Unter Fremdkapital ist eine Geldsumme zu verstehen, die ein Kreditnehmer nicht aus eigenen Mitteln aufbringt. Dieses Kapital wird für einen bestimmten Zeitraum in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Der Kreditgeber erhält dafür Zinsen. Bei der Darlehensform kann es sich um ein Annuitätendarlehen oder um ein Festdarlehen handeln.
Die Darlehensraten sind bei einem Annuitätendarlehen immer gleich. Die Rate besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Bei Vertragsabschluss wird ein Zinssatz vereinbart, der über die gesamte Laufzeit gilt. Während der Darlehenslaufzeit erhöht sich der Tilgungsanteil der Rate und der Zinsanteil sinkt. Grund dafür ist die fortlaufende Tilgung.
Bei einem Festdarlehen handelt es sich um ein endfälliges Darlehen. Anders als beim Annuitätendarlehen wird keine Darlehensrate gezahlt, die Rückzahlung erfolgt am Ende der Zinsbindung in einer Summe. Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer lediglich Zinsen. Der Tilgungsanteil fließt z.B. in einen Bausparvertrag, der am Ende der Zinsbindung das Festdarlehen zu Teilen oder vollständig ablöst.
Der Bedarf an Fremdkapital errechnet sich aus der Differenz der ermittelten Bau- und Nebenkosten beziehungsweise des Kaufpreises und der Nebenkosten abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals.
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