Der Realkredit ist ein langfristiger Kredit, der durch Grundschulden oder Hypotheken auf Grundstücke und Gebäude gesichert ist. Er ist zweck- und objektgebunden, d.h. er dient besonders zu Investitionszwecken (Tilgungshypothek). Im Gegensatz zu beispielsweise einem Privatkredit müssen Tilgung und Zinsen unabhängig von der Person des Kreditnehmers aus dem beliehenen Gegenstand gewährleistet sein, also entweder aus dessen Erträgen oder aus dessen Bau- und Boden- bzw. Verkehrswert.
An erster Stelle im Grundbuch sind grundsätzlich Realkredite von Banken und Sparkassen abzusichern, an zweiter Stelle Darlehen von Bausparkassen.
Beim Realkredit handelt es sich um einen Investitionskredit. In der gewerblichen Wirtschaft dient er z.B. der Erstellung und Erweiterung von Produktionsanlagen. Im privaten oder gewerblichen Wohnungsbau kann er vor allem für Neu- und Umbauten beantragt werden.
Aufgabe des Realkredits ist demnach eine Finanzierung des Anlagevermögens. Je nach Verwendungszweck beträgt seine Laufzeit bis zu 35 Jahre.
In den Vorverhandlungen werden die Gesamtfinanzierung, die Darlehenshöhe und die Sicherheit zunächst mündlich besprochen. Sind die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung geprüft, reicht der Kreditnehmer seinen Antrag schriftlich bei der Bank ein. Neben einem Einkommens- und Eigenkapitalnachweis werden unter anderem bautechnische Unterlagen wie eine Bauzeichnung, eine Baubeschreibung, ein beglaubigter Grundbuchauszug sowie ein Baukosten-Voranschlag benötigt.