Die Basis-Rente (Rürup-Rente) ist eine attraktive Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Besonders interessant ist die
Basis-Rente für besserverdienende Selbstständige ohne Versorgung über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder über Versorgungswerke (VW) und für ältere Personen, die keine anderweitige Möglichkeit für eine staatlich geförderte Vorsorge haben. Daneben eignet sich die Basis-Rente vor allem auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte als zusätzliche Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben.
Vorteile der Basis-Rente auf einen Blick
Die Basis-Rente gehört zur sogenannten Basisvorsorge, wird steuerlich also zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken der ersten Säule der Altersvorsorge zugeschrieben. Die Begriffe Basis-Rente und Rürup-Rente werden dabei im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet. Eingeführt wurde die Basis-Rente 2005 als Alternative zur Riester-Rente. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine staatlichen Zulagen. Dafür können Kunden von Steuervorteilen profitieren. Als private Altersvorsorge dient die Basis-Rente dazu, eine spätere Rentenlücke zu verringern oder zu schließen – für einen sorgenfreien Ruhestand ohne finanzielle Engpässe.
Sie können die geleisteten Beiträge zur Basis-Rente in der Steuererklärung als sogenannte Altersvorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. So vermindert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und es kann sich eine erhebliche Steuerersparnis ergeben – in Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Steuersatz, den geleisteten Beiträgen und dem absetzbaren Anteil der Vorsorgeaufwendungen.
Beiträge zur Basis-Rente können bis zum Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden (Höchstbetrag). Dieser Höchstbetrag wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2021 bei 25.787 Euro für einzelveranlagte Personen und bei 51.574 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Im Jahr 2021 sind 92 Prozent der Beiträge (begrenzt auf den Höchstbetrag) steuerwirksam. In Summe sind im Jahr 2021 so effektiv maximal 23.724 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 47.448 Euro (Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben abzugsfähig. Der steuerwirksame Anteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet. Bei Beamten und gleich zu behandelnden Personen (z. B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit Anspruch auf eine Altersversorgung aus dem Arbeitsverhältnis) reduziert sich der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Personen, die nicht zu den beiden vorgenannten Gruppen gehören (insbesondere Selbstständige) steht der Höchstbetrag jährlich in voller Höhe für Beiträge zur Basis-Rente zur Verfügung.
Der steuerwirksame Anteil der Beiträge zur Basis-Rente (begrenzt auf den Höchstbetrag) steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent des Höchstbetrages.
Jahr | Steuerwirksamer Anteil in Prozent |
2021 | 92 |
2022 | 94 |
2023 | 96 |
2024 | 98 |
2025 | 100 |
Die Förderung der Basis-Rente erfolgt durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase. In der Rentenphase werden die monatlichen Leistungen voll besteuert. Bei Renten, die in einer Übergangsphase bis 2039 beginnen, wird jedoch nur ein Teilbetrag der gesamten Rentenzahlung besteuert. Bei Rentenbeginn im Jahr 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil 81 Prozent. Er steigt jedes Jahr um ein Prozent. Ab dem Jahr 2040 beginnende Renten unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung.
Bei Renten, die bis zum Jahr 2039 beginnen, wird nur ein Teil der künftigen Rentenzahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr ab, in dem die Rente beginnt.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent |
2021 | 81 |
2022 | 82 |
2023 | 83 |
2024 | 84 |
2025 | 85 |
2030 | 90 |
2035 | 95 |
ab 2040 | 100 |
Für das Alter vorsorgen und dabei Steuervorteile nutzen: Die hier aufgeführten Informationen können Ihnen eine erste Übersicht über die Vorsorgemöglichkeiten mit der Basis-Rente geben.
Ganz besonders eignet sich das Rürup-Modell für alle Selbstständigen und Freiberufler. Diese haben für gewöhnlich keinen Anspruch auf die Förderung in einer Riester-Rente und finden in der Basis-Rente eine Alternative, um mit steuerlicher Förderung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Daneben ist die Basis-Rente eine private Rentenversicherung, die grundsätzlich jeder abschließen kann – auch Angestellte, Beamte oder sogar Studenten, die ihre Altersvorsorge aufstocken und von der Absetzbarkeit der Beiträge bei der Steuererklärung profitieren wollen. Ein großer Vorteil ergibt sich bei der Basis-Rente allerdings vor allem für Gutverdiener, bei denen sich aufgrund des hohen Steuersatzes der Steuervorteil besonders stark auswirken kann.
Beim Vergleich von Basis-Rente und Riester-Rente fällt vor allem auf, dass sich die Form der Förderung unterscheidet. Bei beiden können die eingezahlten Beiträge zwar steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Riester-Rente ist dies jedoch eher ein Nebeneffekt. Primär profitieren Kunden von jährlichen Zulagen. Bei der Basis-Rente funktioniert die Förderung dagegen ausschließlich über den Steuervorteil. Es hängt von den individuellen Voraussetzungen ab, ob sich ein Basis-Renten-Vertrag oder ein Riester-Vertrag besser als Vorsorgemodell eignet. Von den Zulagen der Riester-Rente profitieren vor allem Familien mit Kindern, während die Steuervorteile einer Basis-Rente sich besonders bei Gutverdienern auswirken. Die Ansparphase mit der Basis-Rente bietet zudem viel Flexibilität, zum Beispiel durch Zuzahlungen oder Herabsetzung von Beiträgen. Wir beraten Sie gern zu Ihrer individuellen Situation.
Bei der Basis-Rente kann die Anlageausrichtung von chancen- bis sicherheitsorientiert gewählt werden – je nach Renditeerwartung und Risikoneigung. Das Produktangebot der Altersvorsorge bietet zeitgemäße Garantieniveaus, die je nach Kundenwunsch am Ende der Ansparphase einen festgelegten Teil der eingezahlten Beiträge sichern. Damit werden dem Kunden auch in Zeiten von Null- und Negativzinsen attraktive Renditechancen ermöglicht. Durch die Kombination des starken und stabilisierenden Sicherungsvermögens mit zusätzlichen chancenorientierten Anlagen, wie z. B. Aktien, alternativen Anlagen, Unternehmens- oder Schwellenländeranleihen, lassen sich so attraktive und sichere Lösungen gestalten.
Die Basis-Rente können Sie auch gegen einen Einmalbeitrag abschließen. Dieses richtet sich an Menschen im rentennahen Alter, die vorhandenes Kapital in ein lebenslanges Zusatzeinkommen umwandeln möchten, oder auch an Menschen, die zum Beispiel eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhalten haben. Sie zahlen in diesem Fall einen Einmalbeitrag ein und erhalten daraus sofort oder später eine lebenslange Rente.
Die Basis-Rente hat viele Vorteile, allen voran die steuerliche Förderung. Die angesparten Beiträge sind zudem nur eingeschränkt pfändbar, im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt und werden weder bei einer Privatinsolvenz noch beim Hartz-IV-Antrag angerechnet. Auch bei Bezug einer Grundsicherung im Alter verbleibt ein Grundfreibetrag von mindestens 100 Euro im Monat. In der Ansparphase gibt es die Möglichkeit, Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag zu leisten. Ebenfalls lassen sich Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen während der Laufzeit herabsetzen. Die Basis-Rente garantiert eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Vom Versicherer erwirtschaftete Überschüsse können die vertraglich vereinbarte Rente erhöhen. Die ausgezahlten Renten sind bei der Basis-Rente immer mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Alter in der Regel geringer ist.
Die Ansprüche aus einer Basis-Rente sind nicht auf eine andere Person übertragbar oder vererbbar. Eine Auszahlung des angesparten Vermögens an die Erben im Todesfall ist nicht möglich. Es ist jedoch möglich, eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung abzuschließen. Die Leistungen der Hinterbliebenenversorgung können von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern sowie kindergeldberechtigten Kindern bezogen werden. Die Hinterbliebenen und andere Personen können zusätzlich über eine (nicht geförderte) Beitragsrückgewähr-Police mit einer Kapitalzahlung abgesichert werden.
Ansprüche aus einer Basis-Rente können nicht kapitalisiert werden. Daher ist eine einmalige Auszahlung des gesamten oder eines Teils des vorhandenen Vorsorgekapitals nicht möglich. Der Vertrag kann zwar gekündigt werden, die Kündigung führt jedoch nicht zur Auszahlung eines Rückkaufswerts, sondern nur zur Beitragsfreistellung. Das bis zur Beitragsfreistellung aufgebaute Vorsorgekapital wird dann ab Rentenbeginn als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.
Die Höhe des Steuervorteils ist abhängig vom eingezahlten Jahresbeitrag, vom individuellen Steuersatz des Versicherten und vom steuerwirksamen Anteil, den das Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigt. Im Jahr 2021 erkennt das Finanzamt 92 Prozent der Beiträge (begrenzt auf den Höchstbetrag als Sonderausgaben) an. Der Höchstbetrag beträgt im Jahr 2021 25.787 Euro bei Einzelveranlagung und 51.574 Euro bei Zusammenveranlagung. Der steuerwirksame Anteil steigt jedes Jahr bis 2025 um 2 Prozent. Ab dem Jahr 2025 können die gesamten Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Zudem wird auch der Höchstbetrag jährlich nach oben angepasst. Vom Finanzamt werden bei der Ermittlung des Höchstbetrags alle Altersvorsorgeaufwendungen einbezogen, also zum Beispiel auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken. Diese werden auf den Höchstbetrag angerechnet.
Die Leistungen aus einer Basis-Rente bei Erleben werden ab dem vertraglich definierten Auszahlungszeitpunkt in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt – bis zum Lebensende des Versicherten. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich. Der Rentenbeginn muss dabei zwischen dem vollendeten 62. und dem vollendeten 85. Lebensjahr liegen. Eine vorzeitige Auszahlung der Basis-Rente ist nicht möglich. Es gibt keine Mindestlaufzeit des Vertrages. Dadurch können Sie auch zu einem späten Zeitpunkt im Erwerbsleben mit der Basis-Rente noch kurzfristig eine Altersvorsorge abschließen.
Das Rürup-Vorsorgemodell wird nachgelagert besteuert, wie beispielsweise die gesetzliche Rente. Die nachgelagerte Besteuerung hat den Vorteil, dass der individuelle Steuersatz in der Lebensphase nach der Erwerbstätigkeit meist geringer ist als in der Ansparphase. Der zu versteuernde Anteil der Rente wird schrittweise angehoben. Im Jahr 2021 liegt der Besteuerungsanteil bei 81 Prozent. Wer erst ab 2040 in die Rentenphase kommt, muss seine komplette Rente versteuern. Für den Abschluss einer Basis-Rente fallen Kosten wie zum Beispiel Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten an. Diese können je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen.
Lohnt sich die Basis-Rente für Sie?
Die Basis-Rente ist vor allem durch den Sonderausgabenabzug eine attraktive Möglichkeit für die private Altersvorsorge. Ob sich die Basis-Rente grundsätzlich für Sie lohnt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Besonders interessant ist diese Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung für besserverdienende Selbstständige, die keine Versorgung über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder über Versorgungswerke (VW) erhalten, und für ältere Personen, die keine anderweitige Möglichkeit haben, eine geförderte Vorsorge zu erhalten.
Berechnen Sie hier unverbindlich Ihre Basis-Rente – egal ob Sie eine Einmalzahlung leisten oder einen laufenden Beitrag zahlen wollen.
Für das Alter vorsorgen und dabei Steuervorteile nutzen: Setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge jetzt mit der Basis-Rente von der Steuer ab – und sparen Sie so jeden Monat bares Geld. Wir beraten Sie gern persönlich.
Details der Basis-Rente (Rürup-Rente) im Überblick
Hier haben wir die wichtigsten Informationen zur Basis-Rente für Sie übersichtlich in einem PDF zusammengefasst.
Nähere Informationen zur Rürup-Rente
Detailinformationen zur Basis-Rente | PDF jetzt downloaden |
Informationsblatt zur EU-Vermittlerrichtlinie | PDF jetzt downloaden |
Zuverlässige Partner bei der Altersvorsorge
Für konkrete Produktlösungen arbeiten wir mit renommierten Partnern zusammen. Ihren individuellen Vorsorgebedarf besprechen wir gerne persönlich.
Andere Themen und Services zur Altersvorsorge