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Depot-Vertrag

Die BW-Bank erklärt Ihnen den Depot-Vertrag

Depot-Vertrag

Die BW-Bank erklärt Ihnen den Depot-Vertrag

  • Sie wollen Wert-Papiere kaufen
  • Dann brauchen Sie ein Depot
  • Wert-Papiere sind zum Beispiel Aktien oder Fonds

Das sind Informationen über Dienst-Leistungen für den Depot-Vertrag nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Datum: 15.05.2025

Name und Adresse der BW-Bank:

Baden-Württembergische Bank
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg,
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ist eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart.

- im Weiteren BW-Bank genannt-

Landesbank Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart

Postfach 10 60 49 70049 Stuttgart

Telefon-Nummer der BW-Bank:

Tel: +49 711 124 44005 (BW-Bank Service-Center)
Tel: +49 711 127 0 (LBBW)

Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das wird abgekürzt mit BFSG.

Diese Information ist wichtig.

Sie erfüllt die Regeln des BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz.

Das Gesetz will, dass alle Menschen Produkte und Dienst-Leistungen nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

In den Informationen geht es um Dienst-Leistungen zum Depot-Vertrag.

Das hier ist nur eine Information.

Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.

Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.

Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.

 

1 Der Depot-Vertrag

2 Weitere Dienst-Leistungen

3 Zusätzliche Informationen

4 Markt-Überwachungs-Behörde

 

Die BW-Bank erklärt, wie der Depot-Vertrag funktioniert.

Hier stehen manchmal Fach-Wörter.

Diese Fach-Wörter werden Ihnen erklärt.

1 Der Depot-Vertrag


Es gibt Dienst-Leistungen zum Depot-Vertrag.

Dabei wichtig sind Wert-Papiere.

Wert-Papiere sind zum Beispiel:

  • Fonds
  • Zertifikate
  • Anleihen
  • Aktien

Sie wollen mehr über Wert-Papiere wissen.

Dann lesen Sie die Broschüre „Basis-Informationen über Wert-Papiere und weitere Kapital-Anlagen“.

Die Broschüre gibt es in der Filiale.

Oder es gibt sie elektronisch in Ihrem Elektronischen Post-Fach.

Fragen Sie die BW-Bank danach.

 

Sie wollen eine Beratung zu Wert-Papieren.

Dann nutzen Sie das Angebot einer Anlage-Beratung bei Ihrer BW-Bank.

Die BW-Bank empfiehlt Ihnen ein Wert-Papier.

Die BW-Bank erklärt Ihnen dann alles Wichtige zu diesem Wert-Papier.

 

1.1 Wie funktioniert der Depot-Vertrag?


Sie wollen Wert-Papiere kaufen.

Dann brauchen Sie ein Depot.

Ein Depot ist ein spezielles Konto.

Auf diesem Konto werden Ihre Wert-Papiere aufbewahrt und verwaltet.

Es gibt auch andere Formen von Kapital-Anlagen.

Zum Beispiel geschlossene Beteiligungen oder OTC-Derivate.

Dafür braucht man kein Depot.

Die BW-Bank kann Sie dazu beraten.

Die BW-Bank führt Ihr Depot.

Sie nimmt Ihre Aufträge für Wert-Papiere an.

Sie führt Ihre Aufträge aus.

Die BW-Bank hält sich dabei an die Regeln.

Und die BW-Bank hält sich an Ihre Anweisungen.

Sie bekommen vielleicht Geld aus Ihren Wert-Papieren.

Zum Beispiel:

  • Geld aus einem Fonds
  • Dividenden
  • Zinsen

Dann leitet die BW-Bank das Geld an Sie weiter.

Die BW-Bank kann ein Depot auch vermitteln.

Zum Beispiel von der DekaBank.

Dann führt die DekaBank Ihr Depot.

Aber die BW-Bank ist immer noch für Sie da.

Sie nimmt Ihre Aufträge entgegen und leitet sie weiter.

Sie machen einen Vertrag zum Depot mit der BW-Bank.

Die BW-Bank führt Ihr Depot.

Dann machen Sie einen Vertrag mit der BW-Bank.

In dem Depot-Vertrag steht, was die BW-Bank dabei für Sie unternimmt.

Wenn Sie Kunde werden, gibt die BW-Bank Ihnen viele Infos.

Die Infos sind über das Depot-Geschäft.

Und über die Dienst-Leistungen der BW-Bank.

 

1.2 Informationen für Ihre Anlage-Entscheidung

1.2.1 Anlage-Beratung

Die BW-Bank berät Sie gerne.

Sie können in die Filiale kommen.

Oder Sie rufen die BW-Bank an.

Oder Sie nutzen das Internet für die Beratung.

Im Internet gibt es die Video-Beratung.

Sie entscheiden, was für Sie am besten ist.

 

Die BW-Bank berät Sie bei der Geld-Anlage.

Sie empfiehlt Ihnen geeignete Wert-Papiere.

Sie prüft Ihre persönliche Situation.

Dann empfiehlt die BW-Bank Ihnen zum Beispiel einen Fonds-Anteil.

Sie besprechen gemeinsam Ihre Ziele bei der Geld-Anlage.

 

Ein Wert-Papier für Sie geeignet.

Das heißt: Das Wert-Papier passt zu Ihren Zielen.

Wichtig ist:

  • Warum und wie lange Sie anlegen wollen.
  • Wie viel Risiko Sie eingehen wollen.
  • Ob Sie nachhaltig anlegen wollen.

 

Sie wissen genug über die Wert-Papiere, die Sie kaufen möchten.

Sie kennen die Risiken von Wert-Papieren.

Sie haben genug Geld.

Dann können Sie Risiken tragen.

Das bedeutet: Sie können Geld verlieren.

Aber Sie haben noch genug Geld übrig.

 

Die BW-Bank empfiehlt Ihnen ein Wert-Papier nur, wenn alles passt.

Dann bekommen Sie dazu ein Dokument.

In dem Dokument steht, warum die BW-Bank Ihnen das Wert-Papier empfiehlt.

Das Dokument heißt: Geeignetheits-Erklärung.

 

Sie bekommen weitere Infos zu dem Wert-Papier.

Sie erfahren auch, was das Geschäft wahrscheinlich kosten wird.

Dann entscheiden Sie selbst.

Kaufen Sie das Wert-Papier.

Oder kaufen Sie es nicht.

1.2.2 Beratungsfreies Geschäft

Sie können einen Auftrag ohne Beratung erteilen.

Das können Sie auf verschiedene Weisen tun:

  • Sie können in die Filiale kommen.
  • Sie können die BW-Bank anrufen.
  • Sie können das Online-Brokerage benutzen. 
    Das finden Sie im Internet.

Sie entscheiden, was für Sie am besten ist.

 

Sie entscheiden dann alleine über Ihre Geld-Anlage.

Niemand gibt Ihnen eine Empfehlung.

Das nennt man „beratungsfreies Geschäft“.

Oder auch „Selbst-Entscheider-Geschäft“.

 

Sie wollen ein Wert-Papier ohne Beratung kaufen.

Dann prüft die BW-Bank nur, ob Sie das Risiko kennen.

Das nennt man Angemessenheits-Prüfung.

Die BW-Bank fragt Sie nach Ihren Erfahrungen mit Wert-Papieren.

Aber die BW-Bank fragt nicht nach Ihren Zielen.

Sie fragt auch nicht nach Ihrem Geld.

 

Sie können auch beide Dienst-Leistungen nutzen.

Zum Beispiel:

  • Sie kaufen eine Anleihe alleine.
  • Sie lassen sich von der BW-Bank beraten.

1.3 Hinweise, wie Sie ein Wert-Papier kaufen oder verkaufen

1.3.1 Fest-Preis-Geschäft

Ein Fest-Preis-Geschäft ist ein Kauf-Vertrag.

Die BW-Bank verkauft Ihnen zum Beispiel ein Wert-Papier.

Sie müssen den Preis dafür bezahlen.

Der Preis steht fest.

Manchmal wird auch vereinbart, wie er sich berechnet.

1.3.2 Kommissions-Geschäft

Sie wollen Wert-Papiere kaufen oder verkaufen.

Das geht auch mit einem Kommissions-Geschäft.

Bei einem Kommissions-Geschäft ist die BW-Bank Ihr Kommissionär.

Das bedeutet: Sie sagen der BW-Bank, was die sie für Sie tun kann.
Die BW-Bank soll für Sie ein Wert-Papier kaufen.

Das heißt: ein Geschäft über Wert-Papiere abschließen.

Die BW-Bank übernimmt das dann für Sie.
Die BW-Bank schließt das Geschäft für Sie ab.

Dafür sucht sie einen anderen Markt-Teilnehmer.

Mit diesem Markt-Teilnehmer schließt die BW-Bank das Geschäft ab.
Wenn das Geschäft klappt, führt die BW-Bank Ihren Auftrag aus.

Wenn das Geschäft nicht klappt, sagt die BW-Bank Ihnen das schnell.

1.3.3 Vermittlungs-Geschäft (Anlage-Vermittlung)

Die BW-Bank hilft Ihnen beim Kauf von Wert-Papieren.

Oder beim Verkauf von Wert-Papieren.

Sie gibt Ihren Auftrag an einen anderen Markt-Teilnehmer weiter.

Die BW-Bank ist nur der Bote.

Ihr Vertrags-Partner ist der andere Markt-Teilnehmer.

Zum Beispiel der Hersteller des Wert-Papiers.


Soweit passend:

Sie haben ein Depot bei der DekaBank.

Dann macht die BW-Bank oft die Anlage-Vermittlung.

2 Weitere Dienst-Leistungen

2.1 Devisen-Geschäfte bei Wert-Papier-Dienst-Leistungen

Sie wollen ein Wert-Papier an einer ausländischen Börse kaufen.

Oder Sie wollen es verkaufen.

Die Währung dort ist nicht Euro.

Sondern die Währung ist zum Beispiel US-Dollar.

Sie haben kein Konto in dieser Währung.

Dann wechselt die BW-Bank das Geld für Sie.


Sie wollen ein Wert-Papier kaufen.

Dann tauscht die BW-Bank den Betrag in Euro um.

Sie wollen ein Wert-Papier verkaufen.

Dann bekommen Sie Geld.

Die Sparkasse tauscht das Geld in Euro um.

 

Das Geld zieht die BW-Bank beim Kauf von einem speziellen Konto ab.

Dieses Konto ist Ihr Verrechnungs-Konto.

Oder sie zahlt das Geld beim Verkauf auf Ihr Verrechnungs-Konto ein.


Oder: Sie haben Anleihen in einer anderen Währung.

Zum Beispiel Anleihen in US-Dollar.

Sie haben kein Konto in dieser Währung.

Dann wechselt die BW-Bank die Zinsen von der Anleihe in Euro um.

Sie zahlt den Euro-Betrag auf Ihr Verrechnungs-Konto ein.


In beiden Fällen gilt:

Die BW-Bank tauscht Geld für Sie.

Das nennt man Devisen-Geschäft.

Für diesen Service müssen Sie vielleicht der BW-Bank etwas bezahlen.

Mehr dazu steht unter Punkt 3.1.

2.2 Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Wert-Papieren

Die BW-Bank kann Ihnen auch einen Kredit für Wert-Papiere geben.

Mit dem Kredit können Sie Wert-Papiere kaufen.

Diesen Kredit nennt man Lombard-Kredit.

Ein Lombard-Kredit ist ein kurzfristiger Kredit.

Eine Sicherheit für den Kredit sind zum Beispiel Wert-Papiere.

Das heißt, Sie verpfänden diese Wert-Papiere an die BW-Bank.

Dafür bekommen Sie den Kredit.

Sie zahlen das Geld zurück.

Dann wird das Pfand aufgehoben.

Wenn Sie das Geld nicht zurückzahlen können, dann verkauft die BW-Bank Ihre Wert-Papiere.

2.3 Finanz-Analysen

Die BW-Bank nutzt Finanz-Analysen.

Zum Beispiel für die Anlage-Beratung.

Finanz-Analysen geben Tipps für Wert-Papier-Anlagen.

Sie sagen, wie sich der Wert von Wert-Papieren ändern könnte.

3 Zusätzliche Informationen

3.1 Kosten für den Depot-Vertrag

Im Depot-Geschäft gibt es 3 Arten von Kosten:

  • Das Depot-Entgelt
  • Kosten pro Transaktion
  • Weitere Kosten


Depot-Entgelt

Sie haben einen Depot-Vertrag abgeschlossen.

Dann müssen Sie ein Depot-Entgelt zahlen.

Das Depot-Entgelt ist der Preis für die Verwaltung Ihres Depots.

Wie hoch das Depot-Entgelt ist, hängt vom Depot-Modell ab.

Es kann ein fester Preis sein.

Oder es kann vom Wert der Wert-Papiere in Ihrem Depot abhängen.

 

Kosten pro Transaktion

Sie wollen Wert-Papiere kaufen oder verkaufen.

Dann kostet das Geld.

Die Kosten hängen von der Art und Größe des Geschäfts ab.

 

Vor jedem Geschäft bekommen Sie eine Kosten-Information.

In dieser Information stehen Kosten.

Diese Kosten müssen Sie wahrscheinlich zahlen.

Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel:

  • Geld, das die BW-Bank von anderen bekommt.

 

Dieses Geld heißt Zuwendung.

  • Kosten, die im Preis des Wert-Papiers schon drin sind.
  • Kosten, die Sie extra zahlen müssen.

 

Zu den extra Kosten gehören zum Beispiel:

  • Kommissions-Entgelte
  • Börsen-Entgelte
  • Entgelte für den Umtausch von Währungen.

 

Bitte beachten Sie:

Die Anlage-Beratung ist kostenlos.

Sie kaufen danach ein Wert-Papier.

Dann müssen Sie etwas bezahlen.

Dann fallen Kosten für die Transaktion an.

 

Weitere Kosten

Sie wollen mehr Dienst-Leistungen für Ihr Depot.

Dann schauen Sie in das Preis- und Leistungs-Verzeichnis der BW-Bank.

Das Verzeichnis steht auch in einer Broschüre.

Die Broschüre heißt „Kunden-Information zu Geschäften in Wert-Papieren und weiteren Finanz-Instrumenten“.

Als Neukunde bekommen Sie die Broschüre von der BW-Bank.

 

Hinweise zu Steuern

Sie haben Geld mit Wert-Papieren verdient.

Dann müssen Sie vielleicht Steuern zahlen.

Diese Steuer heißt Kapital-Ertrag-Steuer.

Manchmal müssen Sie diese Steuer nicht zahlen.

Zum Beispiel, wenn Sie einen Frei-Betrag haben.

 

Die BW-Bank behält die Kapital-Ertrag-Steuer ein.

Dann gibt sie das Geld an das Finanz-Amt weiter.

Es kann sein, dass Sie noch andere Steuern zahlen müssen.

 

Die BW-Bank macht keine Steuer-Beratung.

Die Steuern hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.

Sie haben Fragen zu Steuern bei Wert-Papieren.

Dann fragen Sie bitte einen Steuer-Berater.

3.2 Bedingungen für Zahlung und Leistung

Pflichten der BW-Bank

Die BW-Bank hat einen Vertrag mit Ihnen.

In dem Depot-Vertrag steht, dass die BW-Bank ein Depot für Sie führt.

In diesem Depot bewahrt die Sparkasse Ihre Wert-Papiere auf.

Die BW-Bank verwaltet auch Ihre Wert-Papiere.

 

Sie haben ein Depot bei Ihrer BW-Bank.

Dann bekommen Sie von ihr oft Infos.

Diese Infos sollten Sie gut lesen.

Zum Beispiel:

  • Jedes Quartal bekommen Sie einen Depot-Auszug.
  • Jedes Jahr bekommen Sie einen Bericht.

 

In dem Bericht steht:

  • Wie viel das Depot kostet.
  • Wie viel die Wert-Papier-Geschäfte kosten.

 

Pflichten der BW-Bank, wenn sie Bestellungen bearbeitet

Die BW-Bank bearbeitet Ihre Aufträge.

Dabei hält sie sich an alle Gesetze.

Und sie achtet auf Ihre Interessen.


Die BW-Bank bearbeitet Ihre Aufträge schnell und fair.

Das gilt auch, wenn sie Ihre Aufträge mit anderen Aufträgen vergleicht.

Oder wenn die BW-Bank ihre eigenen Interessen berücksichtigt.


Sie wollen Wert-Papiere kaufen oder verkaufen.

Dann führt die BW-Bank Ihren Auftrag aus.

Wenn es geht, bekommen Sie das beste Ergebnis.


Bevor Sie ein Wert-Papier kaufen, bekommen Sie Infos.

Das sind Infos über das Wert-Papier.

Und über die Kosten.

Diese Infos sind gesetzlich vorgeschrieben.


Ihre Pflichten als Kunde

Es gibt Kosten im Depot-Geschäft.

Diese Kosten werden von einem speziellen Konto abgebucht.

Dieses Konto heißt Verrechnungs-Konto.

Das Verrechnungs-Konto kann bei der BW-Bank sein.

Oder es kann bei einer anderen Bank sein. Sie müssen für die Depot-Führung bezahlen.

Die BW-Bank zieht das dieses Geld ein

  • jedes Jahr
  • oder jedes Quartal.


Sie zahlen Gebühren für jede Transaktion.

Die BW-Bank zieht diese Kosten sofort bei der Transaktion ein.

Sie nutzen noch andere Dienste.

Auch dann wird das Geld dafür von Ihrem Verrechnungs-Konto abgebucht.

 

Sie müssen genug Geld auf Ihrem Verrechnungs-Konto haben.

Sie haben nicht genug Geld auf Ihrem Konto.

 

Dann kann die BW-Bank Ihren Kauf nicht ausführen.

Sie müssen der BW-Bank richtige und aktuelle Infos geben.

 

Diese Infos müssen vollständig sein.

Das heißt: Es darf nichts fehlen.

Prüfen Sie Ihre Wert-Papier-Abrechnungen schnell.

 

Wenn etwas nicht stimmt, sagen Sie das bitte.

Es gibt noch mehr Pflichten.

Diese Pflichten stehen im Depot-Vertrag.

3.3 Haftung und Garantien

Das Gesetz hat keine speziellen Regeln für die Haftung bei Wert-Papier-Dienst-Leistungen.

Das heißt: Sie kaufen Wert-Papiere.

Die BW-Bank übernimmt keine Garantie für diese Wert-Papiere.

Wie entwickelt sich der Wert der Wert-Papiere.

Das kann die BW-Bank nicht sagen.


Die BW-Bank oder Sie können haften.

Das passiert, wenn die BW-Bank oder Sie den Vertrag nicht einhalten.

Zum Beispiel die Pflichten im Depot-Vertrag.

3.4 Lauf-Zeit und Kündigung für Verträge

Lauf-Zeit und Kündigung für Depot-Verträge

Der Depot-Vertrag hat keine Mindest-Lauf-Zeit.


Sie können den Depot-Vertrag jederzeit kündigen.

Sie müssen keine Frist einhalten.

 

Die BW-Bank kann den Vertrag auch kündigen.

Aber nur, wenn die BW-Bank einen guten Grund hat.

Die BW-Bank wird dabei auf Ihre Interessen achten.

Die BW-Bank wird den Vertrag nicht plötzlich kündigen.

 

Die Kündigungs-Regeln stehen in Punkt 26 der Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

 

Lauf-Zeit und Kündigung im Übrigen

Manche Dienst-Leistungen kann man nicht kündigen.

Zum Beispiel:

  • Wenn die BW-Bank Sie zur Geld-Anlage berät.
  • Wenn die BW-Bank Wert-Papiere für Sie kauft oder verkauft.
3.5 Wie funktioniert das im Internet?

Sie können Wert-Papiere auch online kaufen oder verkaufen.

Das geht auch, wenn die Filiale zu hat.

Das nennt man Online-Brokerage.

Sie finden das Online-Brokerage in Ihrem Online-Banking Bereich auf Ihrem PC.

Oder Sie nutzen die BW-Bank-App auf Ihrem Handy.

 

Sie nutzen Online-Brokerage.

Dann können Sie auf der Internet-Seite der BW-Bank viele Infos finden.

Auch wenn Sie kein Experte sind.

Die Internet-Seite funktioniert mit den meisten Betriebs-Systemen.

Und sie funktioniert mit den meisten Browsern.

Die BW-Bank arbeitet immer daran, die Internet-Seite besser zu machen.

3.6 Widerrufs-Recht

Widerrufs-Recht beim Depot-Vertrag

Sie haben einen Depot-Vertrag abgeschlossen.

Und das haben Sie ohne persönlichen Kontakt gemacht.

Zum Beispiel per Telefon oder Internet.

Oder Sie haben den Vertrag nicht in der Bank abgeschlossen.

Sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.

Dann können Sie den Vertrag vielleicht widerrufen.

Das bedeutet: Sie können den Vertrag rückgängig machen.

Das gilt für eine bestimmte Zeit.

Die BW-Bank gibt Ihnen dann eine Information über Ihr Widerrufs-Recht.

Diese Information ist wichtig.

Bitte lesen Sie diese Information gut durch.

 

Widerrufs-Rechte

Sie haben einen Depot-Vertrag.

Dann können Sie diesen Vertrag meistens nicht widerrufen.

Das gilt auch für den Kauf und Verkauf von Wert-Papieren.

Es gibt aber Ausnahmen.

Über diese Ausnahmen informiert die BW-Bank Sie extra.

3.7 Beschwerden

Die BW-Bank will, dass Sie zufrieden sind.

Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden?

Oder haben Sie Vorschläge für Ihre BW-Bank?

Dann sagen Sie Ihrer BW-Bank das bitte.


Die BW-Bank hat eine Stelle für Beschwerden.

Dort kümmert sie sich um Ihre Probleme.

Die BW-Bank will Ihre Probleme gut und schnell lösen.

Sie schaut sich alle Beschwerden genau an.

So kann sie Fehler finden und beheben.

Das Ziel der BW-Bank ist es, dass Sie zufrieden sind und bleiben.

Sie haben eine Beschwerde über die BW-Bank?

Dann können Sie das der BW-Bank sagen.

Das können Sie auf verschiedene Weisen machen:


Sie können eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: beschwerdemanagement@LBBW.de

Sie können einen Brief schreiben.

Sie können mit jemandem von der BW-Bank sprechen.

Sie haben eine Beschwerde. Dann schreiben Sie bitte an:

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Beschwerdemanagement (2173/H)
70144 Stuttgart


Sie wollen die Regeln für Beschwerden wissen.

Dann klicken Sie auf diesen Link:

Beschwerdestelle in der BW-Bank

Bitte schreiben sie in Ihre Beschwerde Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Was ist der Sachverhalt.

Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen? Zum Beispiel:

  • Fehler beheben
  • Dienst-Leistungen verbessern
  • Meinungs-Verschiedenheit klären.

Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen. Nur wenn Sie welche haben.

Sie wollen für eine andere Person sprechen. Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.

Sie haben sich beschwert.

Dann bekommen Sie von der BW-Bank eine Bestätigung.

Die BW-Bank bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.

Ihre Beschwerde ist kompliziert.

Dann braucht die BW-Bank etwas mehr Zeit.

Die BW-Bank kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.

Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.

Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.

 

Weitere Wege Beschwerden einzulegen

Die BW-Bank kann Ihr Problem vielleicht nicht lösen.

Dann können Sie sich auch woanders beschweren.

Die Beschwerde geht an die Verbraucher-Schlichtungs-Stelle.

Die Adresse ist:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
(VÖB) Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 110272
D-10832 Berlin

Die E-Mail-Adresse ist:

ombudsmann@voeb-kbs.de

Die Internet-Seite ist:

www.voeb.de

Die BW-Bank macht bei dem Streit-Beilegungs-Verfahren mit.

Sie sind unzufrieden.

Dann können Sie sich vielleicht auch bei der Bundes-Anstalt für Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsicht beschweren.

Das ist eine Behörde, die Banken überwacht.

Diese Behörde heißt auch BaFin.

Sie können sich bei der BaFin beschweren.

Aber nur, wenn es um Regeln geht, die diese Behörde kontrolliert.

Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie behindert sind.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Die Schlichtungs-Stelle prüft, ob die BW-Bank sich an die Regeln für Barriere-Freiheit hält.

Die Adresse der Schlichtungs-Stelle ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin

Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Oder Sie können den Antrag mündlich stellen.

Für Gehörlose gibt es eine spezielle Technik.

Mehr Infos gibt es auf der Web-Seite der Schlichtungs-Stelle.

Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.

Oder Sie können den Antrag mit Hilfe der SQATtechnik stellen.

Das ist eine Technik für gehörlose Menschen.

Mehr Informationen finden Sie auf dieser Web-Seite:

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

4 Markt-Überwachungs-Behörde


Die Produkte und Dienst-Leistungen sind nicht barrierefrei?

Dann können Sie uns das sagen.

Auch die Markt-Überwachungs-Behörde kümmert sich darum.

Sie heißt:

Markt-Überwachungs-Stelle der Länder für die Barriere-Freiheit von Produkten und Dienst-Leistungen.

Abgekürzt wird das mit MLBF.

Sie prüft und überwacht die Regeln.

Sie wollen der Markt-Überwachungs-Behörde etwas melden.

Dann gehen Sie auf die Web-Seite der MLBF:

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

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