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Geräteerkennung

Bequem und sicher anmelden

Geräteerkennung

Bequem und sicher anmelden

Künftig benötigen Sie für den Login zum Online-Banking in der Internet-Filiale eine Freigabe per pushTAN oder Sie speichern häufig genutzte Geräte als bekannt.

Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ihre Online-Banking-Zugangs­daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten Ihre Zugangs­daten in die falschen Hände geraten sein, können diese nicht mehr so einfach für die Anmeldung in der Internet-Filiale verwendet werden.
  • Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als bekannt speichern und diese dann auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.
So geht's

So geht's

Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie zukünftig die Wahl, ob Sie das genutzte Gerät speichern möchten.

Wenn Sie eine Anmeldung mit einem unbekannten Gerät durchführen, müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldenamen und Online-Banking-PIN künftig immer eine Freigabe per pushTAN vornehmen. Dies macht das Online-Banking für Sie noch sicherer. Wenn Sie sich mit einem vorab gespeicherten Gerät anmelden, wird dies erkannt und Sie können sich weiterhin bequem mit Anmelde­namen und Online-Banking-PIN anmelden.

Geräteerkennung

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Bei Aufruf der Internet-Filiale wird das technisch notwendige Cookie "DeviceID" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zahl (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser des Kunden als Cookie-Merkmal abgelegt wird.

Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.

In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.

FAQ

FAQ

Was genau ist die Geräteerkennung?

Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln. 

Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen wird künftig bei der Anmeldung entweder die Nutzung eines wiedererkannten, von Ihnen gespeicherten Gerätes erwartet oder die Bestätigung der Anmeldung mittels Freigabe erforderlich.

So wird es Betrügerinnen und Betrügern beispielsweise erschwert, sich mit gephishten Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking anzumelden.

Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräteerkennung entwickelt. Allein auf als vertrauenswürdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung - wie bisher - weiterhin möglich.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn Sie auf die Geräteerkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die pushTAN-App.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen. 

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN bzw. eine Freigabe über die pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf eines gewissen Zeitraums, die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Virenscannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Es wird neben Anmeldenamen und PIN immer eine TAN bzw. Freigabe in der pushTAN-App erforderlich, sofern die Geräteerkennung nicht genutzt wird.
Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?

Sie können Ihre als vertrauenswürdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigationspunkt "Einstellungen" -> "Sicherheit und TAN-Verfahren" verwalten.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­managern kommen.

Das gleiche gilt für die Passwort­speichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.

Sicher im Netz unterwegs

Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheits­warnungen Ihrer BW-Bank und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.

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