Unter Landesbausparkasse (LBS) versteht man eine öffentlich-rechtliche Bausparkasse der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf der Grundlage des Bausparkassengesetzes das Bausparkassengeschäft betreibt. Sie agiert nach den Prinzipien eines Kollektivsystems, das allen Bausparkassen in Deutschland zugrunde liegt. Ein solches System nutzt die ökonomische Vorteilhaftigkeit des kollektiven Sparens gegenüber dem individuellen Sparvolumen.
Die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen ist das zentrale Sekretariat der Landesbausparkassen. Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Interessensvertretung von Bausparern und Landesbausparkassen vor Regierung, Behörden und Verbänden. Insgesamt gibt es acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind.
Die Landesbausparkassen teilen sich in acht regionale Gebiete auf, die aus einzelnen Bundesländern oder einer Gruppe dieser bestehen. Durch die regionale Aufteilung stehen die Landesbausparkassen untereinander nicht im Wettbewerb. Die folgenden deutschen Landesbausparkassen decken momentan etwa ein Drittel des gesamten Bausparmarktes in Deutschland ab:
Die Landesbausparkassen sind entweder
Die LBS Nord, LBS Süd und LBS West sind Anstalten des öffentlichen Rechts, während die LBS Hessen-Thüringen und die LBS Saar eine Einrichtung beziehungsweise ein Bereich der jeweiligen Landesbank sind. Bei der LBS Ost und der LBS Schleswig-Holstein-Hamburg handelt es sich um Aktiengesellschaften – sie gehören aber unter anderem aufgrund ihres öffentlichen Auftrags zur Gruppe der öffentlichen Bausparkassen.