Wir wissen, dass Veränderungen oft Fragen aufwerfen, und stellen Ihnen daher im Folgenden die bevorstehenden Änderungen erneut zusammen. Diese sind aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben im Überweisungsverkehr notwendig.
Sofern Sie eine BW-BankCard plus (Debitkarte) und/oder eine Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) bzw. eine BW Basic Visa Card/BW Basic Visa Card orange (Debitkarten) der BW-Bank besitzen, möchten wir Sie ebenfalls über Änderungen bei diesen Karten informieren.
Der Gesetzgeber regelt mit der Verordnung EU 2024/886 erstmals die sog. Echtzeitüberweisung. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich von unserem bisherigen Angebot zu Echtzeitüberweisungen. Die wichtigsten Neuerungen hierzu in Kürze:
Das Entgelt für eine Echtzeitüberweisung darf nicht höher sein als das für eine SEPA-Standardüberweisung. Die LBBW trägt der Verordnung Rechnung und passt die Preise entsprechend an.
Es besteht eine Verpflichtung für Banken, eingehende Echtzeitüberweisungen empfangen und den Regelungen entsprechend verarbeiten zu können. Bei der LBBW besteht dieser Service schon seit 2018.
Das Versenden von Echtzeitüberweisungen ist auf allen Kanälen zu ermöglichen, auf denen auch SEPA-Standardüberweisungen eingereicht werden können. Neben den heute bereits bestehenden elektronischen Einreicherkanälen wird die Echtzeitüberweisung beispielsweise auch beleghaft oder als Dauerauftrag möglich sein.
Eingehende Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von 10 Sekunden auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers verbucht und verfügbar gemacht.
Status Ihrer Echtzeitüberweisung
Innerhalb weniger Sekunden, nachdem Sie eine Zahlung in Auftrag gegeben haben, informieren wir Sie über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung.
Innerhalb weniger Sekunden, nachdem Sie eine Zahlung in Auftrag gegeben haben, informieren wir Sie über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung.
Sie können ein Tages- oder Transaktionslimit für Ihre Echtzeitzahlungen festlegen. Das heute gültige Betragslimit für Echtzeitüberweisungen von 100.000,00 EUR entfällt.
Kunden können den Service eines IBAN-Namensabgleichs bei SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen in Anspruch nehmen. Die Bedingungen für den Überweisungsverkehr wurden aufgrund der Vielzahl der Änderungen daher komplett neu gestaltet. Dabei wurden die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen und, sofern mit Ihnen vereinbart, die Bedingungen für Echtzeitsammelüberweisungen in die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr mit einbezogen, sodass sowohl die eigenständigen Bedingungen für Echtzeitüberweisungen als auch die eigenständigen Bedingungen für Echtzeitsammelüberweisungen zum 01.10.2025 gänzlich entfallen. Sofern Sie über den EBICS-Kanal oder die ZV-App der LBBW Zahlungen abwickeln, ändern sich durch die neuen gesetzlichen Vorgaben auch die Bedingungen für die Datenfernübertragung. Die diesbezüglichen Änderungen haben wir Ihnen in der Anlage übersichtlich gegenübergestellt.
Die neue BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte mit Visa-Debit-Funktionalität, die Sie nach Ablauf bzw. bei einem von Ihnen veranlassten Austausch Ihrer bestehenden Karte erhalten, kann weltweit zu Kartenzahlungen an automatisierten Kassen (Point of Sale) und zum Bezahlen im Internet eingesetzt werden, sofern die automatisierten Kassenterminals bzw. der Online-Händler am Visa-Debit-System teilnehmen. Wird bei Zahlungen im Internet mit der neuen BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte für die Autorisierung eine Authentifizierung verlangt, so erfolgt die Überprüfung mit dem 3D-Secure-Verfahren in Verbindung mit der BW pushTAN-App. Bitte beachten Sie das geänderte Entgelt beim Einsatz Ihrer BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte im Ausland.
Seit dem 01.07.2020 wird keine von uns ausgegebene BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte mehr mit der GeldKarte-Funktion als »elektronische Geldbörse« für Kleinbeträge ausgestattet. Es befinden sich daher mittlerweile keine Karten der BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte mehr im Umlauf, die die GeldKarte-Funktion haben. Der Vollständigkeit halber kündigen wir deshalb zum 31.07.2025 die Geld-Karte-Funktion für alle ausgegebenen Karten der BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte. Die diesbezüglichen Regelungen in den Bedingungen für die BW-BankCard plus (inkl. VfB Card) – Debitkarte entfallen daher entsprechend. Die bereinigten Bedingungen liegen diesem Schreiben als Anlage bei.
Sowohl bei den physisch als auch bei den digital ausgegebenen Mastercards/Visa Cards (Kreditkarten) bestand schon in der Vergangenheit die Möglichkeit, auf dem zur Karte gehörenden Kartenkonto Guthaben zu bilden. Aus steuerlichen Gründen wurde diesbezüglich nun ein Maximalbetrag in Höhe von 25.000 EUR festgesetzt. Die auf den jeweiligen Kartenkonten gehaltenen Guthaben werden dabei nicht verzinst. Das zu den Mastercards/Visa Cards (Kreditkarten) vorstehend Erklärte gilt entsprechend auch für die physisch sowie digital ausgegebenen BW Basic Visa Cards/BW Basic Visa Cards orange (Debitkarten). Der Jahrespreis für Ihre Kreditkarten und Basic-Karten bleibt unverändert.
BW-BankCard (Debitkarte), BW-BankCard plus (Debitkarte), Banking-Card (Debitkarte), SPECIAL Visa Card (Kreditkarte), SPECIAL Mastercard (Kreditkarte), SPECIAL Goldcard Set (Kreditkarten), SPECIAL Visa Goldcard (Kreditkarte), SPECIAL Mastercard Gold (Kreditkarte), BW Basic Visa Card (Debitkarte), Visa Card mit monatlicher Abrechnung (Kreditkarte), Mastercard (Kreditkarte), CorporateWorld Mastercard (Kreditkarte), CorporateWorld Mastercard Central (Kreditkarte), CorporateWorld Mastercard Central Vplus (Kreditkarte):
In unserem Preis- und Leistungsverzeichnis haben wir die Regelungen zur Bepreisung von Ersatzkarten überarbeitet. Damit setzen wir das Urteil des BGH vom 04.02.2025 in der Sache XI ZR 161/23 um, welches Vorgaben zur transparenten Klauselgestaltung bei der Bepreisung von Ersatzkarten macht. Die Preise für Ersatzkarten haben sich hierdurch nicht verändert. Ebenfalls haben sich bei den in der Überschrift genannten Karten die Sonderbedingungen für Card-Control geändert: Sie haben nun die Möglichkeit, die Kartennutzung für Transaktionen im Ausland für einzelne Länder/Kontinente zu deaktivieren.
Das Preis- und Leistungsverzeichnis haben wir gestrafft. Einzelne darin enthaltene Positionen wurden daher ersatzlos gestrichen. Für die entfallenen Positionen nehmen wir nur noch dann ein Entgelt, wenn wir hierzu in einer separaten Vereinbarung mit Ihnen übereinkommen.
Geänderte Bedingungswerke zu den jeweiligen Produkten sowie das Preis -und Leistungsverzeichnis
Alle mitgeteilten Anpassungen werden – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Sie haben kein Online-Banking oder möchten auf einem anderen Weg zustimmen? Über folgende Wege können Sie auch zustimmen:
Sollten Sie dieser Produkt- und Preisänderung noch nicht zugestimmt haben, können Sie dies immer noch bis spätestens 6. Juni 2025 tun, indem Sie ebenfalls auf den Button „Jetzt zustimmen“ klicken. Bitte beachten Sie, dass Sie auch nur der aktuellen Änderung zustimmen können, ohne Ihre Zustimmung zu den früheren Änderungen zu geben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den bevorstehenden Änderungen der Bedingungen zu Ihrer Kontoverbindung:
Sobald Sie die Änderungen bestätigt haben, treten die erläuterten Anpassungen zu den Bedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis und damit die Berechnung der neuen Giroentgelte ab dem 01. Oktober 2025 in Kraft.
Für weitere Unterstützung oder Erklärungen zu den Änderungen stehen Ihnen unser Kunden-Service unter der Telefonnummer 0711 124-33000 und Ihr persönlicher Berater zur Verfügung.
Bitte geben Sie uns zeitnah, spätestens jedoch bis 30. September 2025 Ihre Zustimmung.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), produktbezogenen Bedingungen sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Stimmen Sie den Bedingungswerken sowie dem Preis-/Leistungsverzeichnis nicht zu, gelten für sie b. a. w. die
ursprünglichen Bedingungen weiter. Jedoch können neue Produktentwicklungen durch Sie nicht in Anspruch genommen werden.
Bitte nutzen Sie für die Zustimmung bei Ihren Kindern ausschließlich den papierhaften Rückmeldebogen und versehen diesen mit der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Diesen können Sie uns gerne per Post zusenden.
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