung | Bei, gemessen am Verkehrswert, nicht unerheblicher Verbesserung des Wohngebäudes |
Isolierungen | Aller Art für Wärme-/Schallschutz von Wohngebäuden |
Kabelanschluss TV | Unschädlich |
Kachelofen | Soweit Wohnzwecken dienend (auch wenn andere Heizmöglichkeit besteht) |
Kanalanschluss | Soweit Wohnzwecken dienend |
Kaution | Beleihung zu Kautionszwecken unschädlich, solange nur Verfügungsbeschränkung besteht. Schädlich dagegen mit Eintritt des Kautionfalles |
Landwirtschaftliches Gebäude | Soweit Verwendung für wohnungswirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes |
Maklerprovision | Bei Erwerb von Bauland oder eines Wohngebäudes |
Mietvorauszahlungen | Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines Gebäudes, wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens fünf Jahre erstreckt |
Modernisierung | Siehe Instandsetzung |
Notargebühren | Wenn sie mit wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen |
Pergola | Wenn wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes |
Planungskosten | Bei Wohngebäuden |
Renovierung | Siehe Instandsetzung |
Rentenzahlung | Wenn Gegenleistung für Wohneigentumserwerb |
Reparaturen | Siehe Instandsetzung |
Seniorenwohnheim | Nur Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts |
Sondertilgung | Von Darlehen, die zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet wurden |
Teilablösung | Siehe Ablösung |
Übertragung | Wenn Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar wohnungswirtschaftlich für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO verwendet wird |
Umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Umschuldung | Siehe Ablösung |
Vermessungskosten | Soweit Erstellungskosten eines Wohngebäudes |
Wärmeschutz | Siehe Isolierungen |
Wintergarten | Soweit Wohnzwecken dienend |
Wochenendhaus | Siehe Ferienwohnung/-haus |