Für die Zukunft Ihrer Kinder

Ob Führerschein, erste eigene Wohnung oder Auslandsstudium – was für Sie und Ihr Kind jetzt noch nach ferner Zukunft klingt, kann schon in wenigen Jahren zur Realität werden. Und zwar zu einer Realität, die ganz schön ins Geld gehen kann. Gut, wenn Sie dann für die Wünsche und Pläne Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes vorgesorgt haben. Am besten mit dem BW Kinderdepot und einem Fondssparplan.

Warum BW-Bank?

Was für das BW Kinderdepot der BW-Bank spricht

  • Beratung durch Experten, um den richtigen Fonds für Ihr Kind zu finden 
  • Bis zu 200 EUR Startprämie** von der BW-Bank 
  • Besonders günstige Konditionen* (hier einsehen)
  • Basis für die staatliche Frühstart-Rente 
  • Mit Fondssparplan langfristig Vermögen aufbauen
  • Variable Ansparrate, die Sie beliebig ändern können
  • Flexibel, da jederzeit Ein- und Auszahlungen möglich sind 
  • Attraktive Renditechancen durch Anlage in Investmentfonds
Jetzt starten und Prämie sichern

Legen Sie jetzt das finanzielle Fundament für die Zukunft Ihrer Kinder – mit dem BW Kinderdepot und einem Fondssparplan. Unsere Beraterinnen und Berater finden gerne mit Ihnen gemeinsam den passenden Fonds für Ihr Kind.

** Informationen zur Startprämie

Das Angebot ist befristet vom 1.10. bis zum 30.11.2025 und gilt bei Eröffnung eines BW Kinderdepots (Depotmodell WP-start für Kunden bis 30 Jahre) und gleichzeitiger Anlage eines Sparplans für einen der nachfolgenden Fonds:

Fonds ISIN
BW Portfolio 20 DE000DK094G4
BW Portfolio 40 DE000DK094H2
BW Portfolio 75 DE000DK094J8
LBBW Balance CR 20 LU0097711666
LBBW Balance CR 40 LU0097712045
LBBW Balance CR 75 LU0097712474
LBBW Global Warming DE000A0KEYM4
LBBW Sicher Leben DE000LB6B0M7
Amundi Funds US Pioneer EUR LU1883872332
Deka-GlobalChampions DE000DK0ECU8
Deka-UnternehmerStr. Europa LU1876154029
  • Ein Kunde kann jeweils nur einen Fondssparplan mit Startprämie abschließen.
  • Werden mehrere Sparpläne abgeschlossen, wird die Startprämie für den Sparplan mit der höchsten monatlichen Sparrate gewährt. Für weitere Sparpläne wird keine Prämie gezahlt.
  • Die Startprämie wird nicht für Fonds-Sparpläne mit vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.
  • Die Vergütung der Startprämie erfolgt im Dezember 2026 unter der Voraussetzung, dass die erste monatliche Sparrate spätestens im Dezember 2025 angespart und der Fondssparplan bis Dezember 2026 nicht ausgesetzt oder gelöscht wurde.
  • Die Startprämie wird in Höhe einer monatlichen Rate plus 100 EUR für die Depoteröffnung gezahlt und beträgt maximal 200 EUR.
  • Die Startprämie wird mit Anschaffungskosten von 0 EUR in Ihr Depot gebucht und stellt bei Buchungseingang keinen sofort zu versteuernden Ertrag dar. Erst bei der Veräußerung muss der Kursgewinn in voller Höhe versteuert werden (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung).
  • Die mit der Startprämie erworbenen Fondsanteile unterliegen darüber hinaus keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
  • Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
  • Anlagen in Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können sich auch negativ auf die Anlage auswirken.
Gut beraten

Gut beraten zum optimalen Sparplan

Die richtige Geldanlage für den langfristigen Vermögensaufbau zu finden, ist gar nicht so einfach. Umso besser, wenn Sie ein Expertenteam an Ihrer Seite haben, das Sie bei der Entscheidung unterstützt. So wie bei der BW-Bank

Ihre Beratung vor Ort

In unseren Filialen in ganz Baden-Württemberg beantworten unsere Beraterinnen und Berater im persönlichen Gespräch gerne alle Ihre Fragen dazu, wie Sie den Vermögensaufbau Ihres Kindes sinnvoll gestalten können.

Ihre Online-Beratung

Unsere Experten sind auch per Telefon, Video, E-Mail oder Text-Chat für Sie da – schnell, direkt, persönlich, digital. Sie erreichen unsere Online-Beratung von Montag bis Freitag von 8–20 Uhr.

Frühstart-Rente

Frühstart-Rente: 10 EUR monatlich vom Staat

Ab 2026 will der Staat alle Schulkinder dabei unterstützen, sich für das Alter ein kleines – oder größeres – Vermögen anzusparen. Der Gedanke dahinter: Wer früher mit der Vorsorge beginnt, hat dank Zinseszinseffekt einen finanziellen Vorsprung auf dem Weg zur Altersvorsorge.

Die Details der sogenannten Frühstart-Rente werden zurzeit noch diskutiert, aber eines steht schon jetzt fest: Mit dem Kinderdepot der BW-Bank können Sie schon heute mit der Vorsorge für die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder beginnen.

So soll die Frühstart-Rente aussehen*

  • Für alle zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr, die in Deutschland eine Schule besuchen
  • Monatlich 10 EUR vom Staat ab 2026
  • Kapitalanlage im Depot – bis zum Renteneintritt steuerfrei 
  • Ab dem 18. Lebensjahr eigene Einzahlungen möglich
  • Verfügung über das Kapital ab dem Rentenalter 

* Stand: 17.09.2025 Quelle: Sparkasse

Jetzt auf Frühstart-Rente vorbereiten

Sprechen Sie unsere Beraterinnen und Berater an und eröffnen Sie ein Depot für Ihr Kind. So sichern Sie sich bis zu 200 EUR Startprämie von der BW-Bank* und legen außerdem die Basis für die Frühstart-Rente.

FAQ

Häufige Fragen zum BW Kinderdepot

Was ist ein Kinderdepot oder Juniordepot?

Ein Kinderdepot – das viele Menschen auch Juniordepot nennen – ist ein Depot, in dem Eltern Geld in Wertpapiere investieren, um die finanzielle Zukunft ihrer Kinder abzusichern. Hierfür eignet sich ein Wertpapierdepot besonders, da es mit der richtigen Anlagestrategie und den passenden Investments die Chance auf durchschnittliche jährliche Kapitalerträge bietet, die größer sind als bei Sparbuch, Sparkonto, Festgeldkonto & Co., bei denen die Zinsen oft noch nicht einmal ausreichen, um die Inflation auszugleichen. 

In einem solchen Kinderdepot können Eltern beispielsweise einen Teil von Kindergeld oder Taschengeld oder die Geldgeschenke von Großeltern, anderen Verwandten oder Paten anlegen, um die Sparziele so schnell wie möglich zu erreichen.

Ab wann ist es sinnvoll, für mein Kind zu sparen?

Wenn Sie sich mit dem Thema „Altersvorsorge für Ihren Nachwuchs“ beschäftigen, sollten Sie immer an eines denken: Sie sollten so früh wie möglich mit der Geldanlage starten – am besten noch heute. Denn je eher Sie anfangen, desto größer sind die Chancen am Kapitalmarkt und der Zinseszinseffekt.

Wie lege ich Geld für mein Kind sinnvoll an?

Ob aktiv gemanagte Fonds oder ETFs, Aktien oder Renten, Immobilien oder Edelmetalle – es gibt viele alternative Anlagemöglichkeiten mit unterschiedlichen Chancen auf Rendite. Welche für die Zukunft Ihres Kindes am sinnvollsten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da alle Varianten unterschiedliche Vorteile und Nachteile haben können. Deshalb sollten Sie mit Experten sprechen, die wissen, worauf in Ihrer ganz persönlichen Situation bei der Geldanlage zu achten ist. Sprechen Sie uns an – wir finden im Gespräch mit Ihnen gerne eine Anlage, die für Ihr Kind sinnvoll ist.

Welche Risiken sind mit einer Anlage in Wertpapiere verbunden?

Wenn Sie Geld für Ihre Tochter oder Ihren Sohn in Fonds investieren, sollten Sie beachten, welche Risiken es gibt. 

Risiken und was Sie wissen sollten:

  • Bei Investmentfonds bestehen Kurs- und ­Währungsrisiken aufgrund unterschiedlicher Kapitalmarkteinflüsse.
  • Beim Kauf und bei der Verwahrung von Fondsanteilen entstehen Kosten und Gebühren.
  • Zinsveränderungen oder eine Verschlechterung der Bonität einzelner Emittenten können zu einer negativen Wertentwicklung führen.
  • Weitere Informationen – insbesondere zu den Chancen und Risiken des entsprechenden Fonds – entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktinformation, die wir Ihnen gerne aushändigen.

Was das konkret für Sie bedeutet, besprechen wir natürlich gerne persönlich mit Ihnen.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein Teil der aktuell geplanten Rentenreform, der 2026 in Kraft treten soll. Mit ihr wird gezielt die Altersvorsorge von jungen Menschen gefördert. Dabei soll nicht nur langfristig Vermögen aufgebaut werden, sondern Kinder und Jugendliche sollen auch frühzeitig an den Kapitalmarkt herangeführt werden. 

Mehr zur Frühstart-Rente 

Über wichtige Details der Frühstart-Rente wird aktuell noch diskutiert. Fest steht aber, dass Sie ein Juniordepot oder Kinderdepot benötigen, um von Anfang an von der staatlichen Förderung profitieren zu können. Das können Sie schnell und einfach bei Ihrer BW-Bank eröffnen.

Ab wann soll es die Frühstart-Rente geben?

Nach den aktuellen Planungen soll die Frühstart-Rente Anfang 2026 starten. Das dafür nötige Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet worden, sondern wird bislang diskutiert. Insofern ist noch nicht zu 100 Prozent sicher, ob es bei diesem Termin bleibt.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Frühstart-Rente?

Ob Zinsen oder Kursgewinne – die Erträge, die Ihr Nachwuchs mit dem angelegten Geld erzielt, sollen bis zum Rentenalter steuerfrei bleiben, so ist es derzeit geplant, aber noch nicht verabschiedet. Das verstärkt den Zinseszinseffekt und fördert so den Vermögensaufbau.

Wann und wie können Kinder auf das angesparte Geld im Kinderdepot zugreifen?

Bei Minderjährigen verwalten die gesetzlichen Vertreter – also im Regelfall die Eltern – das Depot und können auch über das angelegte Kapital des Kindes verfügen. Ab dem 18. Geburtstag verfügt dann das erwachsene Kind über die Wertpapiere und die Eltern haben keinen Zugriff mehr.

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise bei Finanzinstrumenten

Ein Angebot der Baden-Württembergischen Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart. Angebot gültig bis 30.11.2025. Diese Information dient nur Werbezwecken, stellt keinen Prospekt und auch keine vergleichbare Information dar und enthält daher auch nicht alle wesentlichen Informationen, die für eine Anlageentscheidung erforderlich sind. Diese Information berücksichtigt nicht die persönlichen Umstände eines Anlegers, enthält kein zivilrechtlich bindendes Angebot, stellt keine Anlageberatung oder -empfehlung dar. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentvermögen sind das jeweils aktuelle Basisinformationsblatt und Verkaufsprospekte in Verbindung mit den neuesten Halbjahres- und/oder Jahresberichten. Diese Unterlagen können kostenlos in deutscher Sprache bei der Baden-Württembergischen Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart in schriftlicher Form angefordert werden. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte und Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung sind ebenfalls in deutscher Sprache kostenlos bei der Baden-Württembergischen Bank wie oben angegeben sowie unter https://www.bw-bank.de/anlegerrechte erhältlich. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentvermögens kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen. Um weitere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in das Investmentvermögen verbundenen Risiken zu erhalten, sollten potenzielle Anleger diese Unterlagen lesen.

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