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Teilungserklärung

(§ 8 WEG). Erklärung des Grundstücks­eigentümers gegenüber dem Grund­buchamt, dass der Besitz an dem Grund­stück in Miteigentums­anteile aufgeteilt ist, die mit Sonder­eigentum einhergehen (= Wohneigentums­­rechte). Mit der Anlegung aller Wohnungsgrund­bücher wird sachenrechtlich das Wohnungs- und Teileigentum begründet (§ 2 WEG).

Der Teilungs­erklärung ist zu entnehmen, welche Teile der Immobilie in Sonder­eigentum stehen und welche Gemeinschafts­eigentum sind. Zudem sind besondere Nutzungs­rechte (z. B. Stellplätze) ausgewiesen. Die Teilungs­erklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungs­grundbücher. Danach erst können Miteigentums­anteile belastet werden.

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