Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echtzeitüberweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei Ihrer Sparkasse.
Mit der Echtzeitüberweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder in der App BW-Bank beauftragt werden, sondern zum Beispiel auch über das Selbstbedienungs-Terminal in der Filiale. Je nach Verfahren können Sie Echtzeitüberweisungen auch als minutengenaue Daueraufträge und Terminüberweisungen einreichen.
Ihre Aufträge werden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. Die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit. Vor Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name der angegebenen Empfängerin oder des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt für normale Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie für Daueraufträge und Terminüberweisungen. Damit Sie noch besser vor Betrug, Zahlendrehern und fehlerhaften Rechnungen geschützt sind, wird bei allen Überweisungen automatisch geprüft, ob Name und IBAN der Empfängerin oder des Empfängers zusammenpassen. Die Rückmeldung zur Empfängerüberprüfung erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Sekunden.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
Ab dem 5. Oktober 2025 wird vor jeder Überweisung automatisch geprüft, ob der Empfängername mit dem Namen oder der Bezeichnung des Kontoinhabers beim Empfängerinstitut übereinstimmt. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden zurück. Abhängig vom Prüfergebnis entscheiden Sie, ob die Zahlung freigegeben oder abgelehnt wird. Dazu erhalten Sie erläuternde Hinweise. Wenn Sie trotz abweichendem Empfängernamen weitermachen, haftet die Sparkasse nicht für Fehlüberweisungen. Sie können auch die vorgelegten Korrekturvorschläge übernehmen oder die Überweisung ändern. Stimmen der Empfängername und der Name oder die Bezeichnung des Kontoinhabers vollständig überein, müssen Sie nach der Dateneingabe nicht tätig werden. Sie sehen dann das Prüfergebnis nach Auftragserteilung in den Auftragsdetails als Hinweis „Überprüfte Empfängerin oder Überprüfter Empfänger“. Die Empfängerüberprüfung wird nicht in allen Fällen durchgeführt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie an ein Sparkonto oder an ein Kreditkonto überweisen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Hinweis.
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten eingeführt – beispielsweise die Empfängerüberprüfung sowie Daueraufträge und Terminüberweisungen in Echtzeit. Diese neuen Funktionen erfordern auch Anpassungen an den von Ihnen genutzten Apps und Anwendungen.
Die von Ihrer Sparkasse angebotenen Apps und Softwarelösungen – wie die App „Sparkasse“ und StarMoney – werden rechtzeitig mit allen notwendigen Aktualisierungen versorgt. Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen oder anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum 05.10.2025 die aktuelle Version der App BW-Bank auf Ihrem Endgerät nutzen. Beachten Sie, dass mit älteren Versionen der App ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen mit Empfängerüberprüfung mehr eingereicht werden können.
Als Privatkundin oder Privatkunde profitieren Sie von schnelleren Zahlungen (innerhalb von 10 Sekunden), mehr Transparenz und zusätzlicher Sicherheit durch eine IBAN-Namensprüfung. Die Nutzung von Echtzeitüberweisungen ist freiwillig – klassische Überweisungen bleiben weiterhin möglich, durchlaufen zukünftig aber die Empfängerüberprüfung.
Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden.
Im Online-Banking können Sie sich jederzeit über Ihre Umsatzanzeige oder den Echtzeitüberweisungswecker über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informieren. Haben Sie noch keinen Echtzeitüberweisungswecker gestellt, können Sie das gleich hier erledigen.
Falls Ihre Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt werden kann, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Bitte warten Sie mit einer erneuten Überweisung an dieselbe Empfängerin oder denselben Empfänger etwas ab, da es in seltenen Fällen zu einer nachträglichen Belastung kommen kann.
Ja, die Empfängerüberprüfung ist grundsätzlich auch bei einer Überweisung auf eigene Konten bei der Sparkasse oder einer anderen Bank verpflichtend. Ausnahmen gelten jedoch für Konten, die keine Girokonten sind, zum Beispiel Festgeld-
oder Sparkonten.
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