Ab dem 14. September 2019 setzen die BW-Bank und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking. Das Wichtigste für Sie im Überblick:
1 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer BW-Bank.
Mehr Transparenz und bequemes Multibanking
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie zukünftig abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür werden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und treten zum 14. September 2019 in Kraft.
Bitte prüfen Sie unbedingt vor dem 14. September, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer Mobilbanking-App die neueste Version nutzen.
Die BW Mobilbanking-App ist bereits für PSD2 vorbereitet - laden Sie sich daher bitte das Update auf die neueste Version aus dem App-Store bzw. Google Play Store herunter.
Informationen zur PSD2-Fähigkeit anderer Software-Programme bzw. Apps erhalten Sie beim Hersteller der Software.
Ganz gleich, bei welcher Bank oder Sparkasse Sie Ihr Konto haben, mit der Multibanking-Funktion sehen Sie alle Ihre Konten und Depots – so behalten Sie immer Ihre Kontostände und -bewegungen im Auge.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur PSD2. Mehr Informationen finden Sie in unserer Service-Community.
Sie haben zukünftig die Möglichkeit, einen Kontoinformationsdienst oder einen Zahlungsauslösedienst für den Online-Zugriff auf das Zahlungskonto zu nutzen. Darüber hinaus profitieren Sie auch von anderen gesetzlichen Neuregelungen.
So wird zum Beispiel die Haftung für Betrugsschäden im Online-Banking oder auch bei Kartenzahlungen von 150 Euro auf 50 Euro gesenkt, wenn Sie kein Verschulden trifft.
Zur Erhöhung der Sicherheit und des Datenschutzes ist künftig bei der Anmeldung zum Online-Banking alle 90 Tage die Eingabe einer TAN erforderlich. Ebenso sind Umsatzabfragen größer 90 Tage mittels TAN freizugeben.
Unter Online-Banking > Service > PIN/TAN-Verwaltung > TAN-freie Überweisungen können Sie die Nutzung von TAN-freien Überträgen und Überweisungen für Ihre eigenen Konten (de-)aktivieren. Diese Funktion steht nur für eigene, nicht jedoch für Gemeinschaftskonten zur Verfügung.
Viele Internethändler nutzen Drittdienstleister zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf per Überweisung zu bezahlen, loggen Sie sich nicht mehr in Ihr Online-Banking ein, sondern bestätigen Ihre Überweisung direkt über den Zahlungsauslösedienst. Sobald Sie einem Zahlungsauslösedienst Zugang zu Kontodaten erteilt haben, kann dieser Bezahlungen nach Ihrer Zustimmung auslösen.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Dieser Service wird von Kontoinformationsdiensten angeboten.
Alle Drittdienstleister müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit paydirekt bietet die BW-Bank einfache und bekannte Alternativen zu den Zahlungsauslösediensten.
Zukünftig können Sie wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel das Online-Banking der BW-Bank direkt aufrufen, eine Finanzverwaltungssoftware oder eine Banking-App nutzen möchten – oder ob der Zugriff über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.
Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Kontodaten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.
Im Online-Banking sehen Sie unter Online-Banking > Service > Kontozugriffe alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Drittdienste und deren Zugriffe und können diese dort auch direkt widerrufen.
Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.
Sie behalten die volle Souveränität über Ihre Daten. Solange Sie keinen Zahlungsdiensteanbieter mit dem Abruf von Kontoinformationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, bleiben Ihre Daten ausschließlich bei Ihrer BW-Bank.
Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung und Übermittlung einer starken Authentifizierung –Kundenkennung, PIN und TAN – möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanzverwaltungssoftware, eine App nutzen oder ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.
Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten Sie sich immer Gedanken machen, ob Sie dem jeweiligen Dienstleister vertrauen.
Ein Zugriff ist zunächst nur mittels expliziter Zustimmung des Nutzers möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und Ihre Zugangsdaten gegeben haben, können also grundsätzlich nicht auf Ihr Zahlungskonto zugreifen.
Nein, die Sicherheitsverfahren beim Online-Banking, die die BW-Bank heute anbietet – also chipTAN und pushTAN – erfüllen heute bereits die neuen Sicherheitsanforderungen.
Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf: