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Zinsbindung

Kreditnehmer und Kreditgeber können bei Darlehensabschluss eine Zinsbindung vereinbaren. Darunter ist der Zeitraum zu verstehen, in dem der Zinssatz fest ist und nicht sinken oder steigen kann – auch nicht, wenn sich der Marktzins ändert. Kredite mit einer festen Zinsbindung bleiben so von aktuellen Veränderungen auf dem Markt unberührt.


Große Bedeutung hat die Zinsbindung bei Immobilienfinanzierungen. I.d.R. werden Zinsbindungen von 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart. Zinsbindung bedeutet für den Kreditnehmer Planungssicherheit und zugleich eine Absicherung gegen steigende Zinsen.

Je länger die Zinsbindung festgelegt wird, desto höher fällt i.d.R. auch der Zinssatz aus. Wenn Kreditnehmer und Kreditgeber keine Zinsbindung im Darlehensvertrag vereinbaren, spricht man von einer variablen Verzinsung. Diese wird in regelmäßigen Abständen von drei Monaten den entsprechenden Marktverhältnissen angepasst. Grundlage ist hier ein Referenzzinssatz, der sog. Drei-Monats-EURIBOR.

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