Damit ein Auto auf der Straße fahren darf, braucht es eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin muss diese abschließen. Sie schützt vor Kosten, wenn Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug Personen- oder Sachschäden zufügen. Außerdem schützt sie Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Wenn Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kombinieren, sind auch Schäden an Ihrem eigenen Auto versichert.
Eine gute Kfz-Versicherung finden Sie, indem Sie einerseits die Preise, andererseits aber auch die Leistungen vergleichen. So sparen Sie unter Umständen Geld und genießen dennoch eine gute Absicherung. Achten Sie beim Vergleich unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme. Bei einer Selbstbeteiligung sollte diese im Schadensfall auch für Sie stemmbar bleiben.
In der Regel beginnt das Versicherungsjahr für die Autoversicherung jeweils am 1. Januar. Weil die Kündigungsfrist bei Autoversicherungen normalerweise einen Monat beträgt, müssen Sie also spätestens zum 30. November kündigen, um zu Beginn des neuen Jahres zu wechseln. Zu diesem Stichtag muss die Kündigung beim alten Anbieter eingegangen sein. Prüfen Sie am besten Ihren eigenen Vertrag, um sicherzugehen, dass bei Ihnen kein anderer Stichtag vorliegt.
In bestimmten Fällen ist eine Kündigung auch während des Versicherungsjahrs möglich. So haben Sie zum Beispiel bei Beitragserhöhungen die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Information zu kündigen. Das gilt jedoch beispielsweise nicht, wenn Sie nach einem Unfall in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurden und sich dadurch im nächsten Jahr der Beitrag erhöht. Wenn
Sie Ihr Auto wechseln (zum Beispiel bei Verkauf) oder nach einem Unfall, den Sie der Versicherung melden, können Sie die Versicherung ebenfalls während des Jahres kündigen.
Tipp: Wenn Sie sich für den Schadensfall auf eine Partnerwerkstatt festlegen, bietet Ihnen unser Versicherer zahlreiche Vorteile – vom VIP-Service über den Hol- und Bringservice bis hin zum kostenlosen Ersatzfahrzeug während der Reparatur. Die Partnerwerkstätten arbeiten nach Herstellervorgaben und verwenden ausschließlich Originalersatzteile. Die Zahlung wird direkt zwischen dem Versicherer und der Partnerwerkstatt geregelt, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Sie bekommen außerdem eine längere Garantie auf die Reparatur und erhalten 20 Prozent Rabatt auf den Teil- oder Vollkaskobeitrag.
Kfz-Haftpflichtversicherung | Kfz-Haftpflichtversicherung mit Teilkasko |
Kfz-Haftpflichtversicherung mit Vollkasko | Kfz-Haftpflichtversicherung mit Vollkasko und Topschutz (für Elektro- und Hybridautos) |
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Deckungssumme für Sachschäden in der Kfz-Haftpflicht | 100 Mio Euro | 100 Mio Euro | 100 Mio Euro | 100 Mio Euro |
Deckungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht | 15 Mio Euro | 15 Mio Euro | 15 Mio Euro | 15 Mio Euro |
Feuer, Explosion, Diebstahl und Glasbruch | – | |||
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen | – | |||
Selbstverschuldete Unfälle | – | – | ||
Zusammenstoß mit Tieren und Tierbiss | – | |||
Folgeschäden aus Tierbiss | – | bis 5.000 Euro | bis 5.000 Euro | bis 10.000 Euro |
Akku-Absicherung | – | – | bis 10.000 Euro | |
Schäden an einer zu Hause installierten Wallbox bis 1.000 Euro | – | – | – |
Berechnen Sie online Ihre Versicherung und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrem bestehenden Vertrag.
Wenn wir über unseren Versicherungspartner ein besseres Angebot in Sachen Preis und Leistungen machen können, erhalten Sie ein Vertragsangebot für eine neue Kfz-Versicherung, die passgenau auf Sie zugeschnitten ist.
Achten Sie auf eine fristgerechte Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung. Meist ist der Stichtag für den Versicherungswechsel der 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar.
Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben am besten postalisch per Einschreiben. So haben Sie einen Beweis, dass die Kündigung zum Stichtag beim alten Kfz-Versicherer bereits eingegangen war.
Tipp: Auch mit dem E-Bike ist ein Unfall schnell passiert. Mit dem E-BikeSchutz der SV SparkassenVersicherung genießen Sie die Vorteile einer Vollkaskoversicherung und eine schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung.
In der Regel läuft ein Versicherungswechsel fürs Auto bei uns in folgenden drei Schritten ab:
Wichtig: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist. Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen der Kfz-Versicherung. Wir empfehlen eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen pro geschädigter Person. Beziehen Sie gegebenenfalls auch die Höhe der Selbstbeteiligung in den Vergleich ein. Achten Sie außerdem darauf, die alte Versicherung erst dann zu kündigen, wenn Sie die neue abgeschlossen haben. Berücksichtigen Sie im Vorfeld Kündigungstermine. In der Regel müssen Kfz-Versicherungen für einen Wechsel zum neuen Jahr bis zum 30. November des Vorjahrs gekündigt werden. Prüfen Sie dennoch, ob in Ihrem Vertrag dazu Abweichungen vorliegen.
In der Regel können Sie Ihre Autoversicherung zum 1. Januar eines Jahres wechseln, wenn Sie die alte Versicherung bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt haben. Während des Versicherungsjahres ist eine Kündigung beispielsweise bei Beitragserhöhungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Nachricht möglich. Außerdem können Sie Ihre Versicherung wechseln, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder nach einem Unfall, den Sie der Versicherung gemeldet haben.
In der Regel können Sie einmal jährlich wechseln. Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten. Normalerweise müssen Sie dabei für einen Versicherungswechsel zum 1. Januar bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt haben.
Ja, eine außerordentliche Kündigung nach einem Unfall, den Sie der Versicherung gemeldet haben, ist grundsätzlich möglich.
Ja, in bestimmten Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Dazu gehört etwa eine Beitragserhöhung, ein Fahrzeugwechsel oder ein Unfall mit dem Fahrzeug, den Sie der Versicherung gemeldet haben. Die Kündigungsfrist liegt dann bei vier Wochen nach dem Ereignis.
Es greift, wenn Ihre Autoversicherung den Versicherungsbeitrag erhöht, Sie das jeweilige Auto verkaufen oder bei einem Schaden, den die alte Versicherung reguliert hat.
Nein, unser Versicherungspartner informiert die Zulassungsstelle über den neuen Vertrag. Nachdem Sie den alten Vertrag gekündigt haben, informiert der jeweilige Versicherer darüber ebenfalls die Zulassungsstelle.
Mit einer Autoversicherung über unseren Versicherungspartner, die SV SparkassenVersicherung, genießen Sie ein ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis und sofortige Hilfe im Schadensfall – rund um die Uhr. Eine hohe Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden in der Schadensabwicklung und zahlreiche mögliche Zusatzleistungen sprechen für sich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir beraten Sie gern zu einer für Sie optimalen Kfz-Versicherung.
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