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Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen wird in § 1 BSpKG geregelt. Ein Bauspardarlehen ist das Darlehen einer Bausparkasse, auf welches der Bausparer nach Erfüllung der Mindestansparung und nach Erreichen der für die Zuteilung der Bauspar­summe erforderlichen Bewertungszahl einen Rechtsanspruch hat.

Ein Bauspardarlehen ist ein besonders zinsgünstiges Darlehen, dessen Zinssatz unabhängig vom Kapitalmarkt für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben ist. Zudem sind dabei jederzeit Sondertil­gungen möglich. Beim Bauspar­darlehen handelt es sich um ein unkünd­bares, in der Regel nachrangig abzusicherndes Tilgungs­darlehen in der Höhe des Unterschieds­betrages zwischen der Bausparsumme und dem zum Zeitpunkt der Zuteilung angespar­ten Bauspar­guthaben. Es darf nur für wohn­wirt­schaftliche Maßnahmen verwendet werden. Zur Verzinsung und Tilgung ist in den meisten Bauspartarifen monatlich ein gleichbleibender Rückzahlungsbetrag zu leisten.

Bauspardarlehen sind in der Regel durch Grundpfandrechte an einem inländischen Pfandobjekt (= Grundstück oder grund­stücksgleiches Recht) zu sichern. Mit Zustimmung der Bausparkasse kann das Bauspardarlehen auch durch ein Grund­pfandrecht an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gesichert werden (Auslands­immobilie).

Das durch Grundpfandrecht zu sichernde Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 Prozent des Beleihungswertes des Pfandobjekts nicht übersteigen. Als weitere Voraus­setzung für die Gewährung eines Bauspar­darlehens kann die Bausparkasse den Nachweis für den Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangen.

Bauspartarife

Bei einem Bauspardarlehen gibt es verschiedene Tarifoptionen. Im Wesentlichen unterteilt man sie in drei Optionen:

  • Finanzierungsbauspartarife
  • Prämienbausparen
  • reines Rendite­bausparen mit Darlehensverzicht

Beim Finanzierungsbausparen gibt es sehr günstige Darlehenszinsen sowie Guthaben­zinsen. Teilweise müssen nur 30% der Bausparsumme selbst angespart werden. Prämienbausparer sind überwiegend Berufsstarter, die eine Wohnungsbauprämie erhalten. Den Tarif reine Renditebausparer mit Darlehensverzicht nutzen viele Darlehensnehmer, um Geld zinsünstig anzusparen und nicht unbedingt für Bauprojekte.

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