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Kredit-Geschäfte

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte

Kredit-Geschäfte

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte

  • Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen
  • Sie leihen das Geld von der BW-Bank
  • Sie zahlen das Geld in Raten zurück

Das sind Informationen über Kredit-Geschäfte nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Datum: 28.06.2025

Name und Adresse der BW-Bank:

Baden-Württembergische Bank
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg,
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ist eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart.

- im Weiteren BW-Bank genannt-

Landesbank Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart

Postfach 10 60 49 70049 Stuttgart

Telefon-Nummer der BW-Bank:

Tel: +49 711 124 44005 (BW-Bank Service-Center)
Tel: +49 711 127 0 (LBBW)

Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das wird abgekürzt mit BFSG.


Diese Information ist wichtig.

Sie erfüllt die Regeln des BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz.

Das Gesetz will, dass alle Menschen Produkte und Dienstleistungen nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

In den Informationen geht es um Kredit-Geschäfte.


Das hier ist nur eine Information.

Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.


Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.

Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.


1 Das Kredit-Geschäft

2 Zusätzliche Informationen

3 Technische Barriere-Freiheit

4 Markt-Überwachungs-Behörde

Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das wird abgekürzt mit BFSG.

 

Diese Information ist wichtig.

Sie erfüllt die Regeln des BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz. Das Gesetz will, dass alle Menschen Produkte und Dienst-Leistungen nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.

 

In den Informationen geht es um Kredit-Geschäfte.

 

Das hier ist nur eine Information.

Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.

Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.

Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.

 

1 Das Kredit-Geschäft

2 Zusätzliche Informationen

3 Technische Barriere-Freiheit

4 Markt-Überwachungs-Behörde

1 Das Kredit-Geschäft


Die BW-Bank erklärt Ihnen, wie das Kredit-Geschäft funktioniert.

Hier stehen manchmal Fach-Wörter.

Diese Fach-Wörter werden Ihnen erklärt.

 

1.1 Wie funktioniert ein Kredit-Vertrag und was steht drin?


Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen.

Sie leihen das Geld von der BW-Bank.

Die BW-Bank gibt Ihnen das Geld.

Das Geld, das Sie sich leihen, heißt Kredit-Summe.

Für das geliehene Geld zahlen Sie Zinsen.

Der Zins ist wie eine Miete für das geliehene Geld.

Sie zahlen das Geld in Raten oder in einer Summe zurück.

Raten sind kleine Geldbeträge.

Jede Rate hat 2 Teile:

  • einen Zins
  • eine Tilgung

 

 

Der Zins ist wie eine Miete für das geliehene Geld.

Die Tilgung ist die Rückzahlung der Kredit-Summe.

Mit jeder Tilgung wird die Kredit-Summe kleiner.

Ein anderer Name für Kredit ist Darlehen.
 

Ein Kredit-Vertrag regelt die Kredit-Bedingungen.

Im Vertrag stehen zum Beispiel:

 
  • Wie hoch die Kredit-Summe ist
  • Wie hoch die Zinsen sind
  • Wie lange der Kredit läuft
  • Wann Sie den Kredit zurückzahlen müssen
  • Welche Sicherheiten es gibt

 

Eine Sicherheit kann Ihr Auto, Ihr Haus oder ein anderer Gegenstand oder Wert sein.

 

Im Vertrag steht auch:

  • Ihre Rechte und Pflichten als Kredit-Nehmer
  • Die Rechte und Pflichten der BW-Bank als Kredit-Geber.

 

Prüfen Sie den Vertrag gut.

Die BW-Bank prüft, ob Sie den Kredit zurückzahlen.

Sie zahlen den Kredit nicht zurück.

Dann kann das Folgen für Sie haben.

 

Zum Beispiel:

  • Die BW-Bank erinnert Sie an die Rückzahlung
  • Die BW-Bank fordert Sie auf, zu zahlen
  • Sie beauftragt ein Inkasso-Unternehmen, wenn Sie trotzdem nicht zahlen
  • Das Inkasso-Unternehmen schreibt Mahn-Briefe
  • Die BW-Bank verklagt sie.
  • Die BW-Bank kann einen Gerichts-Vollzieher beauftragen.
  • Der Gerichts-Vollzieher kann Gegenstände aus Ihrer Wohnung verkaufen.
  • Die BW-Bank verkauft Ihre Sicherheiten.

1.2 Welche Arten von Kredit-Verträgen gibt es?


Es gibt verschiedene Arten von Krediten.

Jeder Kredit hat andere Bedingungen.

Zum Beispiel:

  • Wofür Sie das Geld aus dem Kredit ausgeben dürfen
  • Wie Sie den Kredit absichern müssen.

Die BW-Bank erklärt Ihnen jetzt die verschiedenen Kredite.

1.2.1 Raten-Kredit

Ein Raten-Kredit ist ein Kredit für Verbraucher.

Sie zahlen den Kredit in monatlichen Raten zurück.

Unter Ratenkredit versteht man vor allem zwei Formen.

Das Ratendarlehen oder Abzahlungsdarlehen funktioniert so:

Die Raten sinken über die Laufzeit ab.

Umso mehr von dem Kredit zurückbezahlt wird, umso geringer ist der Zinsanteil an der Rate.

Der Tilgungsanteil bleibt gleich hoch.

Der Zins-Satz ändert sich während der Laufzeit nicht, wenn der Zins für den gleichen Zeitraum fest vereinbart ist.

Eine andere Option nennt sich Annuitäten Darlehen.

Die Raten bleiben dann zunächst gleich hoch.

Der Zinsanteil sinkt mit jeder Zahlung.

Der Tilgungsanteil steigt mit jeder Zahlung.

Zusammen ergibt der Tilgungs- und Zinsanteil dann eine gleich hohe Rate.

Sie brauchen Geld für eine wichtige Anschaffung?

Dann können Sie einen Raten-Kredit nehmen.

Mit einem Raten-Kredit können Sie zum Beispiel kaufen:

  • eine Waschmaschine
  • eine Einbauküche
  • ein neues Auto

 

Oder Sie können mit einem Raten-Kredit bezahlen:

  • eine Hochzeit
  • einen Urlaub

 

Sie können Raten-Kredite für eine Umschuldung nutzen.

Umschuldung bedeutet: Sie lösen alte Kredite ab.

Dafür nehmen Sie einen neuen Kredit auf.

Das ist gut, wenn der neue Kredit günstiger ist.

Zum Beispiel: Sie haben einen teuren Dispositions-Kredit.

Den können Sie mit einem günstigeren Raten-Kredit ablösen.

 

Sie wollen einen Kredit von der BW-Bank?

Dann braucht die BW-Bank vielleicht eine Sicherheit.

Zum Beispiel Ihr Auto.

Das Auto ist dann die Sicherheit für den Kredit.

 

Mit der Sicherheit kann die BW-Bank Ihnen bessere Konditionen anbieten.

 

Sie können den Kredit nicht zurückzahlen.

Dann verkauft die BW-Bank Ihr Auto.

Mit dem Geld vom Verkauf bezahlen Sie den Kredit zurück.

1.2.2 Dispositions-Kredit und Konto-Korrent-Kredit

Ein Dispositions-Kredit ist ein Kredit für Ihr Giro-Konto.

Sie können mit einem Dispositions-Kredit dann mehr Geld ausgeben, als auf Ihrem Konto ist.

Das nennt man: Überziehung.

Die BW-Bank gibt Ihnen dafür einen bestimmten Betrag.

Diesen Betrag nennt man: Dispo-Grenze.

Sie müssen für diesen Kredit Zinsen zahlen.

Wie hoch die Dispo-Grenze ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.

 

Ein Dispositions-Kredit hat Vorteile und auch Nachteile.

Sie können damit plötzliche Ausgaben bezahlen.

Oder Sie können damit kurzfristige Geld-Probleme lösen.

So vermeiden Sie Mahnungen und unbezahlte Rechnungen.

Der Dispositions-Kredit ist eine Art des Konto-Korrent-Kredits.

Oft können Sie für den Konto-Korrent-Kredit bessere Zinsen verhandeln.

 

Ein Dispositions-Kredit ist teurer als andere Kredite.

Sie zahlen Zinsen für das geliehene Geld.

Sie können das Geld zurückzahlen, wann Sie wollen.

Das Geld geht dann wieder auf Ihr Giro-Konto.

 

Ein Dispositions-Kredit ist teuer.

Deshalb sollten Sie ihn nur kurz nutzen.

Und Sie sollten ihn schnell zurückzahlen.

1.2.3 Immobilien-Kredit

Sie können einen Immobilien-Kredit aufnehmen.

Das Geld können Sie dann für verschiedene Dinge benutzen.

Zum Beispiel:

  • Sie bauen ein Haus oder eine Wohnung
  • Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung
  • Sie renovieren ein Haus oder eine Wohnung.


Ein anderes Wort für Immobilien-Kredit ist Bau-Finanzierung.

Die BW-Bank leiht Ihnen viel Geld.

Dafür braucht die BW-Bank eine Sicherheit.

Die Sicherheit ist eine Hypothek oder Grundschuld.

Die Hypothek oder Grundschuld kommt ins Grundbuch.

Das nennt man Hypotheken-Darlehen.

Mit der Sicherheit kann die BW-Bank Ihnen günstige Konditionen anbieten.

 

Sie haben einen Kredit für eine Immobilie.

Dann zahlen Sie den Kredit über viele Jahre zurück.

Sie zahlen jeden Monat einen Teil des Kredits zurück.

Oder Sie zahlen den ganzen Kredit am Ende der Laufzeit zurück.

 

Der Zins für den Kredit kann fest oder variabel sein.

Meistens ist der Zins für 5 bis 20 Jahre festgeschrieben.

Sie können Ihren Haus- oder Wohnungs-Kredit nicht zurückzahlen.

Dann kann es passieren, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkauft wird.

Mit dem Geld vom Verkauf versucht die BW-Bank, das geliehene Geld zurückzubekommen.

1.3 Wie schließt man einen Kredit ab?

1.3.1 Kredit-Antrag

Sie möchten einen Kredit.

Dann können Sie Ihre BW-Bank kontaktieren.

Das geht auf verschiedene Weisen:

  • per Telefon
  • per E-Mail
  • über die Internet-Seite der BW-Bank
  • in einer Filiale der BW-Bank.


Die BW-Bank sagt Ihnen dann, welche Konditionen für Sie möglich sind.

Die BW-Bank sagt Ihnen auch, welche Informationen sie noch von Ihnen braucht.

 

Sie wollen einen Kredit.

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie können den Antrag online ausfüllen.

Oder Sie beantragen den Kredit in der Internet-Filiale.

 

Sie brauchen einen hohen Kredit.

Dann sollten Sie sich beraten lassen.

Die Berater der BW-Bank helfen Ihnen.

Sie erklären Ihnen die Bedingungen für den Kredit.

 

Die BW-Bank spricht mit Ihnen über einen Kredit-Vertrag.

Dazu gibt die BW-Bank Ihnen eine Broschüre.

In der Broschüre stehen allgemeine Infos zum Kredit-Vertrag.

Die Infos sind noch nicht speziell für Sie.

In der Broschüre gibt es auch ein Glossar.

Im Glossar erklärt die BW-Bank Wörter, die mit Krediten zu tun haben.

1.3.2 Bonitäts-Prüfung

Sie wollen einen Kredit.

Dann ist Ihre Kredit-Würdigkeit wichtig.

Kredit-Würdigkeit heißt auch Bonität.

 

Die BW-Bank prüft, ob sie Ihnen einen Kredit geben kann.

Diese Prüfung heißt Bonitäts-Prüfung.

Die Bonitäts-Prüfung ist wichtig für Sie und für die BW-Bank.

Sie sollen sich nicht zu sehr verschulden.

Und die BW-Bank will sicher sein, dass Sie den Kredit zurückzahlen können.


Das sind die Kriterien für eine Bonitäts-Prüfung.

Sie geben der BW-Bank die Infos.

Zum Beispiel:

  • Infos über Sie
  • Warum Sie einen Kredit brauchen
  • Wie viel Geld Sie im Jahr verdienen
  • Wie viel Geld Sie ausgeben
  • Was Ihre anderen finanziellen Umstände sind.


Manchmal holt die BW-Bank Informationen ein.

Das macht sie nur, wenn das Gesetz das erlaubt.

Diese Informationen bekommt die BW-Bank zum Beispiel von der SCHUFA.

Oder sie bekommt diese Informationen von anderen BW-Bank.

 

Der Wert der Sicherheiten für Ihren Kredit-Vertrag ist sehr wichtig.

 

Die BW-Bank prüft, ob Sie den Kredit zurückzahlen können.

Das nennt man Kreditwürdigkeits-Prüfung.

Die Prüfung muss positiv sein.

Sonst bekommen Sie von der BW-Bank keinen Kredit.

Sie können den Kredit wahrscheinlich nicht zurückzahlen.

Dann bekommen Sie von der BW-Bank keinen Kredit.

1.3.3 Kredit-Angebot und Kredit-Vertrag

Sie sind kreditwürdig.

Dann bekommen Sie von der BW-Bank ein Kredit-Angebot.

In dem Angebot stehen alle Details zum Kredit.

Bei einem Raten-Kredit steht da zum Beispiel:

  • der Zins-Satz
  • die Laufzeit
  • der Plan für die Rückzahlung.


Bevor Sie einen Vertrag abschließen, bekommen Sie von der BW-Bank wichtige Infos.

Diese Infos stehen meist auf einem Dokument.

Das Dokument heißt: „Europäisches Standardisiertes Merkblatt“ oder kurz ESIS Merkblatt.

Auf dem ESIS Merkblatt stehen alle wichtigen Infos zum Kredit-Vertrag.

Die Form vom ESIS Merkblatt ist immer gleich.

Das hat der Gesetz-Geber so festgelegt.

 

Mit dem ESIS Merkblatt können Sie die Angebote von verschiedenen Kredit-Gebern vergleichen.

Im Kredit-Vertrag stehen alle Regeln zum Kredit.
 

Zum Beispiel:

  • Wie hoch der Kredit ist
  • Wie Sie den Kredit zurückzahlen
  • Ob es Sicherheiten für den Kredit gibt.
     

Der Kredit-Vertrag hat auch Allgemeine Geschäfts-Bedingungen.

Sie müssen den Kredit-Vertrag unterschreiben.

Sie können den Vertrag auf Papier unterschreiben.

Oder Sie können den Vertrag digital unterschreiben, wenn dies von der BW-Bank angeboten wird.

Das kann auf Papier sein.

Oder das kann digital sein.

Sie haben unterschrieben.

Sie müssen den unterschriebenen Kreditvertrag an die BW-Bank zurücksenden.

Erst dann ist der Vertrag gültig.

Dann haben Sie Pflichten.
 

Einen Dispositions-Kredit müssen Sie nicht unterschreiben.

Sie nehmen einen Dispositions-Kredit.

Erst dann müssen Sie Zinsen zahlen.

 

Sie haben einen Kredit-Vertrag abgeschlossen.

Dann können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Widerrufen bedeutet: Sie machen den Vertrag rückgängig.

Aber dann müssen Sie das geliehene Geld sofort zurückzahlen.

 

Sie haben einen Kredit-Vertrag unterschrieben.

Dann steht im Vertrag, wann Sie das Geld bekommen.

Und was Sie dafür tun müssen.

 

Sie müssen dann Zinsen und Tilgung zahlen.

Das steht auch im Vertrag.

 

Der Kredit-Vertrag endet, wenn Sie alles zurückgezahlt haben.

2 Zusätzliche Informationen

2.1 Kosten für das Kredit-Geschäft

Kredit-Kosten 

Ein Kredit kostet Zinsen.

Diese Zinsen heißen Sollzinsen.

Zusätzlich können noch andere Kosten entstehen.

Zum Beispiel für den Abschluss des Kredits.

 

Alle Kosten zusammen ergeben den effektiven Jahres-Zins.

Der effektive Jahres-Zins ist ein Prozent-Satz vom Kredit-Betrag.

Alle Kredit-Geber müssen den effektiven Jahres-Zins im Kredit-Angebot nennen.

 

So können Sie verschiedene Angebote vergleichen.

 

Die Sollzinsen können fest oder variabel sein.

Das hängt vom Kredit-Produkt und vom Kredit-Vertrag ab.

 

Manchmal wollen Sie mehr Geld zurückzahlen als geplant.

Das nennt man Sondertilgung.

Für eine Sondertilgung können auch Kosten entstehen.


Weitere Kosten

Sie wollen wissen, was ein Kredit kostet.

Dann lesen Sie den Vertrag.

Andere Leistungen der BW-Bank kosten auch Geld.

 

Lesen Sie deshalb auch das Preis- und Leistungs-Verzeichnis.

Als neuer Kunde bekommen Sie das Verzeichnis von der BW-Bank.

Zusätzlich bekommen Sie eine Broschüre mit vielen Informationen.


Hinweise zu Steuern

Ein Kredit kann Ihre Steuern beeinflussen.

Das hängt von Ihrer Situation ab.

Die BW-Bank kann Ihnen dazu keine Tipps geben.

Sie haben Fragen zu den Steuern.

Dann fragen Sie bitte einen Steuer-Berater.

2.2 Bedingungen für Zahlung und Leistung

Pflichten der BW-Bank

Sie bekommen den Kredit auf Ihr Konto.

Das passiert, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.

Zum Beispiel müssen Sie der BW-Bank Sicherheiten geben.

Die BW-Bank prüft diese Sicherheiten.

Sie müssen ihr auch eine Bestätigung geben.

In dieser Bestätigung steht, dass Sie alle Unterlagen bekommen haben.

 

Aber Achtung:

Ihre Kredit-Würdigkeit darf sich nicht ändern.

Sonst bekommen Sie den Kredit vielleicht nicht.


Ihre Pflichten als Kunde

Sie haben einen Kredit-Vertrag.

Dann müssen Sie sich an alle Regeln halten.

Zu den Regeln gehören zum Beispiel:

  • die Zinsen pünktlich zahlen
  • die Tilgung pünktlich zahlen
  • der BW-Bank sagen, wenn sich etwas Wichtiges in Ihrem Leben ändert.


Sie haben einen Kredit-Vertrag.

Dann müssen Sie alle Kosten bezahlen, die damit zusammenhängen.

Zum Beispiel:

  • Gebühren für die Verwertung von Sicherheiten
  • Kosten für eine Versicherung
  • Kosten, wenn Sie zu spät zahlen.

Sie müssen der BW-Bank richtige und aktuelle Infos geben.

Das ist wichtig, wenn die BW-Bank Sie nach Infos fragt.

Die BW-Bank und Sie haben noch mehr Pflichten.

Diese Pflichten stehen im Vertrag.

Zum Beispiel müssen Sie der BW-Bank vielleicht eine Sicherheit für das Darlehen geben.

2.3 Haftung und Garantien

Das Gesetz gibt keine Garantie für Kredite.

 

Die BW-Bank oder Sie müssen vielleicht haften.

Das passiert, wenn die BW-Bank oder Sie den Vertrag nicht einhalten.

 

Zum Beispiel die Pflichten aus dem Kredit-Vertrag.

2.4 Lauf-Zeit und Kündigung für Verträge

Lauf-Zeit und Kündigung bei Kredit-Verträgen


Es gibt 2 Kredite.

  • Der unbefristete Kredit.
    Dieser Kredit endet, wenn Sie oder die Bank ihn kündigen.
  • Der zweite Kredit ist der befristete Kredit.
    Dieser Kredit hat eine feste Laufzeit.
    Oder es gibt einen festen Termin für die Rückzahlung.

Sie haben einen Kredit-Vertrag.

Dann können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.

Die BW-Bank als Kredit-Geber kann das auch.

 

Es gibt 2 Arten von Kündigungen:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

 

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist eine normale Kündigung.

Eine ordentliche Kündigung braucht eine Kündigungs-Frist.

Sie haben einen festen Zins-Satz für Ihren Kredit.

Sie können den Kredit-Vertrag nach der Zins-Bindung kündigen.

Die Kündigungs-Frist beträgt dann 3 Monate.

 

Der feste Zins-Satz ist für mehr als 10 Jahre festgelegt.

Dann können Sie den Vertrag nach 10 Jahren kündigen.

Die Kündigungs-Frist beträgt dann 6 Monate.

 

Sie haben einen variablen Zins-Satz für Ihren Kredit.

Dann können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.

Die Kündigungs-Frist beträgt dann 3 Monate.

 

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung ohne Frist.

Sie können einen Kredit-Vertrag außerordentlich kündigen.

Oder die BW-Bank kann den Vertrag außerordentlich kündigen.

Das geht aber nur, wenn es einen wichtigen Grund gibt.

Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn jemand eine wichtige Pflicht nicht erfüllt.

 

Die BW-Bank kann den Kredit-Vertrag kündigen.

Das kann passieren, wenn:

  • Sie viel weniger Geld haben.
  • Die Sicherheit, die Sie der BW-Bank gegeben haben, viel weniger wert ist.
2.5 Wie funktioniert das im Internet?

Sie können manche Kredite online abschließen.

Dafür brauchen Sie nicht in die BW-Bank zu gehen.

Sie brauchen dafür nur Ihren Online-Banking-Bereich.

Den Online-Banking-Bereich erreichen Sie im Internet oder mit der BW-Bank-App.

Ihr Online-Banking-Bereich ist geschützt.

Dafür brauchen Sie ein Passwort und eine TAN.

 

Das Online-Banking funktioniert mit den meisten Betriebs-Systemen und Internet-Browsern.

 

Online-Banking benutzt Cookies.

Cookies sind Daten von einer Internet-Seite.

Die Internet-Seite speichert die Daten auf Ihrem Computer.

Die Daten zeigen, wie Sie im Internet surfen.

Die Internet-Seite bekommt diese Daten.

 

Sie können entscheiden:

Welche Cookies die Internet-Seite speichern darf.

Und welche Cookies die Internet-Seite nicht speichern darf.

2.6 Widerrufs-Recht

Widerrufs-Recht beim Verbraucher-Darlehens-Vertrag

Sie haben einen Kredit-Vertrag unterschrieben.

Sie können den Vertrag trotzdem noch widerrufen.

 

Das bedeutet: Sie können den Vertrag rückgängig machen.

Dann sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Sie müssen dafür keinen Grund angeben.

Die Frist beginnt, wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben.

 

Sie wollen den Vertrag widerrufen.

Dann schicken Sie der BW-Bank eine Nachricht.

Die Nachricht muss auf einem dauerhaften Daten-Träger sein.

Zum Beispiel:

  • ein Brief
  • ein Fax
  • eine E-Mail.


Sie haben den Vertrag widerrufen.

Dann müssen Sie das geliehene Geld sofort zurückzahlen.

 

Sie haben einen Kredit-Vertrag abgeschlossen.

Dann haben Sie vielleicht noch ein weiteres Widerrufs-Recht.

Das Widerrufs-Recht gilt für eine bestimmte Zeit.

Das Widerrufs-Recht gilt nur in bestimmten Fällen.

Zum Beispiel:

  • Sie haben den Vertrag im Internet oder am Telefon abgeschlossen
  • Sie haben den Vertrag nicht in der Bank abgeschlossen.

Sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.

 

Sie bekommen dann eine Information über Ihr Widerrufs-Recht.

Diese Information ist wichtig.

Lesen Sie diese Information gut durch.

 

Mehr Infos zum Widerrufs-Recht finden Sie im Kredit-Vertrag.

 

Widerrufs-Rechte

Sie können auch andere Dienst-Leistungen zurückgeben.

Zum Beispiel eine Rest-Kredit-versicherung.

2.7 Beschwerden

Die BW-Bank will, dass Sie zufrieden sind.

Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden?

Oder haben Sie Vorschläge für Ihre BW-Bank?

Dann sagen Sie Ihrer BW-Bank das bitte.


Die BW-Bank hat eine Stelle für Beschwerden.

Dort kümmert sie sich um Ihre Probleme.

Die BW-Bank will Ihre Probleme gut und schnell lösen.

Sie schaut sich alle Beschwerden genau an.

So kann sie Fehler finden und beheben.

Das Ziel der BW-Bank ist es, dass Sie zufrieden sind und bleiben.

Sie haben eine Beschwerde über die BW-Bank?

Dann können Sie das der BW-Bank sagen.

Das können Sie auf verschiedene Weisen machen:


Sie können eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: beschwerdemanagement@LBBW.de

Sie können einen Brief schreiben.

Sie können mit jemandem von der BW-Bank sprechen.

Sie haben eine Beschwerde. Dann schreiben Sie bitte an:

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Beschwerdemanagement (2173/H)
70144 Stuttgart


Sie wollen die Regeln für Beschwerden wissen.

Dann klicken Sie auf diesen Link:

Beschwerdestelle in der BW-Bank

Bitte schreiben sie in Ihre Beschwerde Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Was ist der Sachverhalt.

Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen? Zum Beispiel:

  • Fehler beheben
  • Dienst-Leistungen verbessern
  • Meinungs-Verschiedenheit klären.

Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen. Nur wenn Sie welche haben.

Sie wollen für eine andere Person sprechen. Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.

Sie haben sich beschwert.

Dann bekommen Sie von der BW-Bank eine Bestätigung.

Die BW-Bank bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.

Ihre Beschwerde ist kompliziert.

Dann braucht die BW-Bank etwas mehr Zeit.

Die BW-Bank kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.

Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.

Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.

 

Weitere Wege Beschwerden einzulegen

Die BW-Bank kann Ihr Problem vielleicht nicht lösen.

Dann können Sie sich auch woanders beschweren.

Die Beschwerde geht an die Verbraucher-Schlichtungs-Stelle.

Die Adresse ist:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
(VÖB) Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 110272
D-10832 Berlin

Die E-Mail-Adresse ist:

ombudsmann@voeb-kbs.de

Die Internet-Seite ist:

www.voeb.de

Die BW-Bank macht bei dem Streit-Beilegungs-Verfahren mit.

Sie sind unzufrieden.

Dann können Sie sich vielleicht auch bei der Bundes-Anstalt für Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsicht beschweren.

Das ist eine Behörde, die Banken überwacht.

Diese Behörde heißt auch BaFin.

Sie können sich bei der BaFin beschweren.

Aber nur, wenn es um Regeln geht, die diese Behörde kontrolliert.

Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie behindert sind.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Die Schlichtungs-Stelle prüft, ob die BW-Bank sich an die Regeln für Barriere-Freiheit hält.

Die Adresse der Schlichtungs-Stelle ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin

Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Oder Sie können den Antrag mündlich stellen.

Für Gehörlose gibt es eine spezielle Technik.

Mehr Infos gibt es auf der Web-Seite der Schlichtungs-Stelle.

Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.

Oder Sie können den Antrag mit Hilfe der SQATtechnik stellen.

Das ist eine Technik für gehörlose Menschen.

Mehr Informationen finden Sie auf dieser Web-Seite:

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

3 Technische Barriere-Freiheit


Hier erfahren Sie, wie die Web-Seiten und Apps der BW-Bank barrierefrei sind.

Gesetze sagen: Web-Seiten und Apps müssen leicht zu nutzen sein.

Das bedeutet:

  • man muss sie gut sehen können. 
  • man muss sie gut bedienen können.
  • man muss sie gut verstehen können.
  • sie müssen gut funktionieren.

Wahrnehmbarkeit

Die Infos sind gut lesbar.

Die Schrift ist passend. Sie können die Schrift größer machen.

Sie können den Kontrast ändern.

Manchmal gibt es auch Bilder dazu.

Bedienbarkeit

Sie können die Infos jederzeit mit der Tastatur abrufen.

Die Infos haben Überschriften.

Sie finden die Infos im Inhalts-Verzeichnis.

Oder Sie nutzen die Suchfunktion auf der Web-Seite.

Die Infos sind mit den Angeboten verlinkt.

Verständlichkeit

Die BW-Bank erklärt ihre Dienste.

Die Sprache ist nicht schwerer als „B2“.

Die BW-Bank gibt die Infos auf mehreren Wegen.

Sie können sie lesen und hören.

Fach-Begriffe werden erklärt.

Robustheit

Die Web-Seiten und Techniken passen zusammen.

4 Markt-Überwachungs-Behörde


Die Produkte und Dienst-Leistungen sind nicht barrierefrei?

Dann können Sie uns das sagen.

Auch die Markt-Überwachungs-Behörde kümmert sich darum.

Sie heißt:

Markt-Überwachungs-Stelle der Länder für die Barriere-Freiheit von Produkten und Dienst-Leistungen.

Abgekürzt wird das mit MLBF.

Sie prüft und überwacht die Regeln.

Sie wollen der Markt-Überwachungs-Behörde etwas melden.

Dann gehen Sie auf die Web-Seite der MLBF:

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

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