Was Sie über die Schufa wissen sollten
Bevor ein Vertrag zustande kommt, holen viele Unternehmen Erkundigungen über die finanzielle Situation des potenziellen Käufers ein. Dabei bedienen sie sich Auskunfteien wie der Schufa. Doch nur wenige Verbraucher wissen, wie die Schufa arbeitet und welche Leistungen sie erbringt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schufa finden Sie hier.
Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – kurz Schufa – sammelt Daten der Bürger, damit sich diese zu bestimmten Anlässen als zahlungsfähig ausweisen können. Die Schufa-Vertragspartner, zu denen auch Banken und Sparkassen zählen, erhalten von der Schufa Informationen zur Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Person. Diese Zahlungsfähigkeit wird auch Bonität genannt. Bei der Schufa handelt es sich nicht – wie oft vermutet – um eine Behörde, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die Schufa Holding AG hat ihren Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
Die Schufa speichert neben persönlichen Daten wie Name und Geburtsdatum auch Informationen, die von Vertragspartnern zu einer Person gemeldet werden. Das können zum Beispiel Daten zur Eröffnung eines Girokontos, zur Ausgabe einer Kreditkarte oder zum Abschluss eines Kreditvertrags sein. Zudem nimmt die Auskunftei Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen auf, etwa bei einer eidesstattlichen Versicherung oder Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. Das Unternehmen Schufa speichert auch sogenannte Negativmerkmale wie Zahlungsausfälle oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Ausdrücklich betont die Schufa jedoch, dass sie keine Informationen zu den folgenden Punkten erfasst: Vermögen und Einkommen, Kaufverhalten, Beruf, Lebenseinstellungen, Konfession, politische Orientierung, Familienstand sowie Nationalität. Man muss also kein deutscher Staatsbürger sein, um erfasst zu werden. Nach eigenen Angaben bezieht die Schufa auch keine Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter.
Neben Banken und Sparkassen gehören zu den Schufa-Vertragspartnern zum Beispiel Mobilfunkanbieter oder Versandhändler. Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen wie Vermieter können Auskünfte einholen. Dabei beruht die Arbeitsweise auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Die Vertragspartner melden der Schufa Informationen und erhalten ihrerseits bei „berechtigtem Interesse“ eine Schufa-Auskunft über die Bonität des Verbrauchers. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmen mit einer Dienstleistung oder Lieferung in Vorleistung geht und damit ein wirtschaftliches Risiko trägt.
Viele Verträge enthalten die sogenannte Schufa-Klausel. Der Verbraucher erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass ein Unternehmen, mit dem er einen Vertrag schließt, seine Daten an die Schufa weitergeben darf. Gleichzeitig erhält das Unternehmen eine Bonitätsauskunft von der Schufa über den Verbraucher.
Jede Person hat das Recht, der Schufa-Klausel nicht zuzustimmen. Doch es gilt zu beachten, dass die Streichung dieser Klausel aus dem Vertrag negative Folgen haben kann, ganz konkret kann das bedeuten, dass der Vertrag nicht zustande kommt, der Verbraucher den Kredit oder das Handy also nicht erhält.
Ja, es gibt sogenannte schufafreie Kredite. Auch diese Kredite oder Kredite ohne Schufa werden nicht ohne Blick auf Daten vergeben, die in einer Auskunftei gespeichert sind. Eine schlechtere Bonität des Verbrauchers hat zur Folge, dass der Kredit mit höheren Zinssätzen angeboten wird.
Zu einer Schufa-Auskunft berechtigte Unternehmen sehen nur solche Informationen, die für den konkret abzuschließenden Vertrag relevant sind. Bei der Eröffnung eines Girokontos erfahren sie zum Beispiel, ob der Verbraucher Inhaber einer Kreditkarte ist oder einen Immobilienkredit aufgenommen hat. Zudem können bestimmte Unternehmen wie Banken oder Leasingunternehmen Informationen zum sogenannten nicht vertragsgerechten Verhalten (A-Auskünfte) einsehen. Nicht vertragsgerechtes Verhalten kann zum Beispiel bedeuten, dass offene Rechnungen nicht beglichen werden.
Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen dagegen sehen nur, ob es bislang zu Zahlungsschwierigkeiten kam (B-Auskünfte). Um Vertragspartner der Schufa zu werden, müssen Unternehmen zahlreiche Anforderungen erfüllen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz.
Wie alle anderen Auskunfteien ist die Schufa per Ge-setz dazu verpflichtet, jedem Bürger einmal jährlich auf Nachfrage eine Selbstauskunft zu erteilen. Damit ist es Verbrauchern möglich zu erfahren, welche Informationen zur eigenen Person gespeichert werden und an wen sie weitergeleitet werden. Die BW-Bank empfiehlt, dieses Angebot zu nutzen.
Die damit einhergehende Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz ist kostenlos. Das dazugehörige Formular lässt sich hier herunterladen. Bitte beachten Sie: Diese Übersicht über die eigenen Daten sollte nicht mit der Bonitätsauskunft verwechselt werden. Sie enthält sensible personenbezogene Daten, die nicht an Dritte wie Vermieter weitergereicht werden sollten.
Die kostenpflichtige Schufa-Bonitätsauskunft gibt Verbrauchern eine Auskunft über ihre Kreditwürdigkeit, die sie an potenzielle Vermieter und andere Geschäftspartner weiterreichen können. Diese Bonitätsauskunft umfasst zwei Dokumente: Das zur Weitergabe gedachte Papier enthält nur die Informationen, die nötig sind, um Vertrauen aufzubauen. Das zweite Dokument enthält alle Schufa-Daten zur eigenen Person und ist für die persönliche Verwendung gedacht. Die Schufa-Bonitätsauskunft können Sie hier anfordern.
Auskünfte der Schufa haben keine bestimmte Gültigkeitsdauer. Die Dokumente verlieren schnell an Aktualität, da sich die Bonität einer Person rasch ändern kann. Erfahrungsgemäß machen Vermieter und andere Vertragspartner eine Angabe dazu, wie alt die Schufa-Auskunft höchstens sein darf.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die zu Ihrer Person gespeicherten Daten nicht aktuell oder falsch sind, sollten Sie sich umgehend an die Schufa wenden. Dort wird der Sachverhalt geklärt. Ist eine gespeicherte Information nachweislich falsch, wird sie korrigiert. Es ist hilfreich, Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen und Kopien von Dokumenten mitzusenden, die den Sachverhalt verdeutlichen (zum Beispiel Quittungen oder Löschungsbescheide).
Beim Scoring handelt es sich um ein statistisches Verfahren, das die Schufa und andere Auskunfteien anwenden. Mit der Abfrage bestimmter zahlungsrelevanter Angaben ermittelt sie die Bonität eines Kreditinteressenten. Wenn Sie bei der Schufa eine Selbstauskunft anfordern, hat das jedoch keinen Einfluss auf Ihre Bonität.
Neben der Schufa gibt es in Deutschland drei weitere große Auskunfteien: Creditreform, Bürgel und Infoscore.
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