Aus rechtlicher Sicht bezeichnet der Begriff die Fähigkeit eines Kunden Kredite aufnehmen zu können. Für die Kreditaufnahme müssen zunächst generelle Voraussetzungen zur Bewilligung eines Kredits erfüllt sein. Die Kreditfähigkeit gibt lediglich an, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend für die Bewilligung und die Konditionen des Kredits ist die Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt.
Kreditfähig ist eine natürliche Person nur dann, wenn sie geschäftsfähig ist, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jüngeren Personen kann durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen werden. Jedoch kann die Kreditfähigkeit auch Personen, die älter als 18 Jahre sind, bei bestimmten Vorgaben entzogen werden.
Bei der Bestimmung der Kreditfähigkeit wird unterschieden zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften: