Die Baugenehmigung ist ein von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellter schriftlicher Bescheid, der versichert, dass dem beantragten Bauvorhaben (Bauantrag) nach öffentlichem Recht keine Hürden entgegenstehen. Bauvorhaben können sowohl Neubau, Umbau als auch ein veränderter Nutzungszweck oder ein Abbau sein. Die Genehmigung eines Bauantrags ist sowohl befristet als auch gebührenpflichtig und kann an Auflagen gebunden sein. Um zu erfahren, ob eine Baugenehmigung für ein Projekt beantragt werden muss, ist eine Bauvoranfrage sinnvoll.
Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. So gibt es zum Beispiel unterschiedliche Anforderungen an zulässige Größen für genehmigungsfreie Gartenhäuser oder fertige Bausätze aus dem Fachhandel. Besonders kritisch sind Räume, die als Aufenthalt für Personen geeignet und gedacht sind.
Als Antragsteller einer Baugenehmigung muss man vor allem auf die Vollständigkeit der Unterlagen im Antrag achten. Eine Baugenehmigung kann nämlich wegen Unvollständigkeit abgelehnt werden. Ist die Baugenehmigung erteilt worden, muss man mit dem Bauprojekt innerhalb von drei Jahren beginnen und darf es maximal ein Jahr pausieren. Je nach Bundesland wird die Genehmigung für ein bis vier Jahre erteilt. Es ist auch möglich, eine Baugenehmigung mit einem Antrag für die Dauer eines Jahres verlängern zu lassen.
Das Baugenehmigungsverfahren kann den Antragsteller 25 Prozent des Bauprojekts kosten und mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam.