Kreditsicherheiten beschreiben die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Kreditgeber als Absicherung für sein gegebenes Darlehen dienen sollen. Falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Kreditraten nachzukommen, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, die Sicherheiten als Ausgleich zu nutzen. Das Kreditinstitut sichert sich somit gegen einen Zahlungsausfall des Schuldners ab.
Kreditsicherheiten sind eine Voraussetzung dafür, dass ein Kredit von einer Bank vergeben wird. Es gibt unterschiedliche Arten von eingesetzten Sicherheiten, die sich nach der Art und der Höhe des Kredits richten.
Grundsätzlich wird zwischen Real-/Sachsicherheiten und Personensicherheiten unterschieden. Bei Personensicherheiten haftet nicht der Kreditnehmer, sondern eine dritte Person für das Darlehen. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, ist diese Person zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Bei Real-/Sachsicherheiten vergibt der Kreditnehmer dem Kreditgeber Rechte für Dinge.
Zu den personenbezogenen Sicherheiten gehören unter anderem:
Zu den Real-/ Sachsicherheiten gehören unter anderem:
Kredite dürfen von Banken nicht willkürlich vergeben werden, sondern sie unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften und Pflichten. So sind Banken unter anderem dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu prüfen. Größere Anschaffungen wie Immobilien oder Fahrzeuge können oft nicht über das Einkommen abgedeckt werden, wodurch entsprechende Kreditsicherheiten Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben.