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Aufteilungsplan

Ein Aufteilungsplan ist gesetzlich nach § 7 Abs. IV WEG wie folgt definiert: „Eine durch die Bau­behörde bestätigte Bau­zeichnung, aus der die Gebäude­aufteilung sowie die Lage und Größe der im Sonder­eigentum und der im Gemeinschafts­eigentum stehenden Gebäude hervor­gehen“. Somit ist der Aufteilungsplan wichtiger Teil des Prozesses beim Immobilienverkauf. Dieser Plan wird der Eintragungsbewilligung zur Eintragung von Wohn- und Teileigentum im Grundbuch beigelegt.

Wohneinheiten

Deshalb ist der Aufteilungsplan für den Kauf- und Verkaufs­prozess von Häusern, Wohnungen und anderem Wohneigentum sehr wichtig. Immobilien sind häufig in verschiedene Wohneinheiten unterteilt. Diese Wohnein­heiten in beispielsweise Mehrfamilien- oder Zwei­familien­häusern müssen im Aufteilungsplan als abgeschlossene Einheiten klar gekennzeichnet sein. Typische Stilmittel hierfür sind farbliche Markierungen wie rote Umrandung­en oder auch Schraffierungen.

Gestaltung des Aufteilungs­plans

Oft stimmt der Aufteilungsplan, der auch als Teilungsplan bezeichnet wird, mit den Bauplänen für die Baugeneh­migung überein. Er enthält Ansichts­zeichnung­en sowie Zeichnungen von Grundriss und Schnitt, die auf den Bauzeichnungen basieren.

Mit dem Aufteilungsplan kann man die Abgrenzung der Wohn- und Eigentumseinheiten darstellen. Auch Sondereigentum und Gemeinschafts­eigentum sollen hier gekennzeichnet werden. Für den Aufteilungsplan ist allerdings der Nutzungszweck von Sondereigentum nicht relevant. Die einzelnen Räume sind mit Nummern oder Farben markiert. Die Darstellung von Lage, Größe und Standort erklären den Kontext des Gebäudes oder Gebäudekomplexes.

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