Diese Unterart der allgemeinen Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer für den Fall, dass er in seiner Eigenschaft als Bauherr aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist wichtig für die verantwortliche Absicherung einer Baustelle. Als Bedingungen müssen Bauvorschriften eingehalten und die Baustelle ausreichend gesichert werden. Bauherren haften für alle Schäden bei Unfällen, die auf ihrer Baustelle passieren. Zusätzlich zur finanziellen Wiedergutmachung sind sie verpflichtet zur Leistung von Schadensersatz und gegebenenfalls Gehaltsausfällen sowie lebenslanger Rente. Für alle diese Schadensfälle haftet die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Geschädigte wenden sich an den Bauherrn, Architekten oder Bauunternehmer, die gesamtschuldnerisch haften. Daher ist es wichtig, dass der Bauherr auch die sichere Vorgehensweise seiner Partner regelmäßig kontrolliert.
Empfehlenswert ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung insbesondere bei Projekten wie großen Umbauten, Neubau von Eigenheim oder Mehrfamilienhäusern, Sanierungen sowie umfangreichen energetischen Modernisierungen. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung beugt man einem finanziellen Ruin durch unvorhergesehene Zwischenfälle vor.
Das Bauen in Eigenregie kann bei einem Prämienzuschlag auch versichert werden. Das Haftpflichtrisiko des Grundstücks ist mindestens bis zur Bauabnahme und maximal bis zum Bezug des Gebäudes ebenfalls abgedeckt. Eigenschäden des Bauherrn sind durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt (Bauwesenversicherung).