Überblick

Ihre Überweisungen – ab 5. Oktober 2025 schneller und sicherer

Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echt­zeit­überweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei Ihrer BW-Bank.

Wichtiger Hinweis - Ihre Zustimmung ist gefragt

Falls Sie noch nicht zugestimmt haben, bitte wir Sie um Ihre aktive Zustimmung. Nur so können wir auch in Zukunft zuverlässig für Sie da sein.
Bitte nehmen Sie sich deshalb kurz Zeit. Das geänderte Preis– und Leistungsverzeichnis und das Bedingungswerk wurde Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank!

Echtzeit­überweisung – sekundenschnell ist einfach

Mit der Echtzeit­überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zu jeder Zeit überweisen – mit Empfänger­überprüfung

Echtzeit­überweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder in der App BW-Bank beauftragt werden, sondern zum Beispiel auch über das Selbst­bedienungs-Terminal in der Filiale. Je nach Verfahren können Sie Echtzeitüberweisungen auch als minutengenaue Daueraufträge und Terminüberweisungen einreichen.

Ihre Aufträge werden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. Die neue Empfänger­überprüfung für Über­weisungen, Echtzeit­überweisungen und Dauer­aufträge schafft mehr Sicherheit. Vor Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name der angegebenen Empfängerin oder des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt.

Überblick im Zahlungsverkehr

Echtzeit­überweisung – jederzeit und an jedem Ort

Überall nutzbar: Echtzeit­überweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, in der App BW-Bank oder zum Beispiel auch am Selbstbedienungs-Terminal Ihrer Filiale.

Neue Funktionen: Echtzeitüberweisungen können ab 5. Oktober 2025 auch als minutengenauer Dauerauftrag oder als Terminüberweisung eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.

Ohne Zusatzkosten. Ohne Betragsgrenze. In Echtzeit.

Unbegrenzte Beträge: Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betragsobergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking bleiben bestehen.

Gleiche Kosten wie Standard­überweisungen: Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung.

Rund um die Uhr: Echtzeitüberweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.

Zahlungs­sicherheit durch Empfänger­überprüfung

Verpflichtende Prüfung des Empfänger­namens: Alle Überweisungen und Echtzeit­überweisungen werden künftig geprüft. Das gilt auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen.

Schnelle Rückmeldung: Das Ergebnis der Empfänger­überprüfung wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Anschließend können Sie die Zahlung freigeben, korrigieren oder stornieren.

Statusmeldungen für Ihre Echtzeitüberweisungen

Schnelle Statusinformation: Nach Ausführung eines Echtzeit­überweisungs­auftrages werden Sie innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg informiert.

Kostenfreie Benachrichtigung: Die Benachrichtigung erfolgt zum Beispiel über den Echtzeit­überweisungs­wecker im Online-Banking. Jetzt gleich online freischalten.

Empfängerüberprüfung

Empfänger­überprüfung bei ausgehenden Überweisungen

Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei Überweisungen automatisch geprüft, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeit­überweisungen, Daueraufträge und Terminüber­weisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden.

Folgende Rückmeldungen sind möglich:

  • Übereinstimmung: Name und IBAN stimmen vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung: Name und IBAN stimmen fast überein. Der korrekte Name wird angezeigt. Dieser kann übernommen oder geändert werden.
  • Keine Übereinstimmung: Die Angaben stimmen nicht überein.
  • Prüfung nicht möglich: Die Empfängerbank liefert keine Rückmeldung oder das Zielkonto ist kein Girokonto. 

Nach der Prüfung entscheiden Zahlerinnen und Zahler selbst, ob die Zahlung freigegeben wird. Bei einer Abweichung haftet die BW-Bank nicht für eine Fehlüberweisung.

Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird das in den Auftragsdetails angezeigt. Die Empfänger­überprüfung erfolgt nicht bei allen Zahlungen. Zum Beispiel ist keine Prüfung möglich bei Überweisungen an ein Sparkonto oder ein Kreditkonto. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Hinweis.

Ab dem 5. Oktober 2025 wird vor jeder Überweisung automatisch geprüft, ob der Empfänger­name mit dem Namen oder der Bezeichnung des Kontoinhabers beim Empfänger­institut übereinstimmt. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden zurück. Abhängig vom Prüf­ergebnis entscheiden Sie, ob die Zahlung freigegeben oder abgelehnt wird. Dazu erhalten Sie erläuternde Hinweise. Wenn Sie trotz abweichendem Empfänger­namen weitermachen, haftet die BW-Bank nicht für Fehl­überweisungen. Sie können auch die vorgelegten Korrektur­vorschläge übernehmen oder die Überweisung ändern. Stimmen der Empfänger­name und der Name oder die Bezeichnung des Konto­inhabers vollständig überein, müssen Sie nach der Dateneingabe nicht tätig werden. Sie sehen dann das Prüfergebnis nach Auftrags­erteilung in den Auftrags­details als Hinweis „Überprüfte Empfängerin oder Überprüfter Empfänger“. Die Empfänger­überprüfung wird nicht in allen Fällen durchgeführt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie an ein Sparkonto oder an ein Kreditkonto überweisen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Hinweis.

Hinweise für App BW-Bank und Banking Software

Technische Anpassungen durch neue gesetzliche Vorgaben

Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten eingeführt – beispielsweise die Empfänger­überprüfung sowie Daueraufträge und Termin­überweisungen in Echtzeit. Diese neuen Funktionen erfordern auch Anpassungen an den von Ihnen genutzten Apps und Anwendungen.

Die von Ihrer BW-Bank angebotenen Apps wie die App BW-Bank werden rechtzeitig mit allen notwendigen Aktualisierungen versorgt. Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen oder anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Wichtig für Nutzerinnen und Nutzer der „App BW-Bank“

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum 05.10.2025 die aktuelle Version der App BW-Bank auf Ihrem Endgerät nutzen. Beachten Sie, dass mit älteren Versionen der App ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen mit Empfänger­überprüfung mehr eingereicht werden können.

FAQ

Fragen & Antworten

Ich bin Privatkundin oder Privatkunde – was muss ich zur neuen Echtzeit-Regulierung wissen?

Als Privatkundin oder Privatkunde profitieren Sie von schnelleren Zahlungen (innerhalb von 10 Sekunden), mehr Transparenz und zusätzlicher Sicherheit durch eine IBAN-Namens­prüfung. Die Nutzung von Echtzeit­überweisungen ist freiwillig – klassische Überweisungen bleiben weiterhin möglich, durchlaufen zukünftig aber die Empfänger­überprüfung.

Ich möchte die Empfängerüberprüfung nicht nutzen. Was kann ich tun?

Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Empfänger­überprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden.

Wie kann ich über den Status meiner Echtzeit­überweisung informiert bleiben?

Im Online-Banking können Sie sich jederzeit über Ihre Umsatzanzeige oder den Echtzeit­überweisungs­wecker über den Status Ihrer Echtzeit­überweisung informieren. Haben Sie noch keinen Echtzeit­überweisungs­wecker gestellt, können Sie das gleich hier erledigen.

Wie erfolgt die Rückerstattung bei fehlgeschlagener Echtzeit­überweisung?

Falls Ihre Echtzeit­überweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt werden kann, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Bitte warten Sie mit einer erneuten Überweisung an dieselbe Empfängerin oder denselben Empfänger etwas ab, da es in seltenen Fällen zu einer nachträglichen Belastung kommen kann.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Überweisungen auf meine eigenen Girokonten?

Ja, die Empfänger­überprüfung ist grundsätzlich auch bei einer Überweisung auf eigene Konten bei der BW-Bank oder einer anderen Bank verpflichtend. Ausnahmen gelten jedoch für Konten, die keine Girokonten sind, zum Beispiel Festgeld-
oder Sparkonten.

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