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Barrierefreiheit

Willkommen in der Internet-Filiale der Baden-Württembergische Bank.
Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen der BW-Bank gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote der BW-Bank.

Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache:

Die Dienst-Leistungen der BW-Bank in Leichter Sprache

Die BW-Bank bietet viele verschiedene Dienst-Leistungen an.
In Leichter Sprache finden Sie Texte zu den Dienst-Leistungen der BW-Bank.
Diese Texte helfen Ihnen, die Dienst-Leistungen zu nutzen.

Die Informationen sind nach den Regeln des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt.

Einlagen-Produkte

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Einlagen-Produkte.
Das ist Geld, das Sie der BW-Bank geben. 
Die BW-Bank bewahrt dieses Geld für Sie auf. 
Zum Beispiel auf dem Giro-Konto oder Sparbuch.

Zahlungs-Verkehr

Die BW-Bank erklärt Ihnen den Zahlungs-Verkehr.
So bekommen Sie Geld und bezahlen.
Sie können Geld überweisen. 
Oder Sie bezahlen Sie mit der BW-Bank-Card.

Kredit-Geschäfte

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte.
Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen.
Sie leihen das Geld von der BW-Bank.
Sie zahlen das Geld in Raten zurück.

Depot-Vertrag

Die BW-Bank erklärt Ihnen den Depot-Vertrag.
Sie wollen Wert-Papiere kaufen.
Dann brauchen Sie ein Depot.
Wert-Papiere sind zum Beispiel Aktien oder Fonds.

Vermögens-Verwaltung

Die BW-Bank erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung.
Vermögen ist das Geld und die wertvollen Dinge, die jemand besitzt.
Verwaltung heißt, Fach-Leute kümmern sich darum.

Vermittlungs-Geschäft

Die BW-Bank erklärt Ihnen das Vermittlungs-Geschäft.
Es gibt viele Finanz-Produkte von verschiedenen Anbietern.
Die BW-Bank hilft Ihnen, das passende Finanz-Produkt zu finden.

extend Online-Portal

Die BW-Bank erklärt Ihnen das extend Online-Portal.
Man braucht ein extend Girokonto bei der BW-Bank.
Sie finden hier die extend-Leistungen von der BW-Bank.
Und den extend Kooperations-Partnern.

Wie die BW-Bank Barrierefreiheit sicherstellt

Ihre BW-Bank gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar

Ihre BW-Bank gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativ­texten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

Bedienbar

Die Webseite und Apps Ihrer BW-Bank sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.

Verständlich

Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

Robust

Ihre BW-Bank achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfs­technologien einwand­frei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Baden-Württembergische Bank ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der [Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882] / [Richtlinie (EU) 2019/882] des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre BW-Bank verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bw-bank.de, die BW Mobilbanking-App und die BW pushTAN-App in der aktuellen Version.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.bw-bank.de, die BW Mobilbanking-App und die BW pushTAN-App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Internetseite

Aufgrund der Überprüfung ist Baden-Württembergische Bank mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.

Barriere 1
In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativtext oder ist nicht verständlich formuliert (Richtlinie 9.1.1.1a).


Barriere 2
Bei bestimmten Screenreadern wird auf Bestätigungsseiten die Hauptüberschrift beim Laden nicht fokussiert und vorgelesen; stattdessen erhält ein nachfolgendes Element den Fokus (Richtlinie 9.1.3.1 a).

Barriere 3
Einige Grafiken und grafische Bedienelemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (Richtlinie 9.1.4.11).

Barriere 4
Einzelne Bedienelemente auf der Internetseite sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar – etwa die Standortauswahl im Filialfinder, Hilfetexte und Datumsfeld im Kontaktformular oder die Sprachauswahl am Seitenende (Richtlinie 9.2.1.1).

Barriere 5

Mobile Suche: Tastaturnutzende können unter Einsatz bestimmter Hilfsmittel die Suche in der mobilen Ansicht nicht benutzen (Richtlinie 9.2.1.1).

Barriere 6

Sprungmarken innerhalb der Seite sind nicht mit der Tastatur erreichbar (Richtlinie 2.1.1).

Barriere 7

Der animierte Inhaltsbereich oben auf der Startseite kann nicht pausiert oder gestoppt werden (Richtlinie 9.2.2.2).

Barriere 8

Das Element Chatbot überdeckt möglicherweise fokussierte Elemente (Richtlinie 9.2.4.11).

Barriere 9
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich. Beispiel: “Mehr erfahren” (Erfolgskriterium 9.2.4.4).

Barriere 10

Vereinzelt werden interaktive Formularelemente ohne sichtbaren Tastaturfokus angezeigt (Richtlinie 9.2.4.7).

Barriere 11

Textbereiche in englischer Sprache sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet und werden daher von Screenreadern falsch ausgesprochen (Richtlinie 9.3.2.1).

Barriere 12
Im animierten Inhaltsbereich oben auf der Startseite ist die Tastaturnavigation schwer nachvollziehbar – auch nicht sichtbare Inhalte werden fokussiert (Richtlinie 9.4.1.2).

Barriere 13

Manche nicht-interaktive Textelemente erhalten den Fokus und verhalten sich wie Links, obwohl sie keine Aktion ausführen (Richtlinie 9.4.1.2).

Barriere 15

Die Schriftgröße auf der Internetseite passt sich nicht an die Benutzereinstellungen im Browser an (Richtlinie 11.7).

App BW-Bank und BW pushTAN-APP

Einige Servicefunktionen wie die Profileinstellungen der App BW-Bank und BW pushTAN-App sind teilweise noch nicht barrierefrei.

PDF-Dokumente

PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Kontaktformular Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Baden-Württembergische Bank nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

 

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behinderten­gleichstellungs­gesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Landeszentrum Barrierefreiheit (Baden-Württemberg)

Internetseite Landeszentrum Barrierefreiheit (Baden-Württemberg)

 

Beschwerde bei der Markt­überwachungs­behörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

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