Ihr Traum vom Eigenheim muss kein Traum bleiben: Die Wohnungsbauprämie* – ein Zuschuss vom Staat – unterstützt Sie dabei und muss nicht zurückgezahlt werden. In Zeiten niedriger Zinsen ist dies besonders hilfreich, um das nötige Eigenkapital für eine Immobilie aufzubauen. Und das Beste: Ab dem Jahr 2021 werden die Rahmenbedingungen der Wohnungsbauprämie deutlich verbessert. Das heißt mehr Förderung vom Staat und damit mehr Geld für Ihr Eigenheim.
Die Wohnungsbauprämie* ist ein staatlicher Zuschuss zum Bausparvertrag, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen, renovieren oder modernisieren möchte. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Wohnungsbauprämie auf 10 % der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag. So sind über 50 % mehr Förderung als bisher für Sie drin. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten können, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
Der Gesetzgeber macht’s möglich: Bald gibt es deutlich mehr Geld vom Staat für Bausparer, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigenheims sparen. Was genau sich verändert und wie Sie von der neuen Prämie* profitieren – wir zeigen es Ihnen auf einen Blick.
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 Euro | 1.024 Euro |
Höhe der Prämie | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
Einkommensgrenze** | 25.600 Euro | 51.200 Euro |
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenze** | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.
** Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. Dies darf aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein.
Dank der deutlich erhöhten Einkommensgrenzen kommen ab 2021 mehr Bausparer in den Genuss der Förderung: Bis zu 60 % der deutschen Bevölkerung können dann die neue Wohnungsbauprämie erhalten.
Tragen auch Sie Ihren Immobilien-Traum nicht länger vor sich her. Wir beraten Sie gern – und mit der staatlichen Prämie und dem Sparplan kommen Sie schneller und günstiger ins eigene Zuhause.
Die Wohnungsbauprämie* dient laut Gesetzgeber dazu, „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ zu unterstützen. Mit diesem Begriff ist aber nicht zwangsläufig der Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes gemeint. Sie können die Prämie in Verbindung mit Ihrem Sparguthaben beispielsweise auch für Nebengebäude wie Garagen und andere Infrastruktur auf einem Grundstück verwenden. Welche Projekte sich so finanzieren lassen, können Sie unserer Übersicht entnehmen – von A bis Z.
Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, sind Sie nicht an die „wohnungswirtschaftliche Verwendung“ gebunden. In diesem Fall dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das Guthaben verfügen, inklusive der Wohnungsbauprämien aus den letzten sieben Sparjahren.
Sie möchten von den Neuerungen der Wohnungsbauprämie* profitieren? Wir beraten Sie gern.
* Es gelten Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Verwendungsregeln.