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PSD2

Update für Ihr Online-Banking und Ihre Zahlungen im Internet

 

PSD2

Update für Ihr Online-Banking und Ihre Zahlungen im Internet

 
  • Schnelleres und bequemeres Online-Banking
  • Höhere Sicher­heit
  • Stärkerer Verbraucherschutz
 
Überblick

Durch PSD2 ist Online-Banking bequemer, schneller und sicherer.

Seit dem 14. September 2019 setzen die BW-Bank und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking.

 
Das Wichtigste für Sie im Überblick
 
  • Mehr Sicherheit
    Zum Login ins Online-Banking geben Sie künftig alle 90 Tage eine TAN ein. Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt seit Ende Mai nicht mehr nach zwölf Minuten, sondern bereits nach fünf Minuten.
  • Mehr Komfort
    Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind künftig bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Zahlungen zwischen Ihren Zahlungskonten im selben Institut.
  • Mehr Transparenz
    Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Konto­zugriffe von Dritt­diensten ganz bequem verwalten können. Hier können Sie sehen, welche Zahlungs­auslöse- oder Konto­informationsdienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.1
  • Mehr Verbraucherschutz
    Wenn Sie als Kunde einen Zahlungs­dienste­anbieter beauftragen, sind diese zukünftig berechtigt, Ihre Konto­zugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen. Zahlungs­dienste­anbieter  dürfen Ihre Daten jedoch nicht speichern. Diese haben auch dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten wie Anmeldename, PIN und TAN niemand anderem zugänglich sind.
  • Mehr Rechte
    Als Verbraucher haben Sie noch mehr Rechte bei inländischen und europaweiten Zahlungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt der EU.

1 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer BW-Bank.

Von der Europäischen Kommission wurde eine Broschüre zu Ihren Rechten bei europaweiten Zahlungen und dem damit verbundenen Unionsrecht bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

1 Bitte informieren Sie sich bei Ihrer BW-Bank, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
2 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer BW-Bank.

Vorteile

Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungs­dienste­anbieter auf ein online geführtes Zahlungs­konto zugreifen und welche Informationen sie zukünftig abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür werden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und sind seit 14. September 2019 in Kraft.

Multibanking - Alle Ihre Konten im Online-Banking

Ganz gleich, bei welcher Bank oder Sparkasse Sie Ihr Konto haben, mit der Multibanking-Funktion sehen Sie alle Ihre Konten und Depots – so behalten Sie immer  Ihre Konto­stände und -bewegungen im Auge.

Drittdienste und Entwickler

Informationen für Drittdienste und Entwickler

Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können - sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt - über eine definierte Schnittstelle  ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Die BW-Bank nutzt aktuell die XS2A-API basierend auf der Berlin Group Spezifikation in der Version 1.3.12.

Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte folgenden Link auf.

FAQ

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur PSD2. Mehr Informationen finden Sie in unserer Service-Community.

Was ist die TAN-freie IBAN-Liste?

Zahlungen, die Sie häufiger an gleiche Empfänger erteilen – wie Überweisungen an den Ehepartner – können Sie in einer neuen Liste „TAN-freie IBANs“ (Whitelist) aufnehmen. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.1

Wozu benötigen Drittdienstleister Kontozugriff?

Viele Internethändler nutzen Dritt­dienstleister zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslöse­dienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungs­auslöse­dienst. Sobald Sie einem Zahlungs­auslöse­dienst Zugang zu Konto­daten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.

Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Konto­informations­diensten angeboten.

Alle Dritt­dienstleister müssen von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit giropay bietet Ihre Sparkasse eine einfache und bekannte Alternative zu den Zahlungs­auslöse­diensten.

Wie kann ich meine Sicherheitseinstellungen zu TAN-freien Überweisungen anpassen?

Unter Online-Banking > Service > PIN/TAN-Verwaltung > TAN-freie Überweisungen können Sie die Nutzung von TAN-freien Überträgen und Überweisungen für Ihre eigenen Konten (de-)aktivieren. Diese Funktion steht nur für eigene, nicht jedoch für Gemeinschaftskonten zur Verfügung.

Wozu benötigen Drittdienstleister Kontozugriff?

Viele Internethändler nutzen Dritt­dienstleister zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslöse­dienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungs­auslöse­dienst. Sobald Sie einem Zahlungs­auslöse­dienst Zugang zu Konto­daten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.

Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Konto­informations­diensten angeboten.

Alle Dritt­dienstleister müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit paydirekt bietet die BW-Bank einfache und bekannte Alternativen zu den Zahlungs­auslöse­diensten.

Wer kann auf mein Zahlungskonto zugreifen?

Zukünftig können Sie wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel das Online-Banking der BW-Bank direkt aufrufen, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine Banking-App nutzen möchten – oder ob der Zugriff über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Konto­informations­dienst oder ein Zahlungs­auslöse­dienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer aus­drücklichen Zustimmung Konto­daten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Dieser Dienst kann in Ihrem Auftrag zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

  

Dieser Dienst kann in Ihrem Auftrag zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Ihnen sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Dieser Dienst stellt Ihnen sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Wie lassen sich Drittdienste verwalten?

Im Service-Center Ihres Online-Bankings sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Dritt­dienste und können diese dort auch direkt widerrufen.

Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.

Wie lassen sich Drittdienste verwalten?

Im Online-Banking sehen Sie unter Online-Banking > Service > Kontozugriffe alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Dritt­dienste und deren Zugriffe und können diese dort auch direkt widerrufen.

Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie behalten die volle Souveränität über Ihre Daten. Solange Sie keinen Zahlungs­dienste­anbieter mit dem Abruf von Konto­informationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, bleiben Ihre Daten ausschließlich bei Ihrer BW-Bank.

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung und Über­mittlung einer starken Authentifizierung –Kunden­kennung, PIN und TAN – möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanz­verwaltungs­software, eine App nutzen oder ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Die neuen Zahlungs­dienste­anbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kunden­daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten Sie sich immer Gedanken machen, ob Sie dem jeweiligen Dienst­leister vertrauen.

Kann ein Zahlungsdiensteanbieter auch ohne mein Wissen auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangs­daten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.

Die PSD2 soll die Sicherheit von Zahlungen im Internet erhöhen. Hat das Auswirkungen auf die Online-Banking-Verfahren meiner Bank?

Nein, die Sicherheits­verfahren beim Online-Banking, die die BW-Bank heute anbietet – also chipTAN und pushTAN – erfüllen heute bereits die neuen Sicher­heits­anforderungen.

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