Hauptnavigation

Vermögens-Verwaltung

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung

Vermögens-Verwaltung

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung

  • Vermögen ist das Geld und die wertvollen Dinge, die jemand besitzt
  • Verwaltung heißt, Fach-Leute kümmern sich darum

Das sind Informationen über die Vermögens-Verwaltung nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz

Datum: 15.05.2025

Name und Adresse der BW-Bank:

Baden-Württembergische Bank
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg,
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ist eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart.

- im Weiteren BW-Bank genannt-

Landesbank Baden-Württemberg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart

Postfach 10 60 49 70049 Stuttgart

Telefon-Nummer der BW-Bank:

Tel: +49 711 124 44005 (BW-Bank Service-Center)
Tel: +49 711 127 0 (LBBW)

Das ist eine Information nach dem Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das wird abgekürzt mit BFSG.


Diese Information ist wichtig.

Sie erfüllt die Regeln des BFSG.

Das BFSG ist ein Gesetz.

Dieses Gesetz will, dass alle Menschen Produkte und Dienst-Leistungen nutzen können.

Auch Menschen mit Behinderungen.

So können alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilhaben.


In den Informationen geht es um die Wert-Papier-Dienst-Leistung.

Die heißt Vermögens-Verwaltung.

Ein anderes Wort dafür ist Finanz-Portfolio-Verwaltung.


Das hier ist nur eine Information.

Was wirklich zählt, steht in den Verträgen.


Die nächsten Texte sind in Abschnitte geteilt.

Jeder Abschnitt hat eine Überschrift.

Dort stehen manchmal Fach-Wörter.

Diese Fach-Wörter werden Ihnen erklärt.


1 Vermögens-Verwaltung

2 Neben-Dienst-Leistungen bei einem Vermögens-Verwaltung-Vertrag

3 Zusätzliche Informationen

4 Markt-Überwachungs-Behörde


Die BW-Bank erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung.

Ein anderes Wort für Vermögens-Verwaltung ist Finanz-Portfolio-Verwaltung.

1 Vermögens-Verwaltung


Die BW-Bank ist auch ein Vermögens-Verwalter.

Sie können der BW-Bank Ihr Geld anvertrauen.

Die BW-Bank entscheidet dann, wie Ihr Geld angelegt wird.

Sie brauchen genug Geld, damit es angelegt werden kann.

Und Sie müssen die Entscheidungen der BW-Bank überlassen.


Sie einigen sich mit der BW-Bank auf eine Anlage-Strategie.

Die Anlage-Strategie sagt, wie die BW-Bank Ihr Geld anlegt.

Die passende Strategie hängt von vielen Dingen ab.

Zum Beispiel:

  • Was Sie schon über Geld-Anlagen wissen.
  • Wie viel Geld Sie haben.
  • Ob Sie nachhaltig anlegen wollen.
  • Was Ihre Anlage-Ziele sind.
  • Wie lange Sie Ihr Geld der BW-Bank anvertrauen wollen.
  • Ob Sie Geld aus der Anlage brauchen.
  • Wie viel Risiko Sie eingehen wollen.
  • Die BW-Bank sagt Ihnen, welche Strategie passt.


Die BW-Bank kann Ihr Geld so anlegen, dass es sicher ist.

Und dass es ein bisschen wächst.

Oder die BW-Bank legt Ihr Geld so an, dass es vielleicht schnell wächst.

Das ist aber riskanter.


Die BW-Bank legt Ihr Geld an.

Das kann in Aktien, Anleihen oder Fonds sein.


Sie können sagen:

Mir ist Nachhaltigkeit wichtig.

Nachhaltigkeit bedeutet:

  • Man achtet auf die Umwelt.
  • Man achtet auf die Menschen.
  • Und man denkt an die Zukunft.


Dann passt die BW-Bank auf:

Die BW-Bank wählt Ihre Wert-Papiere nach Kriterien für Nachhaltigkeit aus.

Die Kriterien für Nachhaltigkeit heißen ESG.

ESG ist eine englische Abkürzung.

ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmens-Führung.


Dann wird Ihr Geld nur in nachhaltige Firmen gesteckt.

Das bedeutet: Diese Firmen gehen gut mit der Umwelt und mit Menschen um.

2 Neben-Dienst-Leistungen bei einem Vermögens-Verwaltung-Vertrag


Die BW-Bank kann Ihr Vermögens-Verwalter sein.

Ein Vermögens-Verwalter kauft Wert-Papiere für Sie.

Die Wert-Papiere werden in einem Depot abgelegt.

Ein Depot ist ein spezielles Konto für Wert-Papiere.

Sie brauchen ein Depot, um Wert-Papiere zu kaufen.

Und, um Wert-Papiere zu verkaufen.


Es gibt auch ein Verrechnungs-Konto.

Auf dem Verrechnungs-Konto liegt das Geld.

Mit diesem Geld können Sie Wert-Papiere kaufen.

Sie können auch Wert-Papiere verkaufen.

Dann bekommen Sie Geld.

3 Zusätzliche Informationen

3.1 Kosten für die Vermögens-Verwaltung


Bei der Vermögens-Verwaltung gibt es 3 Arten von Kosten:

1. Gebühr für die Vermögens-Verwaltung

2. Kosten pro Transaktion

3. Weitere Kosten

Gebühr für die Vermögens-Verwaltung

Sie geben der BW-Bank Geld.

Dieses Geld legt die BW-Bank für Sie an.

Die BW-Bank berechnet ihre Gebühr nach diesem Geld.

Die Gebühr ist ein fester Prozent-Satz von diesem Geld.

Zum Beispiel: Sie geben der BW-Bank 100.000 Euro.

Die Gebühr beträgt 1,5 Prozent.

Dann zahlen Sie 1.500 Euro Gebühr.

 

Aber Achtung:

Der Wert von diesem Geld kann sich ändern.

Dann ändert sich auch die Höhe der Gebühr.

 

Wie berechnet die BW-Bank die Gebühr.

Das steht in den Verträgen der BW-Bank.

 

Es gibt ein Pauschal-Preis-Modell.

Das nennt man auch „all-in-fee“.

Bei diesem Modell zahlen Sie einen festen Preis.

Dieser Preis deckt alle Kosten ab.

Der Preis kann auch ein fester Prozent-Satz Ihres Vermögens sein.

Es gibt Unterschiede in der Praxis.

Das sollten Sie prüfen.

Lassen Sie es sich gern erklären.

 

Manchmal gibt es eine extra Zahlung.

Diese Zahlung heißt "Performance Fee".

Sie zahlen diese Gebühr, wenn Ihr Vermögen mehr wert wird.

Das steht dann im Vertrag.

Kosten pro Transaktion

Sie zahlen Geld, wenn Sie Wert-Papiere kaufen oder verkaufen.

Das nennt man Transaktions-Posten.


Oder Sie haben einen Pauschal-Preis vereinbart.

Dann zahlen Sie nichts extra für den Kauf oder Verkauf von Wert-Papieren.

Es gibt Unterschiede in der Praxis.

Das sollten Sie prüfen.

Lassen Sie es sich gern erklären.

Weitere Kosten

Bei der Vermögens-Verwaltung fallen noch mehr Kosten an.

Zum Beispiel:

  • Kosten für das Depot
  • Kosten, die andere Firmen verlangen.


Oder Sie haben einen Pauschal-Preis vereinbart.

Dann gibt es keine weiteren Kosten.

Es gibt Unterschiede in der Praxis.

Das sollten Sie prüfen.

Lassen Sie es sich gern erklären.


Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, bekommen Sie eine Info.

In der Info steht, welche Kosten und Neben-Kosten Sie bezahlen müssen.

Hinweise zu Steuern

Sie müssen auf die Vermögens-Verwaltungs-Gebühr Steuer zahlen.

Die nennt man Umsatz-Steuer.


Sie haben Geld mit Wert-Papieren verdient.

Dann müssen Sie vielleicht noch eine Steuer zahlen.

Diese Steuer heißt Kapital-Ertrag-Steuer.

Manchmal müssen Sie die Kapital-Ertrag-Steuer nicht zahlen.

Zum Beispiel, wenn Sie einen Frei-Betrag haben.

Oder wenn das Finanz-Amt Sie von der Steuer befreit hat.


Die BW-Bank behält die Kapital-Ertrag-Steuer ein.

Dann gibt sie das Geld an das Finanz-Amt weiter.

Es kann sein, dass Sie noch andere Steuern zahlen müssen.


Die BW-Bank macht keine Steuer-Beratung.

Die Steuern hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.

Sie haben Fragen zu Steuern bei Ihrer Vermögens-Verwaltung.

Dann fragen Sie bitte einen Steuer-Berater.

3.2 Bedingungen für Zahlung und Leistung


Die BW-Bank kann Ihr Vermögens-Verwalter sein.

Dann verwaltet sie Ihr Geld.

Die BW-Bank legt Ihr Geld so an, wie Sie es mit der BW-Bank vereinbart haben.

Das ist die Haupt-Aufgabe der BW-Bank.

Aber sie macht noch mehr für Sie.

Zum Beispiel bietet sie Ihnen diese Dienst-Leistungen an:

Pflichten der BW-Bank

Die BW-Bank gibt Ihnen regelmäßig Berichte.

In den Berichten steht:

  • Welche Geschäfte die BW-Bank gemacht hat.
  • Wie viel von Ihrem Vermögen sie verwaltet.
  • Wie sich der Wert Ihres Vermögens entwickelt hat.


Sie bekommen eine Übersicht über Ihr Depot.

Diese Übersicht bekommen Sie:

  • Am Ende des Jahres.
  • Alle 3 Monate als extra Auszug.


Sie bekommen regelmäßig Konto-Auszüge für Ihr Konto.


Sie bekommen Informationen über Provisionen.,

Diese Provisionen bekommt die BW-Bank.

Die BW-Bank gibt die Provisionen an Sie weiter.

Ihre Pflichten als Kunde

Es gibt Kosten in der Vermögens-Verwaltung.

Diese Kosten hat die BW-Bank Ihnen schon oben erklärt.

Diese Kosten werden von Ihrem Konto abgebucht.


Sie haben noch mehr Pflichten.

Diese Pflichten stehen im Vermögens-Verwaltungs-Vertrag.

3.3 Haftung und Garantien


Die BW-Bank verwaltet Ihr Geld.

Aber sie haftet nicht für den Erfolg.

Die BW-Bank garantiert nicht, dass Ihr Geld mehr wird.


Die BW-Bank oder Sie können haften.

Das kann passieren, wenn Sie oder die BW-Bank den Vertrag nicht einhalten.

 

3.4 Lauf-Zeit und Kündigung für Verträge der Vermögens-Verwaltung


Es gibt keine Mindest-Lauf-Zeit für den Vermögens-Verwaltungs-Vertrag.

Die Kündigungs-Rechte stehen im Vermögens-Verwaltungs-Vertrag.

 

3.5 Wie funktioniert das im Internet?


Sie können Online-Banking nutzen.

Dann können Sie Ihr Depot anschauen.

Oder Sie können Berichte lesen.

Oder Sie können Nachrichten von der BW-Bank lesen.

Das geht immer, auch wenn die Filiale zu hat.


Sie nutzen Online-Banking.

Dann können Sie die Internet-Seite der BW-Bank benutzen.

Die Internet-Seite funktioniert mit den meisten Betriebs-Systemen.

Und sie funktioniert mit den meisten Browsern.

Die BW-Bank arbeitet immer daran, die Internet-Seite besser zu machen.

3.6 Widerrufs-Recht

Widerrufs-Recht beim Vermögens-Verwaltungs-Vertrag

Sie haben einen Vertrag zur Vermögens-Verwaltung abgeschlossen.

Und das haben Sie ohne persönlichen Kontakt gemacht.

Zum Beispiel per Telefon oder Internet.

Oder Sie haben den Vertrag nicht in der Bank abgeschlossen.

Sondern zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.

Dann können Sie den Vertrag vielleicht widerrufen.

Die Sparkasse gibt Ihnen eine Information dazu.

Diese Information ist wichtig.

Bitte lesen Sie die Information genau.

Transaktionen von dem Vermögens-Verwalter

Die BW-Bank hat für Sie Wert-Papiere gekauft.

Oder die BW-Bank hat Wert-Papiere für Sie verkauft.

Dann können Sie diese Wert-Papiere nicht zurückgeben.

3.7 Beschwerden


Die BW-Bank will, dass Sie zufrieden sind.

Sie sind mit der Beratung nicht zufrieden?

Oder haben Sie Vorschläge für Ihre BW-Bank?

Dann sagen Sie Ihrer BW-Bank das bitte.


Die BW-Bank hat eine Stelle für Beschwerden.

Dort kümmert sie sich um Ihre Probleme.

Die BW-Bank will Ihre Probleme gut und schnell lösen.

Sie schaut sich alle Beschwerden genau an.

So kann sie Fehler finden und beheben.

Das Ziel der BW-Bank ist es, dass Sie zufrieden sind und bleiben.

Sie haben eine Beschwerde über die BW-Bank?

Dann können Sie das der BW-Bank sagen.

Das können Sie auf verschiedene Weisen machen:


Sie können eine E-Mail schreiben.

Die E-Mail-Adresse ist: beschwerdemanagement@LBBW.de

Sie können einen Brief schreiben.

Sie können mit jemandem von der BW-Bank sprechen.

Sie haben eine Beschwerde. Dann schreiben Sie bitte an:

Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
Beschwerdemanagement (2173/H)
70144 Stuttgart


Sie wollen die Regeln für Beschwerden wissen.

Dann klicken Sie auf diesen Link:

Beschwerdestelle in der BW-Bank

Bitte schreiben sie in Ihre Beschwerde Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Was ist der Sachverhalt.

Was möchten Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen? Zum Beispiel:

  • Fehler beheben
  • Dienst-Leistungen verbessern
  • Meinungs-Verschiedenheit klären.

Machen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen. Nur wenn Sie welche haben.

Sie wollen für eine andere Person sprechen. Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dieser Person.

Sie haben sich beschwert.

Dann bekommen Sie von der BW-Bank eine Bestätigung.

Die BW-Bank bearbeitet Ihre Beschwerde so schnell wie möglich.

Ihre Beschwerde ist kompliziert.

Dann braucht die BW-Bank etwas mehr Zeit.

Die BW-Bank kann nicht alle Ihre Wünsche erfüllen.

Dann erklärt sie Ihnen, warum das so ist.

Es kostet nichts, wenn Sie sich beschweren.

 

Weitere Wege Beschwerden einzulegen

Die BW-Bank kann Ihr Problem vielleicht nicht lösen.

Dann können Sie sich auch woanders beschweren.

Die Beschwerde geht an die Verbraucher-Schlichtungs-Stelle.

Die Adresse ist:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
(VÖB) Verbraucherschlichtungsstelle
Postfach 110272
D-10832 Berlin

Die E-Mail-Adresse ist:

ombudsmann@voeb-kbs.de

Die Internet-Seite ist:

www.voeb.de

Die BW-Bank macht bei dem Streit-Beilegungs-Verfahren mit.

Sie sind unzufrieden.

Dann können Sie sich vielleicht auch bei der Bundes-Anstalt für Finanz-Dienst-Leistungs-Aufsicht beschweren.

Das ist eine Behörde, die Banken überwacht.

Diese Behörde heißt auch BaFin.

Sie können sich bei der BaFin beschweren.

Aber nur, wenn es um Regeln geht, die diese Behörde kontrolliert.

Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie behindert sind.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Die Schlichtungs-Stelle prüft, ob die BW-Bank sich an die Regeln für Barriere-Freiheit hält.

Die Adresse der Schlichtungs-Stelle ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin

Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Oder Sie können den Antrag mündlich stellen.

Für Gehörlose gibt es eine spezielle Technik.

Mehr Infos gibt es auf der Web-Seite der Schlichtungs-Stelle.

Sie können den Antrag auch persönlich abgeben.

Oder Sie können den Antrag mit Hilfe der SQATtechnik stellen.

Das ist eine Technik für gehörlose Menschen.

Mehr Informationen finden Sie auf dieser Web-Seite:

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

3 Technische Barriere-Freiheit


Hier erfahren Sie, wie die Web-Seiten und Apps der BW-Bank barrierefrei sind.

Gesetze sagen: Web-Seiten und Apps müssen leicht zu nutzen sein.

Das bedeutet:

  • man muss sie gut sehen können. 
  • man muss sie gut bedienen können.
  • man muss sie gut verstehen können.
  • sie müssen gut funktionieren.

Wahrnehmbarkeit

Die Infos sind gut lesbar.

Die Schrift ist passend. Sie können die Schrift größer machen.

Sie können den Kontrast ändern.

Manchmal gibt es auch Bilder dazu.

Bedienbarkeit

Sie können die Infos jederzeit mit der Tastatur abrufen.

Die Infos haben Überschriften.

Sie finden die Infos im Inhalts-Verzeichnis.

Oder Sie nutzen die Suchfunktion auf der Web-Seite.

Die Infos sind mit den Angeboten verlinkt.

Verständlichkeit

Die BW-Bank erklärt ihre Dienste.

Die Sprache ist nicht schwerer als „B2“.

Die BW-Bank gibt die Infos auf mehreren Wegen.

Sie können sie lesen und hören.

Fach-Begriffe werden erklärt.

Robustheit

Die Web-Seiten und Techniken passen zusammen.

4 Markt-Überwachungs-Behörde


Die Produkte und Dienst-Leistungen sind nicht barrierefrei?

Dann können Sie uns das sagen.

Auch die Markt-Überwachungs-Behörde kümmert sich darum.

Sie heißt:

Markt-Überwachungs-Stelle der Länder für die Barriere-Freiheit von Produkten und Dienst-Leistungen.

Abgekürzt wird das mit MLBF.

Sie prüft und überwacht die Regeln.

Sie wollen der Markt-Überwachungs-Behörde etwas melden.

Dann gehen Sie auf die Web-Seite der MLBF:

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

i