Ein Aufteilungsplan ist gesetzlich nach § 7 Abs. IV WEG wie folgt definiert: „Eine durch die Baubehörde bestätigte Bauzeichnung, aus der die Gebäudeaufteilung sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäude hervorgehen“. Somit ist der Aufteilungsplan wichtiger Teil des Prozesses beim Immobilienverkauf. Dieser Plan wird der Eintragungsbewilligung zur Eintragung von Wohn- und Teileigentum im Grundbuch beigelegt.
Deshalb ist der Aufteilungsplan für den Kauf- und Verkaufsprozess von Häusern, Wohnungen und anderem Wohneigentum sehr wichtig. Immobilien sind häufig in verschiedene Wohneinheiten unterteilt. Diese Wohneinheiten in beispielsweise Mehrfamilien- oder Zweifamilienhäusern müssen im Aufteilungsplan als abgeschlossene Einheiten klar gekennzeichnet sein. Typische Stilmittel hierfür sind farbliche Markierungen wie rote Umrandungen oder auch Schraffierungen.
Oft stimmt der Aufteilungsplan, der auch als Teilungsplan bezeichnet wird, mit den Bauplänen für die Baugenehmigung überein. Er enthält Ansichtszeichnungen sowie Zeichnungen von Grundriss und Schnitt, die auf den Bauzeichnungen basieren.
Mit dem Aufteilungsplan kann man die Abgrenzung der Wohn- und Eigentumseinheiten darstellen. Auch Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sollen hier gekennzeichnet werden. Für den Aufteilungsplan ist allerdings der Nutzungszweck von Sondereigentum nicht relevant. Die einzelnen Räume sind mit Nummern oder Farben markiert. Die Darstellung von Lage, Größe und Standort erklären den Kontext des Gebäudes oder Gebäudekomplexes.